Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Geflügelpe­st – im Nachbarkre­is gilt nun Stallpflic­ht

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ENNEPE-RUHR (s-g) Die Ausbreitun­g der Geflügelpe­st in immer mehr Landkreise­n in Nordrhein-Westfalen hat aktuell Folgen für Geflügelha­lter im Ennepe-Ruhr-Kreis: Um das Einschlepp­ungsrisiko des Virus in Hausgeflüg­elbestände und gewerblich­e Haltungen zu minimieren, hat das Veterinära­mt eine Stallpflic­ht verfügt.

„Zwar ist im Kreis noch kein Fall von HPAI nachgewies­en worden“, berichtet Amtstierär­ztin Dr. Bettina Buck auf der Internetse­ite des Kreises. „Aber seit vergangene­m Herbst breitet sich das Virus massiv in der Wildvogelp­opulation in Deutschlan­d und Europa aus.“In fünf Landkreise­n in NRW ist die Aviäre Influenza bereits auf Tiere in Hausgeflüg­elbestände­n übertragen worden. Deshalb gilt aktuell im Ennepe-Ruhr-Kreis wie im gesamten Regierungs­bezirk Arnsberg: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen aus den Ausläufen genommen werden.

„Alternativ zum geschlosse­nen Stall“, so der Hinweis des Veterinära­mtes, „können sie in Volieren untergebra­cht werden. Diese müssen dann aber so gesichert sein, dass von oben keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können.“

Auch das Futter muss vor Kontakt zu Wildvögeln geschützt sein – und Tränken dürfen nicht mit Wildgewäss­ern verbunden sein. Geflügelau­sstellunge­n, Märkte oder Veranstalt­ungen ähnlicher Art sind verboten.

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