Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
An der Bever klickten die Handschellen
28-jähriger Hückeswagener muss sich wegen massiven Drogenhandels vor dem Landgericht verantworten.
HÜCKESWAGEN Der junge Hückeswagener ist keineswegs der Erste, der im Verkauf von Drogen das schnelle Geld gewittert hätte. Und er würde auch nicht der Letzte sein, der sich – so sich seine Schuld als erwiesen zeigen würde – hinter Gittern wiederfindet. Dort befindet er sich derzeit in Untersuchungshaft. Denn der Vorwurf im auf sechs Verhandlungstage angesetzten Prozess vor der 23. Großen Strafkammer am Landgericht Köln wiegt schwer: Der 28-Jährigen soll mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen gehandelt haben.
Zwischen 2017 und 2019 soll er Marihuana und Haschisch „vertickt“und zusammen mit zwei gesondert verfolgten Männern eine große Kilogramm-Menge des Rauschgifts von einem der beiden angekauft und dann weiterverkauft haben. Der Dritte habe ebenfalls nur verkauft – den Kontakt habe der Angeklagte hergestellt, wirft die Staatsanwaltschaft dem Hückeswagener vor.
Aufgeflogen war er, nachdem die Gruppe von der Polizei beobachtet worden war – zunächst über das Abhören der Telefone der Beteiligten, später auch durch Observationen. Am 27. September 2019 erfolgte schließlich der Zugriff auf zwei Parzellen auf einem Campingplatz an der Bever-Talsperre.
Nach der Verlesung der Anklageschrift am ersten Tag folgte am Donnerstag die Anhörung einer Polizeibeamtin aus Wuppertal, die an der Observation beteiligt war. Sie berichtete dabei aus der Vernehmung des zweiten Drogen-Verkäufers. Daraus habe sich auch ergeben, woher sich die beiden Männer kannten. „Sie hatten beide Parzellen auf dem Campingplatz, waren beide Hundebesitzer und freundeten sich so an“, sagte die Zeugin. Der Mann habe finanzielle Probleme gehabt, von denen er dem Angeklagten
„Der Stoff wurde zum Großteil aus Barcelona beschafft“
berichtete. Daraufhin habe dieser vorgeschlagen, „einen Kontakt“herzustellen.
„Welche Rolle spielte der Angeklagte sonst noch?“, wollte der Vorsitzende Richter wissen. „Laut der Aussage des gesondert Verfolgten hat der Angeklagte nur den Kontakt hergestellt und ansonsten auf eigene Rechnung verkauft“, berichtete die Polizistin. Ob sie das glaube, wollte der Richter wissen. „Schwer“, stellte sie klar. „Wir hatten die Gespräche abgehört, die ein anderes Bild erahnen ließen. Allerdings konnten wir nichts konkret beweisen.“
Klar sei jedenfalls gewesen, dass der Handel mit dem Rauschgift in der Regel auf dem Parkplatz des Campingplatzes stattgefunden hätte. „Der Stoff wurde zum Großteil aus Barcelona beschafft“, sagte die Zeugin. Dabei seien es immer zwei unterschiedliche Marihuana-Pflanzen
Polizistin Zeugin
gewesen, die verkauft worden seien – die Preise, die die beiden Verkäufer an den dritten Mann gezahlt hätten, der immer als „Chef“bezeichnet wurde, würden zwischen 4500 und 5300 Euro pro Kilogramm liegen. „Das liegt aber auch daran, dass die beiden nur relativ kleine Mengen abgenommen hätten. Ein nochmals gesondert Verfolgter hat regelmäßig um die 30 Kilogramm abgenommen. Da waren die Kilo-Preise natürlich deutlich geringer – und damit die Gewinnspanne höher“, erläuterte die Polizistin.
Am Donnerstag wurde zudem ein Urteil des Landgerichts Wuppertal vom November 2016 gegen den Hückeswagener verlesen, das zeigte, dass es sich bei dem jungen Mann keineswegs um ein unbeschriebenes Blatt handelt. Denn der heute 28-Jährige war bereits damals wegen des gleichen Vergehens zu einer Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Auch damals hatte der Mann mit Cannabis gehandelt.