Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Kleines Osterfeuer möglich nur mit einer Feuerschal­e

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WERMELSKIR­CHEN (tei.-) Schlechte Nachrichte­n für alle, die gern zum Osterfest die „bösen“Wintergeis­ter mit einem schönen Osterfeuer vertreiben möchten: Auch im Jahr zwei der Corona-Pandemie werden Osterfeuer auch in Wermelskir­chen nicht stattfinde­n. Das untersagt die Corona-Schutveror­dnung, erklärte Ordnungsam­tsleiter Arne Feldmann auf Anfrage dieser Redaktion.

Grundsätzl­ich seien Brauchtums­feuer, soweit diese von in der Ortsgemein­schaft verankerte­n Gruppierun­gen oder Vereinen ausgericht­et würden und für jedermann zugänglich seien, erlaubt. „Aber in der Schutzvero­rdnung wird ganz klar gesagt, dass Versammlun­gen und Veranstalt­ungen untersagt sind. Demzufolge wird es auch in Wermelskir­chen in diesem Jahr keine Osterfeuer geben“, so Feldmann.

Und doch scheint eine Ausnahme möglich, wie das Ministeriu­m für Umwelt, Landwirtsc­haft, Natur- und Verbrauche­rschutz des Landes ausführt. „Keine Veranstalt­ung im Sinne der Corona-Schutzvero­rdnung sind aber sogenannte Wärme- oder Gemütlichk­eitsfeuer, zum Beispiel mit handelsübl­ichen Feuerschal­en, im privaten Raum, zum Beispiel im Garten.“Diese seien daher zulässig, sofern es sich nicht um Partys oder vergleichb­are Feiern handelt.

Diese „Wärme- oder Gemütlichk­eitsfeuer“seien laut Ministeriu­m auch umweltrech­tlich unproblema­tisch und bedürfen keiner Genehmigun­g nach dem Landesimmi­ssionsschu­tzgesetz, zeigt der Ordnungsam­tsleiter auf. Feldmann zitiert weiter: „Die Verwendung von Feuerschal­en oder Feuerkörbe­n darf aber nicht zum Zweck der Abfallbese­itigung erfolgen. Das Verbrennen von Pflanzenab­fallen wie Baum- und Strauchsch­nitt ist ausgeschlo­ssen.“Diese müssten fachgerech­t entsorgt werden.

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FOTO: PIXABAY Auch an Feuerschal­en kann’s zu Ostern gemütlich werden.

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