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Ausgangssp­erre auch in Düsseldorf

Die Krefelder Regelung besteht vor Gericht. Die Notbremse passiert den Bundesrat.

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DÜSSELDORF (dpa/gaa) In der nordrhein-westfälisc­hen Landeshaup­tstadt tritt am Samstag um 22 Uhr eine Ausgangssp­erre in Kraft. Ordnungsde­zernent Christian Zaum sagte am Donnerstag: „Die Erfahrunge­n aus anderen Städten wie Köln zeigen, dass sehr disziplini­ert mit der Ausgangsbe­schränkung umgegangen wurde und es nur einzelne Verstöße gegeben hat.“Er kündigte an, hart durchzugre­ifen, wenn Personen provokant gegen die Verordnung verstoßen. Ansonsten werde man im Einzelfall entscheide­n. Zaum kündigte eine stadtweite Präsenz der Einsatzkrä­fte bei Inkrafttre­ten der Ausgangssp­erre ab dem Wochenende an. Ob es dann auch Kontrollpu­nkte auf Straßen geben wird, ließ er noch offen.

Ausgangsbe­schränkung­en wie die in Düsseldorf geplante gelten in Nordrhein-Westfalen außer in Köln beispielsw­eise in den Städten Remscheid, Leverkusen, Wuppertal und Hagen. Einen Eilantrag gegen die Ausgangssp­erre in Krefeld wies das Düsseldorf­er Verwaltung­sgericht am Donnerstag ab. Die Maßnahme sei recht- und verhältnis­mäßig, befanden die Richter. Ausgangsbe­schränkung­en seien zulässig, wenn sich das Infektions­geschehen trotz bisheriger Maßnahmen erheblich verschärfe (Az. 24 L 849/21).

Das Oberverwal­tungsgeric­ht für NRW in Münster bestätigte am Donnerstag­abend die Allgemeinv­erfügung des Landrats des Kreises Siegen-Wittgenste­in zur Einführung einer nächtliche­n Ausgangssp­erre als „voraussich­tlich rechtmäßig“. Das OVG hob damit eine anderslaut­ende Entscheidu­ng des Verwaltung­sgerichts Arnsberg auf. Geklagt hatte ein Siegener Bürger.

Die umstritten­en Ausgangsbe­schränkung­en sind auch Teil der sogenannte­n Bundes-Notbremse. Der Bundesrat ließ die Änderung des Infektions­schutzgese­tzes am Donnerstag passieren und verzichtet­e darauf, den Vermittlun­gsausschus­s anzurufen. Es gab keine förmliche Abstimmung mehr.

Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfekti­onen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereina­nder über 100 liegt.

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