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Ausgangssperre auch in Düsseldorf
Die Krefelder Regelung besteht vor Gericht. Die Notbremse passiert den Bundesrat.
DÜSSELDORF (dpa/gaa) In der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt tritt am Samstag um 22 Uhr eine Ausgangssperre in Kraft. Ordnungsdezernent Christian Zaum sagte am Donnerstag: „Die Erfahrungen aus anderen Städten wie Köln zeigen, dass sehr diszipliniert mit der Ausgangsbeschränkung umgegangen wurde und es nur einzelne Verstöße gegeben hat.“Er kündigte an, hart durchzugreifen, wenn Personen provokant gegen die Verordnung verstoßen. Ansonsten werde man im Einzelfall entscheiden. Zaum kündigte eine stadtweite Präsenz der Einsatzkräfte bei Inkrafttreten der Ausgangssperre ab dem Wochenende an. Ob es dann auch Kontrollpunkte auf Straßen geben wird, ließ er noch offen.
Ausgangsbeschränkungen wie die in Düsseldorf geplante gelten in Nordrhein-Westfalen außer in Köln beispielsweise in den Städten Remscheid, Leverkusen, Wuppertal und Hagen. Einen Eilantrag gegen die Ausgangssperre in Krefeld wies das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am Donnerstag ab. Die Maßnahme sei recht- und verhältnismäßig, befanden die Richter. Ausgangsbeschränkungen seien zulässig, wenn sich das Infektionsgeschehen trotz bisheriger Maßnahmen erheblich verschärfe (Az. 24 L 849/21).
Das Oberverwaltungsgericht für NRW in Münster bestätigte am Donnerstagabend die Allgemeinverfügung des Landrats des Kreises Siegen-Wittgenstein zur Einführung einer nächtlichen Ausgangssperre als „voraussichtlich rechtmäßig“. Das OVG hob damit eine anderslautende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Arnsberg auf. Geklagt hatte ein Siegener Bürger.
Die umstrittenen Ausgangsbeschränkungen sind auch Teil der sogenannten Bundes-Notbremse. Der Bundesrat ließ die Änderung des Infektionsschutzgesetzes am Donnerstag passieren und verzichtete darauf, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Es gab keine förmliche Abstimmung mehr.
Gezogen werden soll die Notbremse, wenn in einem Landkreis oder einer Stadt die Zahl der gemeldeten Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen an drei Tagen hintereinander über 100 liegt.