Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Betrunken auf dem Roller und im Gerichtssaal
HÜCKESWAGEN (heka) Gleich zweimal wurde ein 45-jähriger Hückeswagener betrunken auf seinem Roller erwischt – im vorigen Juni auf der Wiehagener Straße in Höhe des Penny-Markts, und nur acht Tage später hielt das ihn Ordnungsamt aufgrund seiner unsicheren Fahrweise auf der Peterstraße an. Am Wipperfürther Amtsgericht musste sich der Hückeswagener für seine Trunkenheitsfahrten verantworten.
Zunächst musste der Richter jedoch sicherstellen, ob der Angeklagte der Verhandlung überhaupt folgen konnte. Denn schon bei der Einlasskontrolle am frühen Morgen hatte der Justizbeamte eine Alkoholfahne bei dem Mann festgestellt. „Ich kann Ihnen folgen“, versicherte der Angeklagte mit langsamer aber deutlicher Aussprache dem Richter auf dessen Nachfrage. Dem Tatvorwurf stimmte er ohne Umschweife zu. „Ich gebe alles zu“, sagte der arbeitslose Hartz-IV-Empfänger.
Die Trunkenheitsfahrten abzustreiten hätte auch nicht viel Sinn gehabt, denn in beiden Fällen wurden zeitnah Blutproben entnommen, die Promillewerte von 2,52 und 2,59 ergaben. Dass es der Rollerfahrer
überhaupt noch geschafft hatte, sein Zweirad unter Kontrolle zu halten, deutet auf einen regelmäßigen Alkoholkonsum hin.
Der Anklagte gab an, seinen Roller bereits verkauft zu haben. Dem Richter bot er an, ihm noch während der Verhandlung seinen Mofa-Führerschein auszuhändigen. „Den können Sie auch selbst zerreißen“, sagte der. „Denn da Sie über 18 Jahre alt sind, dürfen sie Mofas auch ohne Führerschein fahren.“Dem Richter ginge es vielmehr darum, dass der Angeklagte zukünftig nicht mehr unter Alkoholeinfluss am Straßenverkehr teilnimmt. „Egal ob sie mit dem Mofa oder dem Fahrrad unterwegs sind, Sie gefährden damit sich selbst und andere“, fügte der Richter mahnend hinzu.
Er verurteilte den 45-Jährigen für beide Taten zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je zehn Euro. Die 900 Euro muss der 45-Jährige nun abstottern oder auch abarbeiten. „Ich habe daraus gelernt, und auch meine Freundin, die mich heute hierhin gefahren hat, hat mir den Kopf gewaschen“, versicherte der Verurteilte und versprach, den Fehler nicht zu wiederholen.
„Ich habe daraus gelernt, und meine Freundin hat mir den Kopf gewaschen“
Angeklagter (45) aus Hückeswagen