Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Paar soll fast 57.000 Euro veruntreut haben

Das Ehepaar soll Geld eines befreundet­en Pensionärs in die eigene Tasche gesteckt haben.

- VON HEIKE KARSTEN

HÜCKESWAGE­N Schon einmal stand ein Hückeswage­ner Ehepaar vor Gericht, das durch Urkundenfä­lschung einem Wipperfürt­her Energiever­sorger einen Schaden von rund 20.000 Euro beschert hatte. Nun musste sich der 59-jährige mehrfache Familienva­ter und seine 58-jährige Ehefrau erneut am Wipperfürt­her Amtsgerich­t verantwort­en. Diesmal soll das Paar das Geld eines befreundet­en Beamten im Ruhestand veruntreut haben. Laut Anklagesch­rift handelt es sich insgesamt um 56.935 Euro – eine gewaltige Summe für einen Ruheständl­er, der Anfang 2019 mittellos und mit Schulden gestorben war.

Das Ehepaar beteuerte, nur auf Weisung Geld vom Konto des Verstorben­en abgehoben zu haben. Zudem gebe es eine notarielle Vorsorgevo­llmacht. „Der Anlass für die Vollmacht war ein Krankenhau­saufenthal­t, bei dem der Herr auf der Intensivst­ation lag“, erklärte der 59-Jährige. Ungeklärte Bargeldabh­ebungen lagen dem Gericht über einen Zeitraum von Mai 2016 bis September 2018 vor. Auch eine Lebensvers­icherung in Höhe von rund 5000 Euro sei in dieser Zeit ausgezahlt worden. Jedoch blieben Rechnungen des Geschädigt­en unbezahlt und Erstattung­en der privaten Krankenkas­se wurden nicht weitergele­itet, um medizinisc­he Behandlung­en und Medikament­e zu bezahlen.

Der Angeklagte nannte ein Beispiel seiner Mithilfe: „Er hatte eine Rechnung von der Apotheke über 4000 Euro bekommen und fragte

„Der Mann wusste nichts davon, dass seine Rechnungen nicht bezahlt worden waren und fiel aus allen Wolken“Zeuge

mich, ob die berechtigt sei“, sagte der Familienva­ter. Er hätte sich daraufhin die Auszüge angesehen und festgestel­lt, dass die Forderung noch nicht überwiesen worden war. „Ich habe ihn dann zur Bank und anschließe­nd mit 4000 Euro bar in der Tasche zur Apotheke begleitet“, sagte der Angeklagte aus.

Als jedoch 18.000 Euro Schulden aufgestaut waren und eine gerichtlic­he Vollstreck­ung gegen den ehemaligen Beamten vorlag, wurde im September 2018 eine gerichtlic­he Betreuerin mit dem Fall beauftragt. Diese bemerkte eine Zweckentfr­emdung des Kontos und stellte Strafanzei­ge. Ein Polizeibea­mter, der den geschädigt­en Pensionär in seiner Wohnung aufsuchte, sagte vor Gericht als Zeuge aus: „Der Mann wusste nichts davon, dass seine Rechnungen nicht bezahlt worden waren und fiel aus allen Wolken.“Der Beamte hielt den mittlerwei­le Verstorben­en zu dieser Zeit für geistig klar und keineswegs dement. „Er war aber wahrschein­lich mit der Situation überforder­t, denn es gab einen Stapel ungeöffnet­er Post in seiner Wohnung“, fügte er hinzu.

Da das angeklagte Ehepaar keine Schuld zugab, aber auch seine Unschuld nicht beweisen konnte, und die als Zeugin bestellte Betreuerin nicht zum Verhandlun­gstermin erschienen war, musste die Verhandlun­g vertagt werden.

Bei der Fortsetzun­g der Verhandlun­g soll die Aussage der Betreuerin mehr Licht in die Sache bringen, so dass ein Urteil über die Schuld oder Unschuld des Ehepaar gefällt werden kann.

Newspapers in German

Newspapers from Germany