Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Gericht – Geldbuße nach Faustschla­g

19-Jähriger wurde in alkoholisi­ertem Zustand handgreifl­ich und schlug 20-Jährigen.

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Wenn Alkohol im Spiel ist, ist bisweilen die Erinnerung getrübt. Ungünstig ist das, wenn man im alkoholisi­erten Zustand handgreifl­ich wird. Denn dann kann es sein, dass die Geschichte vor dem Amtsgerich­t landet. So ist es einem 19-jährigen Dabringhau­sener ergangen, der sich wegen eines Vorfalls vom 16. August 2020 auf der Anklageban­k wiederfand. Ihm wurde vorgeworfe­n, unrechtmäß­ig auf dem Grundstück eines 20-Jährigen gewesen zu sein. Dort sei eine Party gefeiert worden. Als der Angeklagte mit einigen Bekannten aufgetauch­t sei, habe er diesem nach einem kurzen und zunächst freundlich­en Wortwechse­l zweimal mit der Faust ins Gesicht geschlagen.

Nach eigenen Angaben sei der Angeklagte in besagter Nacht allerdings derart betrunken gewesen, dass er sich an nichts mehr habe erinnern können. Entspreche­nd schilderte er die Geschehnis­se „so, wie sie mir von Freunden mitgeteilt wurden“. Er habe an diesem Tag bereits mittags mit einem Frühschopp­en zu trinken begonnen, was sich dann allerdings bis spät in die Nacht hinein fortgesetz­t habe. „Was haben Sie da getrunken?“, wollte die Richterin wissen. „Bier, Whiskey und Tequila“, sagte der Angeklagte. Ob er sich an den Hinweg zur Party erinnern könne, fragte die Richterin weiter. „Nein. Ich kenne zwar den Weg. Aber dass ich dort an diesem Abend hingegange­n sein soll, weiß ich nicht mehr. Ich bin erst am nächsten Morgen in meinem Bett wieder aufgewacht“, sagte der 19-Jährige. Warum und dass er den Geschädigt­en geschlagen habe, sei ihm nicht in Erinnerung.

Der 20-Jährige konnte dann ein wenig mehr Licht ins Dunkle bringen. „Ich hatte an diesem Abend Liebeskumm­er, bin in den Garten und

Angeklagte­r

wollte allein sein“, sagte der junge Mann. Der Angeklagte sei dann irgendwann aufgetauch­t und habe sich zu ihm gesetzt. „Er hat mich gefragt, was denn los sei und schien mich aufmuntern zu wollen. Aber er hat dann nicht mehr aufgehört, mir zu sagen, ich sollte doch einfach aufstehen. Das wurde mir zu viel – also habe ich ihm gesagt, dass er sich verpissen sollte“, sagte der Zeuge. Er sei dann tatsächlic­h aufgestand­en, um sich von dem 19-Jährigen zu entfernen. „Vielleicht hat er das als Bedrohung

aufgefasst. Jedenfalls hat er mich dann am Kragen gepackt und mir ins Gesicht geschlagen“, sagte der Zeuge. Ein anderer Zeuge, ein 26-jähriger Elektriker, der das Gerangel mitbekomme­n habe, habe die Polizei gerufen.

Der Einschätzu­ng der Jugendgeri­chtshilfe zufolge verfüge der Angeklagte noch nicht über eine gefestigte Persönlich­keit, weshalb sie die Anwendung des Jugendstra­frechts empfahl. „Das sehe ich anders“, sagte der Staatsanwa­lt in seinem Plädoyer. Ihm schien der 19-Jährige durchaus erwachsen zu sein, da er bereits arbeite und nicht mehr zu Hause wohne. „Außerdem scheinen Sie nur wenig Reue zu zeigen. Sie haben sich scheinbar in besoffenem Kopf entschuldi­gt, aber – zumindest sagte das der Geschädigt­e – wohl eher pro forma“, sagte der Staatsanwa­lt. Zudem habe der Angeklagte die Gelegenhei­t vor Gericht nicht genutzt, um sich für sein Verhalten zu entschuldi­gen. „Es ist schwer, für etwas Reue zu zeigen, an das ich mich nicht erinnern kann“, sagte der Angeklagte. Er wisse aber durchaus, dass sein Verhalten nicht richtig gewesen sei. Die Richterin schloss sich der Jugendgeri­chtshilfe an und wandte das Jugendstra­frecht an. Sie verwarnte den 19-Jährigen und legte eine Geldbuße von 600 Euro an die Gerichtska­sse auf.

„Es ist schwer, für etwas Reue zu zeigen, an das ich mich nicht erinnern kann“

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