Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Eifersuchtstat oder Notwehr?
Im Prozess vorm Amtsgericht ging es um Nötigung. Aber die Beweislage war dünn.
RADEVORMWALD Aus ungeklärter Ursache war die Strafakte am Wipperfürther Amtsgericht abhanden gekommen – um das Strafverfahren gegen ihn kam ein 29-jähriger Radevormwalder aber dennoch nicht herum. Beim zweiten Prozesstermin ging das immerhin glimpflich aus für den Angeklagten: Das Gericht stellte das Verfahren gegen den nicht vorbestraften Facharbeiter nach nur kurzer Verhandlung ohne Auflagen ein. Auf die Rückgabe seines Baseball-Schlägers, der am „Tatabend“eine Rolle gespielt hatte und der deshalb eingezogen worden war, muss der 29-Jährige allerdings verzichten.
Die Anklage legte dem Radevormwalder Nötigung zur Last. Demnach war er an einem Abend im September vorigen Jahres vor dem Haus seiner ehemaligen Freundin, die zwei Monate zuvor Schluss mit ihm gemacht hatte, vorgefahren, war aus dem Pkw gestiegen und hatte mit Worten und einem Baseball-Schläger den neuen Freund der Ex bedroht, der mit der Frau vor dem Haus gestanden hatte. Die Frau hatte Strafanzeige gestellt.
Ganz anders stellte der Verteidiger des Radevormwalders das Geschehen dar. Demnach war sein Mandant zwar zum Haus seiner ehemaligen Freundin gefahren, dies aber nur, weil sie ihn um ein persönliches Gespräch gebeten habe. Aufgetaucht seien dann vor dem Haus auch der neue Freund der Frau und ein weiterer Bekannter, deswegen habe der Angeklagte auf das Gespräch verzichten und unverrichteter Dinge wieder nach Hause fahren wollen. Die beiden anderen Männer hätten ihm jedoch mit ihren Pkw die Straße versperrt. Dadurch habe sich der 29-Jährige bedroht gefühlt, sei aus dem Auto gestiegen und habe dabei seinen Baseball-Schläger mitgenommen, um für den Fall eines von ihm befürchteten Angriffs gewappnet zu sein.
Welche Version der Geschichte nun den Tatsachen am nächsten kommt, war vor Gericht nicht zu klären, zumal die anderen Beteiligten nicht als Zeugen geladen waren. Der Richter sah es auch nicht als notwendig an, die Angelegenheit weiter aufzuklären, zumal letztlich der Schläger nicht geschwungen worden, also auch nichts passiert war. Außerdem hatte die Frau ihm gegenüber schon vor dem Prozesstermin erklärt, kein Interesse mehr an der Strafverfolgung zu haben. Inzwischen haben sie und ihr ehemaliger Freund auch keinen Kontakt mehr zueinander, so dass von keiner Wiederholungsgefahr auszugehen sei. Dieser Sichtweise schloss sich der Vertreter der Staatsanwaltschaft an. Nach kurzer Sitzungsunterbrechung und Beratung mit seinem Verteidiger stimmte auch der 29-Jährige der Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen zu.
Möglicherweise wird er aber doch noch einmal vor Gericht zitiert – dann allerdings als Zeuge. Denn zwischenzeitlich hat auch der 29-Jährige Strafanzeige gegen die Ex-Freundin gestellt, dabei geht es um den Tatbestand der falschen Beschuldigung.
Der Richter legte dem Radevormwalder allerdings nahe, seinen Strafantrag zurückzuziehen, damit endlich auch juristisch ein Schlussstrich gezogen werden kann unter eine private Liebesgeschichte – ohne ein Happy-End.
Welche Version der Geschichte nun den Tatsachen am nächsten kommt, war vor Gericht nicht zu klären