Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Kleines Osterfeuer möglich nur mit einer Feuerschale
WERMELSKIRCHEN (tei.-) Schlechte Nachrichten für alle, die gern zum Osterfest die „bösen“Wintergeister mit einem schönen Osterfeuer vertreiben möchten: Auch im Jahr zwei der Corona-Pandemie werden Osterfeuer auch in Wermelskirchen nicht stattfinden. Das untersagt die Corona-Schutverordnung, erklärte Ordnungsamtsleiter Arne Feldmann auf Anfrage dieser Redaktion.
Grundsätzlich seien Brauchtumsfeuer, soweit diese von in der Ortsgemeinschaft verankerten Gruppierungen oder Vereinen ausgerichtet würden und für jedermann zugänglich seien, erlaubt. „Aber in der Schutzverordnung wird ganz klar gesagt, dass Versammlungen und Veranstaltungen untersagt sind. Demzufolge wird es auch in Wermelskirchen in diesem Jahr keine Osterfeuer geben“, so Feldmann.
Und doch scheint eine Ausnahme möglich, wie das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes ausführt. „Keine Veranstaltung im Sinne der Corona-Schutzverordnung sind aber sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer, zum Beispiel mit handelsüblichen Feuerschalen, im privaten Raum, zum Beispiel im Garten.“Diese seien daher zulässig, sofern es sich nicht um Partys oder vergleichbare Feiern handelt.
Diese „Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer“seien laut Ministerium auch umweltrechtlich unproblematisch und bedürfen keiner Genehmigung nach dem Landesimmissionsschutzgesetz, zeigt der Ordnungsamtsleiter auf. Feldmann zitiert weiter: „Die Verwendung von Feuerschalen oder Feuerkörben darf aber nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen. Das Verbrennen von Pflanzenabfallen wie Baum- und Strauchschnitt ist ausgeschlossen.“Diese müssten fachgerecht entsorgt werden.