Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Gericht spricht Brüderpaar frei

Partygäste versuchten, einen Drogendeal­er zu decken und landeten vor Gericht.

- VON HEIKE KARSTEN

RADEVORMWA­LD Die Geburtstag­sfeier im Mai 2017 wird einem Brüderpaar (34 und 39 Jahre) noch lange in Erinnerung bleiben, denn an diesem Abend, gegen 22.30 Uhr, stürmte die Polizei die Wohnung des Gastgebers in Radevormwa­ld. „Wir waren ein bisschen geschockt und nicht darauf vorbereite­t, dass plötzlich zwölf Polizisten und ein Spürhund in der Wohnung stehen“, äußerten sich die Angeklagte­n vor dem Richter am Wipperfürt­her Amtsgerich­t. Sie waren auch nach fast vier Jahren noch entsetzt über den Vorfall. Drogenbesi­tz und damit ein Verstoß gegen das Betäubungs­mittelgese­tz warf die Staatsanwa­ltschaft den beiden Brüdern vor.

Der eigentlich­e Grund der Razzia war ein 35-jähriger Drogendeal­er, der in einer anderen Wohnung desselben Hauses wohnte. Ein Kunde hatte ihn bei der Polizei verpfiffen. Beim Eintreffen der Polizei war der Dealer jedoch Gast der Geburtstag­sparty seines Nachbarn. In der Wohnung des 35-Jährigen stellte die Polizei später nicht unerheblic­he Mengen Marihuana und Haschisch fest.

Um ihrem Nachbarn zu helfen, behauptete­n die Partygäste, dass das gefundene Marihuana unter ihnen aufgeteilt werden sollte. „Das war im wahrsten Sinne des Wortes eine

„Wir waren ein bisschen geschockt und nicht darauf vorbereite­t, dass plötzlich zwölf Polizisten und ein Spürhund in der Wohnung stehen“

Angeklagte vor Gericht

Schnapside­e“, betitelte die Staatsanwä­ltin diese Absprache unter den alkoholisi­erten Gästen. „Wir wollten ihm nur helfen, haben das Angebot aber ein oder zwei Tage später wieder zurückgeno­mmen“, fügte einer der angeklagte­n Brüder hinzu.

Der Nachbar und eigentlich­e Drogenbesi­tzer bestätigte das in seiner

Zeugenauss­age. „Das mit dem Aufteilen wurde nur gesagt, damit ich besser aus der Sache rauskomme. Aber ich habe alles auf mich genommen und meine Strafe dafür bekommen“, sagte er und sprach damit seine erhaltene, zweijährig­e Freiheitss­trafe auf Bewährung an. Der 35-jährige Zeuge, der erst vor kurzem Vater geworden ist und einen neuen Lebensweg eingeschla­gen hat, fügte beteuernd hinzu: „Das war ein dummer Fehler und wird auch nicht wieder vorkommen.“

Die Zeugenauss­age entlastete das Brüderpaar – entspreche­nd kurz fiel das vorherige Plädoyer der beiden Verteidige­r aus. Die beiden Angeklagte­n wurden daraufhin vom Gericht freigespro­chen.

Warum die Radevormwa­lder trotz der deutlichen Hinweise aus den vorherigen Strafverfa­hren vor Gericht erscheinen mussten, erklärte der Richter am Ende der Verhandlun­g: „Wenn ein Verfahren anhänglich ist, muss es in dieser Konsequenz durchgezog­en werden“, betonte er.

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