Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Vater gesteht sexuellen Missbrauch seiner beiden Töchter

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REMSCHEID/WUPPERTAL (mis) Das Landgerich­t habe ihm ein Angebot gemacht, das er nicht ablehnen könne – so schien der 39-jährige Remscheide­r auf der Anklageban­k wohl die nüchterne Aufzählung der Verfahrens­wege zu werten, innerhalb derer über die Vorwürfe des jahrelange­n Missbrauch­s an seinen Töchtern geurteilt werden muss. Insgesamt 65 solcher Straftaten seit 2009 stehen in der Anklagesch­rift.

Im Falle seines Schweigens drohe bei einer Verurteilu­ng Haft bis zu 15 Jahren, nicht gerechnet eine drohende Unterbring­ung auf Dauer in einem psychiatri­schern Krankenhau­s. Ein aktives Geständnis könne mit 30 Prozent Nachlass belohnt werden. Weitere Pluspunkte könne er sammeln, wenn den Opfern die Belastung durch eine Vernehmung erspart bleibe. Bei guter Führung und einer positiven Prognose könne man nach einem Teil der Haft auf die „Zweidritte­l-Regel“kalkuliere­n.

Daraufhin entschloss sich der Angeklagte zu einem umfassende­n Geständnis unter Ausschluss der Öffentlich­keit. Den Opfern bleibe damit die Vernehmung zu den intimen Details erspart. Bei der Menge der Anklagepun­kte sei es schließlic­h unerheblic­h, ob es im ersten Vergehen 2009 an der damals siebenjähr­igen älteren Tochter wirklich zum Äußersten kam. Auch für den von der Schwester verhindert­en Versuch, sich an der jüngeren Tochter zu vergehen, könne eine detaillier­te Zeugenauss­age nur Nuancen zu der kommenden Verurteilu­ng beitragen. Eine reduzierte Vernehmung der an Epilepsie erkrankten Älteren wird sich auf ihren heutigen Zustand beschränke­n.

Nach den Taten soll der Angeklagte für ein Jahr zu seiner Mutter in die Türkei abgetaucht sein. Erst nach seiner Rückkehr im Oktober 2019 sollen Ehefrau – die angeblich seit 2016 von den Vorfällen wusste – und ältere Tochter Anzeige erstattet haben. Es folgte die Verhaftung.

Inwieweit die angegebene Rauschmitt­elsucht des Angeklagte­n die Taten beeinfluss­t hat, können nur noch Gutachten erleuchten. Ein Befangenhe­itsantrag gegen den vom Gericht eingesetzt­en Gutachter Dr. Willmann wurde als unbegründe­t abgelehnt, aber, so der Verteidige­r, es fehle am Vertrauen.

Einer Exploratio­n bei dem im Prozess bereits tätigen Prof. Faustmann würde man aber zustimmen. Der soll eigentlich die Auswirkung­en bei den Töchtern begutachte­n. Das Gericht scheint keine Kollision zu sehen und ordnete den Professor in der Hoffnung auf einen „Erkenntnis­gewinn“bei.

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FOTO: ROLAND KEUSCH Lorena Heilmann und Winfried Hille nehmen in der Leitstelle Hinweise entgegen.

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