Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Illegale Müllkippen mitten in der Natur
Unbekannte entsorgten bei Braßhagen und Mickenhagen ihren Abfall. Täter zu ermitteln ist schwierig.
BRASSHAGEN/MICKENHAGEN Wahrscheinlich war es mitten in der Nacht, als hier am Wald zwischen der K 1 und der Ortschaft Braßhagen ein größeres Fahrzeug oder eins mit einem Anhänger vorgefahren war. Der Fahrer dürfte, vielleicht mit einem Kompagnon, den Inhalt der Ladefläche oder des Anhängers mit großer Eile ausgeräumt und auf den nahen Waldboden geworfen haben. Dann werden Mensch(en) und Fahrzeug so schnell verschwunden sein, wie sie gekommen waren.
Hinterlassen haben sie jedenfalls eine imposante illegale Müllkippe mit Bauabfall – die Teerpappe und die Dämmung aus Polystyrol, besser bekannt unter ihrem Handelsnamen Styropor, könnten die Reste von einer Dachsanierung gewesen sein, wie in der Hückeswagener Facebook-Gruppe spekuliert worden war.
Kaum noch recherchieren lässt sich dagegen, wie die illegale Müllhalde in einem Landschaftsschutzgebiet bei Mickenhagen entstanden ist, die Mitglieder der AfD Hückeswagen kürzlich bei ihrer Sammlung im Zuge der Aktion „Saubere Stadt“am Wegesrand, versteckt unter einer dicken Erd- und Laubschicht, entdeckt hatten. „Diese Deponie muss vor vielen Jahren dort ,versteckt’ worden sein“, vermutet Ortsvorsitzender Markus Lietza. Eine winzige Folie hatte aus dem Boden herausgeragt. „Da liegt noch viel mehr unter dem Erdreich, es wurden nur die Farbeimer und toxische Sachen weggeräumt“, teilt Lietza mit. Für den Rest sei die Stadt zuständig.
Auf Anfrage unserer Redaktion erläutert Stefanie Heymann vom Bauamt der Stadt: „Zunächst geht es darum, ob der Müll auf einem städtischen oder einem privaten Grundstück
liegt. Handelt es sich um ein Privatgrundstück, wird in jedem Fall der Eigentümer informiert. Sollte es sich um Müll handeln, der die Umwelt schädigt, wird zusätzlich das Umweltamt informiert.“
Befindet sich der wilde Müll auf einem städtischen Gelände, würde dieser durch den Bergischen Abfallwirtschaftsverband (BAV) entsorgt. Denn der ist laut eines Vertrags mit der Stadt mit der Beseitigung von illegalem Müll betraut. Sollten zudem Hinweise auf einen Verursacher ausfindig gemacht werden können, würde durch den BAV auch noch ein Verfahren eingeleitet. Der Bußgeldrahmen hat eine große Spanne, wie Iris Trespe, Pressereferentin der Kreisverwaltung, durchblicken lässt. Der liegt nämlich laut Buß- und Verwarngeldkatalog „Abfallrecht“des Landes zwischen 100 und 100.000 Euro.
„Bei den genannten Meldungen ist von einer Bußgeldhöhe im unteren Bereich auszugehen“, betont Iris Trespe. Natürlich immer vorausgesetzt, der Verursacher kann tatsächlich ermittelt werden.