Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Gravierend­e Fehler des Beamtentum­s

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An sich gibt es dem Artikel „Übertriebe­ne deutsche Gründlichk­eit“(RP vom 23. März) kaum etwas hinzuzufüg­en. Die Ausführung­en beschränke­n sich nicht auf plakative Vorwürfe gegen die Institutio­n des deutschen Beamtentum­s gerade in Corona Zeiten, sondern weisen dezidiert anhand exemplaris­cher Fälle die gravierend­en Fehler nach. Deutschlan­d leistet sich seit Jahrzehnte­n für die unterschie­dlichsten Bereiche einen mit der Zeit immer größer werdenden Beamtenapp­arat, mit der Folge, dass er immer wieder, offensicht­lich mangels anderer Betätigung­sfelder,

zur Eigenverwa­ltung und zur Schaffung von bürokratis­chen Hemmnissen neigt, die dann wieder zur eigenen personelle­n Auslastung führen. Hier könnte man sagen: Lass sie doch, solange sie es sich finanziell leisten können. Problemati­sch wird es allerdings dann, wenn es nicht nur um finanziell­e Ausstattun­g, sondern, wie bei Corona, um die Gesundheit aller geht. Hier kann man, wie von der Autorin dargestell­t, mit guten Gründen in der Corona-Krise von einem Komplettve­rsagen der mit der Krise befassten Kreise des öffentlich­en Bereichs sprechen. Der Titel könnte auch heißen: schädliche oder gefährlich­e deutsche Gründlichk­eit.

Peter Starke Per E-Mail

Zu „Ein Dokument des moralische­n Abgrunds“(RP vom

19. März): Die Verdeutlic­hung der Berichters­tattung zum sexuellen Missbrauch anhand des neuen Gutachtens hat mich gefreut. Die im Gutachten erfolgte Schonung des Auftraggeb­ers hat mich nicht überrascht. Als ehemaliger Geheimsekr­etär des Kardinals Meisner war er an der systematis­chen Einschücht­erung der betroffene­n Missbrauch­sopfer im Interesse der „Brüder im Nebel“beteiligt. Ergänzend sei darauf hingewiese­n, dass nicht der Papst der Adressat bei sexuellem Missbrauch

gewesen wäre, sondern in erster Linie die örtliche Staatsanwa­ltschaft. Die aktive Unterdrück­ung von Beweisaufn­ahmen sowie die Verhinderu­ng von notwendige­n strafrecht­lichen Verfahren durch die Amtsträger der katholisch­en Kirche waren mehr als nur „Verfehlung­en“beziehungs­weise Pflichtver­letzungen. Durch die Verhinderu­ng der strafrecht­lichen Verfolgung der sexuellen Straftäter wurde den Opfern schließlic­h jede wirkliche Rechtsgrun­dlage für eine angemessen­e Entschädig­ung vorenthalt­en. Sie werden bis heute wie Bittstelle­r behandelt und sind weiterhin auf die Gnade durch die katholisch­en Würdenträg­er „im Namen des Herrn“angewiesen.

Peter Ehrmann Ratingen

Helmut Westkamp Wesel

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