Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Corona-Notbremse: Im Kreis bleibt erstmal alles wie bisher
Aufregung über die neue Corona-Schutzverordnung. Geschäfte bleiben Montag geöffnet, der Rheinisch Bergischer Kreis berät über Allgemeinverfügung.
WERMELSKIRCHEN Lockdown, oder nicht? Click und Meet oder nur noch Collect? Die Verwirrung über die neue Corona-Schutzverordnung, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) am Freitag veröffentlicht hat, ist groß in der Stadt. Vor allem Einzelhändler standen vor der Frage, ob sie ab kommenden Montag ihre Läden doch wieder schließen müssen. Denn: Liegt die 7-Tages-Inzidenz nämlich an drei Werktagen in Folge über 100, greift die Notbremse. Dann entscheidet die betroffene Kommune mit dem MAGS, ob erneut ein strenger Lockdown eingeführt wird, oder ob die Öffnungen beibehalten werden, weil es ausreichend Test-Optionen gibt.
Im Rheinisch-Bergischen Kreis ist die 7-Tage-Inzidenz bereits über 100 geklettert, „aber es muss erst beim MAGS angezeigt werden, dass der Wert an drei aufeinanderfolgenden Werktagen über 100 liegt und das ist noch nicht geschehen“, sagt Kreissprecherin Birgit Bär auf Nachfrage dieser Redaktion. Sprich: Im gesamten Kreis bleibt am Montag erstmal alles, wie bisher. Außerdem lässt das MAGS ein Hintertürchen auf für Städte, die Möglichkeiten für Schnelltests bieten. In Wermelskirchen ist in dieser Woche das Schnelltest-Zentrum im Bürgerzentrum an den Start gegangen – was ab nächster Woche durchaus hilft.
Bei der Test-Option können die Öffnungen nämlich beibehalten werden für Kunden, Besucher und Nutzer mit tagesaktuellem negativen Testergebnis. Dass die 7-Tage-Inzidenz in der kommenden Woche an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen die 100er Marke knacken wird, ist wahrscheinlich. Dennoch sind körpernahe Dienstleistungen wie Friseur oder Kosmetikstudio weiterhin erlaubt und auch der Zutritt zu Geschäften, die über den täglichen Bedarf hinausgehen, mit negativem Test gestattet. Aktuell finden im Kreis Beratungen über die Corona-Schutzverordnungen mit Notbremse statt, um zu entscheiden, ob der Kreis eine Allgemeinverfügung erlässt.