Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Geflügelpest – im Nachbarkreis gilt nun Stallpflicht
ENNEPE-RUHR (s-g) Die Ausbreitung der Geflügelpest in immer mehr Landkreisen in Nordrhein-Westfalen hat aktuell Folgen für Geflügelhalter im Ennepe-Ruhr-Kreis: Um das Einschleppungsrisiko des Virus in Hausgeflügelbestände und gewerbliche Haltungen zu minimieren, hat das Veterinäramt eine Stallpflicht verfügt.
„Zwar ist im Kreis noch kein Fall von HPAI nachgewiesen worden“, berichtet Amtstierärztin Dr. Bettina Buck auf der Internetseite des Kreises. „Aber seit vergangenem Herbst breitet sich das Virus massiv in der Wildvogelpopulation in Deutschland und Europa aus.“In fünf Landkreisen in NRW ist die Aviäre Influenza bereits auf Tiere in Hausgeflügelbeständen übertragen worden. Deshalb gilt aktuell im Ennepe-Ruhr-Kreis wie im gesamten Regierungsbezirk Arnsberg: Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse müssen aus den Ausläufen genommen werden.
„Alternativ zum geschlossenen Stall“, so der Hinweis des Veterinäramtes, „können sie in Volieren untergebracht werden. Diese müssen dann aber so gesichert sein, dass von oben keine Einträge von Vogelkot möglich sind und Wildvögel nicht eindringen können.“
Auch das Futter muss vor Kontakt zu Wildvögeln geschützt sein – und Tränken dürfen nicht mit Wildgewässern verbunden sein. Geflügelausstellungen, Märkte oder Veranstaltungen ähnlicher Art sind verboten.