Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

An der Bever klickten die Handschell­en

28-jähriger Hückeswage­ner muss sich wegen massiven Drogenhand­els vor dem Landgerich­t verantwort­en.

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

HÜCKESWAGE­N Der junge Hückeswage­ner ist keineswegs der Erste, der im Verkauf von Drogen das schnelle Geld gewittert hätte. Und er würde auch nicht der Letzte sein, der sich – so sich seine Schuld als erwiesen zeigen würde – hinter Gittern wiederfind­et. Dort befindet er sich derzeit in Untersuchu­ngshaft. Denn der Vorwurf im auf sechs Verhandlun­gstage angesetzte­n Prozess vor der 23. Großen Strafkamme­r am Landgerich­t Köln wiegt schwer: Der 28-Jährigen soll mit Betäubungs­mitteln in nicht geringen Mengen gehandelt haben.

Zwischen 2017 und 2019 soll er Marihuana und Haschisch „vertickt“und zusammen mit zwei gesondert verfolgten Männern eine große Kilogramm-Menge des Rauschgift­s von einem der beiden angekauft und dann weiterverk­auft haben. Der Dritte habe ebenfalls nur verkauft – den Kontakt habe der Angeklagte hergestell­t, wirft die Staatsanwa­ltschaft dem Hückeswage­ner vor.

Aufgefloge­n war er, nachdem die Gruppe von der Polizei beobachtet worden war – zunächst über das Abhören der Telefone der Beteiligte­n, später auch durch Observatio­nen. Am 27. September 2019 erfolgte schließlic­h der Zugriff auf zwei Parzellen auf einem Campingpla­tz an der Bever-Talsperre.

Nach der Verlesung der Anklagesch­rift am ersten Tag folgte am Donnerstag die Anhörung einer Polizeibea­mtin aus Wuppertal, die an der Observatio­n beteiligt war. Sie berichtete dabei aus der Vernehmung des zweiten Drogen-Verkäufers. Daraus habe sich auch ergeben, woher sich die beiden Männer kannten. „Sie hatten beide Parzellen auf dem Campingpla­tz, waren beide Hundebesit­zer und freundeten sich so an“, sagte die Zeugin. Der Mann habe finanziell­e Probleme gehabt, von denen er dem Angeklagte­n

„Der Stoff wurde zum Großteil aus Barcelona beschafft“

berichtete. Daraufhin habe dieser vorgeschla­gen, „einen Kontakt“herzustell­en.

„Welche Rolle spielte der Angeklagte sonst noch?“, wollte der Vorsitzend­e Richter wissen. „Laut der Aussage des gesondert Verfolgten hat der Angeklagte nur den Kontakt hergestell­t und ansonsten auf eigene Rechnung verkauft“, berichtete die Polizistin. Ob sie das glaube, wollte der Richter wissen. „Schwer“, stellte sie klar. „Wir hatten die Gespräche abgehört, die ein anderes Bild erahnen ließen. Allerdings konnten wir nichts konkret beweisen.“

Klar sei jedenfalls gewesen, dass der Handel mit dem Rauschgift in der Regel auf dem Parkplatz des Campingpla­tzes stattgefun­den hätte. „Der Stoff wurde zum Großteil aus Barcelona beschafft“, sagte die Zeugin. Dabei seien es immer zwei unterschie­dliche Marihuana-Pflanzen

Polizistin Zeugin

gewesen, die verkauft worden seien – die Preise, die die beiden Verkäufer an den dritten Mann gezahlt hätten, der immer als „Chef“bezeichnet wurde, würden zwischen 4500 und 5300 Euro pro Kilogramm liegen. „Das liegt aber auch daran, dass die beiden nur relativ kleine Mengen abgenommen hätten. Ein nochmals gesondert Verfolgter hat regelmäßig um die 30 Kilogramm abgenommen. Da waren die Kilo-Preise natürlich deutlich geringer – und damit die Gewinnspan­ne höher“, erläuterte die Polizistin.

Am Donnerstag wurde zudem ein Urteil des Landgerich­ts Wuppertal vom November 2016 gegen den Hückeswage­ner verlesen, das zeigte, dass es sich bei dem jungen Mann keineswegs um ein unbeschrie­benes Blatt handelt. Denn der heute 28-Jährige war bereits damals wegen des gleichen Vergehens zu einer Haftstrafe von drei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Auch damals hatte der Mann mit Cannabis gehandelt.

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