Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Kreis berät über attraktive Wohnungsba­u-Konditione­n

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RHEIN-BERG (tei.-) Auch in diesem Jahr profitiere­n Bauherren in der Region von Fördermitt­eln, wenn sie in öffentlich­en Wohnungsba­u investiere­n möchten. Das Ministeriu­m für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstel­lung des Landes will durch Anpassunge­n in seinen Bestimmung­en die Attraktivi­tät der öffentlich­en Wohnraumfö­rderung nochmals erhöhen und steigenden Baukosten entgegenwi­rken. Zuständig für die Bewilligun­g der Fördermitt­el ist die Wohnungsba­uförderung des Rheinisch-Bergischen Kreises. Martin Gautsch, Leiter des Amtes für Finanzen, Beteiligun­gen und Wohnungsba­uförderung: „Im öffentlich­en Mietwohnun­gsbau wurden zum Beispiel die Grunddarle­hen und Bewilligun­gsmieten erneut angehoben. Nach wie vor erhalten die Bauherren im Kreis je nach Kommune auf die Grunddarle­hen einen Tilgungsna­chlass von 15 oder 25 Prozent“, berichtet Monika Dinkelmann, Leiterin der Wohnungsba­uförderung. Ein einheitlic­her Tilgungsna­chlass von 50 Prozent werde für alle Zusatzdarl­ehen gewährt, wie zum Beispiel standortbe­dingte Mehrkosten, besondere Wohnumfeld­qualitäten, ein Mehr an barrierefr­eien Wohnen oder städtebaul­iche und gebäudebed­ingte Mehrkosten.

Für selbstgenu­tztes Wohneigent­um würden aktuell Förderdarl­ehen von bis zu 128.000 Euro gewährt, so Gautsch. Darunter fallen etwa die Neuschaffu­ng von Eigenheime­n und selbstgenu­tzten Eigentumsw­ohnungen sowie der Erwerb von bestehende­m Wohnraum. Hinzu kommt noch ein Familienbo­nus je Kind von 17.500 Euro. „Aber auch für Menschen mit Schwerbehi­nderung, die zum Haushalt gehören, kann unter bestimmten Umständen ein Bonus angerechne­t werden. Das weiß nicht jeder Bauherr“, erklärt Martin Gautsch. Der Kreis berät Interessie­rte deshalb zugeschnit­ten auf die individuel­le Lebenslage und zu den aktuellste­n Bedingunge­n.

Auch Darlehen für barrierefr­eie Objekte sind möglich – bis zu 10.000 Euro: „Auf diese Darlehen gibt es wiederum einen Tilgungsna­chlass von 7,5 Prozent. Zudem können Zusatzdarl­ehen für standortbe­dingte Mehrkosten und Bauen mit Holz gewährt werden, mit einem darauf entfallend­en Tilgungsna­chlass von 50 Prozent“, berichtet Dinkelmann.

Wer von Förderdarl­ehen profitiere­n will, muss nicht zwingend neu bauen. Auch zur Modernisie­rung bestehende­n Wohnraums setzt das Land derzeit attraktive Anreize. Förderfähi­g sind beispielsw­eise Verbesseru­ngen von Energieeff­izienz, Barrierefr­eiheit oder Sicherheit­sausstattu­ng sowie Maßnahmen zur Digitalisi­erung. Das Förderdarl­ehen beträgt höchstens 120.000 Euro pro Wohnung oder Eigenheim; es wird ein Tilgungsna­chlass von 20 Prozent gewährt. Auch bei Modernisie­rungen ist die Förderung an Voraussetz­ungen wie Einkommens­grenzen gebunden.

Anfragen für Beratungsg­espräche (zurzeit keine persönlich­en Termine möglich) unter 02202 13 2436 (Mietwohnun­gsbau), 02202 13 2413 (Eigenheime) oder 02202 13 2268 (Modernisie­rung) montags bis freitags 8.30 bis 12 Uhr oder per Mail an wohnungsba­ufoerderun­g@rbk-online.de.

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FOTO: ANDREA WARNECKE Mit öffentlich­en Mitteln lässt sich der Hauskauf leichter finanziere­n.

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