Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Paar soll fast 57.000 Euro veruntreut haben
Das Ehepaar soll Geld eines befreundeten Pensionärs in die eigene Tasche gesteckt haben.
HÜCKESWAGEN Schon einmal stand ein Hückeswagener Ehepaar vor Gericht, das durch Urkundenfälschung einem Wipperfürther Energieversorger einen Schaden von rund 20.000 Euro beschert hatte. Nun musste sich der 59-jährige mehrfache Familienvater und seine 58-jährige Ehefrau erneut am Wipperfürther Amtsgericht verantworten. Diesmal soll das Paar das Geld eines befreundeten Beamten im Ruhestand veruntreut haben. Laut Anklageschrift handelt es sich insgesamt um 56.935 Euro – eine gewaltige Summe für einen Ruheständler, der Anfang 2019 mittellos und mit Schulden gestorben war.
Das Ehepaar beteuerte, nur auf Weisung Geld vom Konto des Verstorbenen abgehoben zu haben. Zudem gebe es eine notarielle Vorsorgevollmacht. „Der Anlass für die Vollmacht war ein Krankenhausaufenthalt, bei dem der Herr auf der Intensivstation lag“, erklärte der 59-Jährige. Ungeklärte Bargeldabhebungen lagen dem Gericht über einen Zeitraum von Mai 2016 bis September 2018 vor. Auch eine Lebensversicherung in Höhe von rund 5000 Euro sei in dieser Zeit ausgezahlt worden. Jedoch blieben Rechnungen des Geschädigten unbezahlt und Erstattungen der privaten Krankenkasse wurden nicht weitergeleitet, um medizinische Behandlungen und Medikamente zu bezahlen.
Der Angeklagte nannte ein Beispiel seiner Mithilfe: „Er hatte eine Rechnung von der Apotheke über 4000 Euro bekommen und fragte
„Der Mann wusste nichts davon, dass seine Rechnungen nicht bezahlt worden waren und fiel aus allen Wolken“Zeuge
mich, ob die berechtigt sei“, sagte der Familienvater. Er hätte sich daraufhin die Auszüge angesehen und festgestellt, dass die Forderung noch nicht überwiesen worden war. „Ich habe ihn dann zur Bank und anschließend mit 4000 Euro bar in der Tasche zur Apotheke begleitet“, sagte der Angeklagte aus.
Als jedoch 18.000 Euro Schulden aufgestaut waren und eine gerichtliche Vollstreckung gegen den ehemaligen Beamten vorlag, wurde im September 2018 eine gerichtliche Betreuerin mit dem Fall beauftragt. Diese bemerkte eine Zweckentfremdung des Kontos und stellte Strafanzeige. Ein Polizeibeamter, der den geschädigten Pensionär in seiner Wohnung aufsuchte, sagte vor Gericht als Zeuge aus: „Der Mann wusste nichts davon, dass seine Rechnungen nicht bezahlt worden waren und fiel aus allen Wolken.“Der Beamte hielt den mittlerweile Verstorbenen zu dieser Zeit für geistig klar und keineswegs dement. „Er war aber wahrscheinlich mit der Situation überfordert, denn es gab einen Stapel ungeöffneter Post in seiner Wohnung“, fügte er hinzu.
Da das angeklagte Ehepaar keine Schuld zugab, aber auch seine Unschuld nicht beweisen konnte, und die als Zeugin bestellte Betreuerin nicht zum Verhandlungstermin erschienen war, musste die Verhandlung vertagt werden.
Bei der Fortsetzung der Verhandlung soll die Aussage der Betreuerin mehr Licht in die Sache bringen, so dass ein Urteil über die Schuld oder Unschuld des Ehepaar gefällt werden kann.