Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
136.000 Euro in Dhünn geraubt
40-jähriger Algerier wegen Sparkassen-Raubüberfalls vor Gericht.
WERMELSKIRCHEN/KÖLN Wenn ein potentiell Tatverdächtiger mit internationalem Haftbefehl gesucht wird, kann es länger dauern, bis man seiner habhaft wird. Im Fall eines 40-jährigen Algeriers hat es neun Jahre gedauert, bis er am 9. Oktober 2020 in Spanien festgenommen wurde. Der entsprechende Haftbefehl wurde am 21. Oktober 2011 ausgestellt. Der Mann muss sich nun vor der 3. Großen Strafkammer des Landgerichts wegen schweren Raubs in mehreren Fällen verantworten – ebenso wie mehrere gesondert verfolgte Mittäter. Neben einem Raubüberfall in einem Toom-Markt in Bergneustadt und einer Praktiker-Filiale in Düren wurde dem 40-Jährigen in der Anklageschrift der Raubüberfall auf die Sparkassenfiliale in Wermelskirchen-Dhünn vom 13. Juli 2010 vorgeworfen. Insgesamt seien bei den drei Raubzügen 174.155 Euro erbeutet worden – mit 136.000 Euro der bei weitem größte Teil in der Dhünner Filiale.
Am ersten Verhandlungstag wurde nur die Anklageschrift durch den Oberstaatsanwalt verlesen. Demzufolge soll Angeklagte am 8. September
2008 zusammen mit zwei Mittätern vermummt und mit Pistolen ausgerüstet zwei Mitarbeiter einer Toom-Filiale bedroht haben, als diese den Markt schließen wollten. Sie zwangen die Mitarbeiter, ihnen die 37.900 Euro aus dem Tresor zu übergeben.
Der zweite Fall begab sich am frühen Morgen des 3. Juli 2010 in Düren. Dort seien der Angeklagte und ein Mittäter maskiert und mit Pistolen bewaffnet auf den Filialleiter des Baumarkts zugestürmt und wollten ihn dazu zwingen, den Tresor zu öffnen. Das funktionierte nicht.
In Dhünn schließlich sei ein Trio am frühen Nachmittag des 13. Juli 2010 in die Sparkassen-Filiale eingedrungen und habe die Mitarbeiter mit Waffen bedroht und 136.000 Euro in einer verplombten Geldkassette erzwungen. Die Täter, von denen einer im Fluchtwagen saß, seien entkommen. „Es handelt sich aber um gemeinschaftlich begangene Taten“, betonte der Oberstaatsanwalt. Für die Bankmitarbeiter sei der Schreck ebenfalls sehr groß gewesen. „Sie haben aber vorbildlich gehandelt. Wir schärfen allen Mitarbeitern immer ein, dass nichts wichtiger ist, als der Schutz eines Menschenlebens“, sagte damals der Sparkassen-Vorstand Rainer Jahnke dieser Redaktion.
Zu den Vorwürfen wolle man sich nur insofern äußern, als dass sie nicht der Wahrheit entsprächen, sagten die beiden Verteidiger. „Wir werden die Verhandlung dazu nutzen zu beweisen, dass unser Mandant die Taten gar nicht begangen haben kann, da er zum fraglichen Zeitpunkt gar nicht in Deutschland gewesen ist“, sagte einer der beiden Anwälte. Weiter habe man sich nicht einlassen wollen – entsprechende Beweisanträge sollten aber möglichst zeitnah gestellt werden, kündigte die Verteidigung an.