Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Die Kurzarbeit kann zur Weiterbildung genutzt werden.
OBERBERG (s-g) Um die wirtschaftlichen Folgen in der Pandemie abzuschwächen, hat sich auch im Bezirk der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach die Kurzarbeit als Instrument bewährt. In dieser Situation bietet sich für Arbeitnehmer die Chance, zeitliche Freiräume für Weiterbildung zu nutzen. Darauf weist Nicole Jordy hin, Vorsitzende der Agentur-Geschäftsführung.
„Die Förderung von Qualifizierung und Weiterbildung für Beschäftigte ist ein gutes Angebot für Betriebe jeder Größenordnung. Unsere Experten beraten dazu gerne individuell jedes Unternehmen, das diese Chance nutzen möchte. Auch appellieren wir an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Nutzen Sie die Zeit während der Kurzarbeit für Qualifizierung und Weiterbildung. Die Agentur für Arbeit bietet Ihnen und Ihrem Arbeitgeber Unterstützung und Beratung, welche Fortbildung in Frage kommt und wie dieFörd er möglichkeiten aussehen .“
Auf Basis des Beschäftigungss ich erungs gesetzes( Bes ch S iG) ist die finanzielle Förderung von Unternehmen und Betrieben für Weiterbildungen während der Kurzarbeit ausgeweitet worden. Die Förderung gilt für alle sozial versicherungspflichtigen Beschäftigten. Betriebe mit weniger als zehn Vollzeitstellen erhalten eine Finanzierung der Lehrgangskosten von bis zu 100 Prozent. Größere Unternehmen können eine anteilige Förderung je nach Betriebsgröße beantragen – unter der Voraussetzung, dass die Weiterbildung mehr als 120 Stunden dauert und zertifiziert ist. Neben Kosten für die Weiterbildung können auch die Sozialversicherungsbeiträge während der Kurzarbeit bis zu 100 Prozent erstattet werden. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2021, danach beträgt die Erstattung 50 Prozent.
Qualifizierung kann auch ohne Kurzarbeit gefördert werden. Individuelle Beratung und Unterstützung von Arbeitgebern bei der Realisierung der Qualifizierungswünsche für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bietet die kostenlose Hotline des Arbeitgeber-Service (0800 4 5555 20) oder unmittelbar über die regionalen Rufnummern der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner vor Ort.
Im Oberbergischen Kreis können sich Interessierte melden unter Telefon 02261 304-104 oder per E-Mail unter gummersbach.arbeitgeber@ arbeitsagentur.de.