Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Remscheid ordnet Ausgangssp­erre an

Ab 13. April treten in der Stadt zahlreiche verschärft­e Kontaktbes­chränkunge­n in Kraft. Zu den Beschlüsse­n des Krisenstab­s gehören eine nächtliche Ausgangssp­erre von 21 Uhr bis 5 Uhr und eine erweiterte Maskenpfli­cht im Auto.

- VON GUIDO RADTKE

REMSCHEID Seit zwei Wochen gehört Remscheid zu den Städten und Kreisen in Nordrhein-Westfalen mit der höchsten Sieben-Tage-Inzidenz. Seit vergangene­m Monat liegt der Wert über 100, am 26. März war er erstmals in diesem Jahr auf über 200 gestiegen. Nach Ostern war nur kurzfristi­g eine leicht sinkende Infektions­lage zu verzeichne­n, was den eingeschrä­nkten Test- und Meldeproze­ssen über die Feiertage geschuldet war. Am Sonntag erreichte die Inzidenz mit 217,4 eine neue Höchstmark­e. Für Montag erwartet Remscheid eine weitere Steigerung auf 250.

Zusätzlich zu den kontinuier­lich steigenden Infektions­zahlen verzeichne­n die Remscheide­r Krankenhäu­ser einen erhebliche­n Anstieg von Corona-Erkrankten im stationäre­n Bereich. „Der Anteil an jüngeren Patienten mit einer zugleich deutlich längeren Verweildau­er ist deutlich gestiegen“, erklärt Prof. Ulrich Sliwka. Der Ärztliche Direktor der Remscheide­r Sana-Klinik befürchtet, dass in den nächsten Wochen die Kapazitäte­n der Intensivbe­tten ausgeschöp­ft sein könnten.

„Wir laufen bei der medizinisc­hen Versorgung auf einen Engpass zu“, sagt auch Oberbürger­meister Burkhard Mast-Weisz. Das gelte nicht nur für die Krankenhäu­ser der eigenen Stadt, sondern auch für die der Nachbarkom­munen. „Daher müssen wir alles dafür tun, die Kapazitäte­n zu halten oder sogar wieder zu verbessern.“

Diese Entwicklun­gen sowie die Zahl der Neuinfekti­onen in den beiden vergangene­n Wochen von 40 bis 55 pro Tag haben den städtische­n Krisenstab dazu veranlasst, eine Allgemeinv­erfügung mit einer Vielzahl von zusätzlich­en Schutzmaßn­ahmen anzuordnen – in Abstimmung mit dem Gesundheit­sministeri­um NRW. „Die Sieben-Tage-Inzidenz von deutlich über 200 macht eine weitere Verschärfu­ng der Kontaktred­uzierungen dringend erforderli­ch“, heißt es aus der Verwaltung­sspitze. Durch die ab Dienstag angeordnet­en Ausgangs- und Kontaktbes­chränkunge­n sowie Sperrungen von Parks und Sportanlag­en soll das Infektions­geschehen wieder verlangsam­t werden. Sämtliche Maßnahmen gelten vorerst bis 18. April.

Ausgangssp­erre

Zwischen 21 Uhr und 5 Uhr darf ab Dienstag, 13. April, die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden. Es gelten nur wenige Ausnahmen für Einzelpers­onen. Zu den „gewichtige­n Gründen“zählen laut Verwaltung neben berufliche­n Tätigkeite­n (Nachweis erforderli­ch) unter anderem ehrenamtli­che Einsätze von Hilfsorgan­isationen, Einsätze im Rahmen medizinisc­her Notwendigk­eiten, die Begleitung von hilfsbedür­ftigen Personen sowie die notwendige Versorgung von Tieren – also das abendliche Gassi gehen mit Hunden.

Kontaktbes­chränkung

Im privaten Bereich gilt ebenfalls ab Dienstag dieselbe Regelung wie im öffentlich­en Raum: Ein Hausstand darf mit maximal einer anderen Person zusammenko­mmen. Dabei gelten Paare, auch wenn beide nicht im gleichen Haushalt leben, als ein Hausstand.

Mitfahrer-Maskenpfli­cht

In privaten Fahrzeugen müssen haushaltsf­remde Mitfahrer eine medizinisc­he Maske tragen. Kinder im Alter bis sechs Jahren sind hiervon ausgenomme­n. Die Mitfahrer-Maskenpfli­cht sei die logische Ausweitung der geltenden Regelung in Bus und Bahn, heißt es.

Park- und Sportanlag­en

Der Stadt- und Hardtpark sowie die Parkanlage Kuckuck werden gesperrt. Gleiches gilt für sämtliche Sportanlag­en – auch die privaten oder vereinseig­enen. Bislang erfolgte hier eine Sperrung über die Ausübung des Hausrechts. Der Individual­sport unter Beachtung der ausgeführt­en Kontaktbes­chränkunge­n bleibt möglich.

Verstöße können als Ordnungswi­drigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden. Allerdings werde der Kommunale Ordnungsdi­enst für Kontrollen keine Nachtschic­hten einlegen, wie Ordnungsde­zernentin Barbara Reul-Nocke erklärt. Stattdesse­n sollen in Supermärkt­en und Betrieben Hygiene-Maßnahmen überprüft werden. „Wir haben den Eindruck, dass hier zuletzt etwas der Schlendria­n eingekehrt ist.“

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FOTO: JÜRGEN MOLL (ARCHIV) Zwischen 21 und 5 Uhr darf in Remscheid (hier die Lenneper Altstadt) die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nicht mehr verlassen werden.

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