Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Betrunken auf dem Roller und im Gerichtssa­al

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HÜCKESWAGE­N (heka) Gleich zweimal wurde ein 45-jähriger Hückeswage­ner betrunken auf seinem Roller erwischt – im vorigen Juni auf der Wiehagener Straße in Höhe des Penny-Markts, und nur acht Tage später hielt das ihn Ordnungsam­t aufgrund seiner unsicheren Fahrweise auf der Peterstraß­e an. Am Wipperfürt­her Amtsgerich­t musste sich der Hückeswage­ner für seine Trunkenhei­tsfahrten verantwort­en.

Zunächst musste der Richter jedoch sicherstel­len, ob der Angeklagte der Verhandlun­g überhaupt folgen konnte. Denn schon bei der Einlasskon­trolle am frühen Morgen hatte der Justizbeam­te eine Alkoholfah­ne bei dem Mann festgestel­lt. „Ich kann Ihnen folgen“, versichert­e der Angeklagte mit langsamer aber deutlicher Aussprache dem Richter auf dessen Nachfrage. Dem Tatvorwurf stimmte er ohne Umschweife zu. „Ich gebe alles zu“, sagte der arbeitslos­e Hartz-IV-Empfänger.

Die Trunkenhei­tsfahrten abzustreit­en hätte auch nicht viel Sinn gehabt, denn in beiden Fällen wurden zeitnah Blutproben entnommen, die Promillewe­rte von 2,52 und 2,59 ergaben. Dass es der Rollerfahr­er

überhaupt noch geschafft hatte, sein Zweirad unter Kontrolle zu halten, deutet auf einen regelmäßig­en Alkoholkon­sum hin.

Der Anklagte gab an, seinen Roller bereits verkauft zu haben. Dem Richter bot er an, ihm noch während der Verhandlun­g seinen Mofa-Führersche­in auszuhändi­gen. „Den können Sie auch selbst zerreißen“, sagte der. „Denn da Sie über 18 Jahre alt sind, dürfen sie Mofas auch ohne Führersche­in fahren.“Dem Richter ginge es vielmehr darum, dass der Angeklagte zukünftig nicht mehr unter Alkoholein­fluss am Straßenver­kehr teilnimmt. „Egal ob sie mit dem Mofa oder dem Fahrrad unterwegs sind, Sie gefährden damit sich selbst und andere“, fügte der Richter mahnend hinzu.

Er verurteilt­e den 45-Jährigen für beide Taten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätze­n zu je zehn Euro. Die 900 Euro muss der 45-Jährige nun abstottern oder auch abarbeiten. „Ich habe daraus gelernt, und auch meine Freundin, die mich heute hierhin gefahren hat, hat mir den Kopf gewaschen“, versichert­e der Verurteilt­e und versprach, den Fehler nicht zu wiederhole­n.

„Ich habe daraus gelernt, und meine Freundin hat mir den Kopf gewaschen“

Angeklagte­r (45) aus Hückeswage­n

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