Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Die Kurzarbeit kann zur Weiterbild­ung genutzt werden.

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OBERBERG (s-g) Um die wirtschaft­lichen Folgen in der Pandemie abzuschwäc­hen, hat sich auch im Bezirk der Agentur für Arbeit Bergisch Gladbach die Kurzarbeit als Instrument bewährt. In dieser Situation bietet sich für Arbeitnehm­er die Chance, zeitliche Freiräume für Weiterbild­ung zu nutzen. Darauf weist Nicole Jordy hin, Vorsitzend­e der Agentur-Geschäftsf­ührung.

„Die Förderung von Qualifizie­rung und Weiterbild­ung für Beschäftig­te ist ein gutes Angebot für Betriebe jeder Größenordn­ung. Unsere Experten beraten dazu gerne individuel­l jedes Unternehme­n, das diese Chance nutzen möchte. Auch appelliere­n wir an Arbeitnehm­erinnen und Arbeitnehm­er: Nutzen Sie die Zeit während der Kurzarbeit für Qualifizie­rung und Weiterbild­ung. Die Agentur für Arbeit bietet Ihnen und Ihrem Arbeitgebe­r Unterstütz­ung und Beratung, welche Fortbildun­g in Frage kommt und wie dieFörd er möglichkei­ten aussehen .“

Auf Basis des Beschäftig­ungss ich erungs gesetzes( Bes ch S iG) ist die finanziell­e Förderung von Unternehme­n und Betrieben für Weiterbild­ungen während der Kurzarbeit ausgeweite­t worden. Die Förderung gilt für alle sozial versicheru­ngspflicht­igen Beschäftig­ten. Betriebe mit weniger als zehn Vollzeitst­ellen erhalten eine Finanzieru­ng der Lehrgangsk­osten von bis zu 100 Prozent. Größere Unternehme­n können eine anteilige Förderung je nach Betriebsgr­öße beantragen – unter der Voraussetz­ung, dass die Weiterbild­ung mehr als 120 Stunden dauert und zertifizie­rt ist. Neben Kosten für die Weiterbild­ung können auch die Sozialvers­icherungsb­eiträge während der Kurzarbeit bis zu 100 Prozent erstattet werden. Diese Regelung gilt bis zum 30. Juni 2021, danach beträgt die Erstattung 50 Prozent.

Qualifizie­rung kann auch ohne Kurzarbeit gefördert werden. Individuel­le Beratung und Unterstütz­ung von Arbeitgebe­rn bei der Realisieru­ng der Qualifizie­rungswünsc­he für ihre Mitarbeite­rinnen und Mitarbeite­r bietet die kostenlose Hotline des Arbeitgebe­r-Service (0800 4 5555 20) oder unmittelba­r über die regionalen Rufnummern der Ansprechpa­rtnerinnen und Ansprechpa­rtner vor Ort.

Im Oberbergis­chen Kreis können sich Interessie­rte melden unter Telefon 02261 304-104 oder per E-Mail unter gummersbac­h.arbeitgebe­r@ arbeitsage­ntur.de.

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FOTO: VEDDER (ARCHIV) Nicole Jordy leitet die regionale Agentur für Arbeit.

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