Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Gravierende Fehler des Beamtentums
An sich gibt es dem Artikel „Übertriebene deutsche Gründlichkeit“(RP vom 23. März) kaum etwas hinzuzufügen. Die Ausführungen beschränken sich nicht auf plakative Vorwürfe gegen die Institution des deutschen Beamtentums gerade in Corona Zeiten, sondern weisen dezidiert anhand exemplarischer Fälle die gravierenden Fehler nach. Deutschland leistet sich seit Jahrzehnten für die unterschiedlichsten Bereiche einen mit der Zeit immer größer werdenden Beamtenapparat, mit der Folge, dass er immer wieder, offensichtlich mangels anderer Betätigungsfelder,
zur Eigenverwaltung und zur Schaffung von bürokratischen Hemmnissen neigt, die dann wieder zur eigenen personellen Auslastung führen. Hier könnte man sagen: Lass sie doch, solange sie es sich finanziell leisten können. Problematisch wird es allerdings dann, wenn es nicht nur um finanzielle Ausstattung, sondern, wie bei Corona, um die Gesundheit aller geht. Hier kann man, wie von der Autorin dargestellt, mit guten Gründen in der Corona-Krise von einem Komplettversagen der mit der Krise befassten Kreise des öffentlichen Bereichs sprechen. Der Titel könnte auch heißen: schädliche oder gefährliche deutsche Gründlichkeit.
Peter Starke Per E-Mail
Zu „Ein Dokument des moralischen Abgrunds“(RP vom
19. März): Die Verdeutlichung der Berichterstattung zum sexuellen Missbrauch anhand des neuen Gutachtens hat mich gefreut. Die im Gutachten erfolgte Schonung des Auftraggebers hat mich nicht überrascht. Als ehemaliger Geheimsekretär des Kardinals Meisner war er an der systematischen Einschüchterung der betroffenen Missbrauchsopfer im Interesse der „Brüder im Nebel“beteiligt. Ergänzend sei darauf hingewiesen, dass nicht der Papst der Adressat bei sexuellem Missbrauch
gewesen wäre, sondern in erster Linie die örtliche Staatsanwaltschaft. Die aktive Unterdrückung von Beweisaufnahmen sowie die Verhinderung von notwendigen strafrechtlichen Verfahren durch die Amtsträger der katholischen Kirche waren mehr als nur „Verfehlungen“beziehungsweise Pflichtverletzungen. Durch die Verhinderung der strafrechtlichen Verfolgung der sexuellen Straftäter wurde den Opfern schließlich jede wirkliche Rechtsgrundlage für eine angemessene Entschädigung vorenthalten. Sie werden bis heute wie Bittsteller behandelt und sind weiterhin auf die Gnade durch die katholischen Würdenträger „im Namen des Herrn“angewiesen.
Peter Ehrmann Ratingen
Helmut Westkamp Wesel