Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Schutzmaßnahmen werden um drei Wochen verlängert.
In Oberberg bleibt bis 2. Mai unter anderem die Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich bestehen. In den Schulen findet nächste Woche Distanzunterricht statt.
OBERBERG/HÜCKESWAGEN/RADEVORMWALD (büba) Corona und kein Ende: Angesichts der weiter hohen Corona-Zahlen hat der Krisenstab der Kreisverwaltung entschieden, die zusätzlichen Corona-Schutzmaßnahmen für das Kreisgebiet weitestgehend um drei Wochen zu verlängern. Die Allgemeinverfügung tritt am Montag, 12. April, in Kraft und läuft bis Sonntag, 2. Mai.
Kontaktbeschränkung für den privaten Bereich Zulässig ist die Zusammenkunft von maximal zwei Haushalten bis zu einer Gesamtzahl von höchstens fünf Personen (Kinder bis einschließlich 14 Jahren sind ausgenommen).
Religionsausübung Weiterhin begrenzte Teilnehmerzahl und begrenzte Dauer von Versammlungen.
Autofahrten Bei der Nutzung von Fahrzeugen durch Personen verschiedener Haushalte muss eine medizinische Maske getragen werden.
Pflegeeinrichtungen In Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe sind FFP2-Masken zu tragen.
Kindertagesstätten In allen Kindertageseinrichtungen (einschließlich Hort- und Spielgruppen), Kindertagespflegestellen und heilpädagogischen Kindertageseinrichtungen gilt ein eingeschränkter Pandemiebetrieb. Der Kreis appelliert an die Eltern, ihre Kinder im Sinne der Kontaktvermeidung, wann immer möglich, selbst zu betreuen.
Sport Der Freizeit- und Amateursport (...) ist nur allein, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht zulässig. Trainieren mehrere Personen gemeinsam, muss ein Mindestabstand von fünf Metern eingehalten werden.
„Die Aussetzung des Präsenzunterrichts wird nicht verlängert“
Jessica Schöler Kreisverwaltung
Testpflicht an Schulen Der Präsenzunterricht war an den Schulen in Oberberg ab dem 22. März ausgesetzt worden. „Diese Maßnahme wird nicht verlängert“, teilt Jessica Schöler von der Pressestelle des Kreises mit. Laut Land sollen die Schulen nach den Osterferien ab Montag, 12. April, eine Woche lang in den Distanzunterricht zurückkehren. Ausgenommen bleiben die Schüler der Abschlussklassen, „die sich weiterhin auch im Präsenzunterricht auf die Prüfungen vorbereiten können“.
Ab dem 19. April soll der Unterricht an den Schulen dann laut Landesregierung, sofern es das Infektionsgeschehen zulässt, wieder im Wechselunterricht fortgesetzt werden. An den Schulen wird es dann auch eine grundsätzliche Testpflicht mit wöchentlich zweimaligen Selbsttests für Schüler, Lehrkräfte und weiteres Personal geben. „Aus Sicht der unteren Gesundheitsbehörde hat sich ein umfassendes Testen der Bevölkerung als einer der wichtigsten Bausteine zur frühzeitigen Unterbrechung von Infektionsketten bewährt“, betont Landrat Jochen Hagt.
Der Kreis hat die weiterführenden Schulen, Berufskollegs und Förderschulen über das notwendige Vorgehen bei Vorliegen positiver Schnelltests informiert, die Grundschulen erhalten ebenfalls weitere Informationen. Die Selbsttests sollen möglichst bereits am jeweils ersten Präsenztag direkt zu Unterrichtsbeginn vorgenommen werden. Hagt: „Wenn es gelingt, schon sehr frühzeitig die – hoffentlich sehr wenigen – infektiösen Schülerinnen und Schüler zu identifizieren und aus dem Unterrichtsgeschehen herauszunehmen, steigt die Chance, dass Quarantäne-Maßnahmen nicht oder jedenfalls nicht in größerer Zahl erforderlich werden.“www.obk.de/corona-av