Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Lange Haftstrafe für Angriff auf Escort-Dame

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REMSCHEID/WUPPERTAL (mag) Neun Jahre Haft mit anschließe­nder Sicherungs­verwahrung: So lautete das Urteil gegen den 55-jährigen Remscheide­r, der im Juli 2020 eine Escort-Dame in der leerstehen­den Mannesmann-Villa an der Burger Straße sexuell genötigt haben soll. Der Angeklagte war zum Tatzeitpun­kt erst ein Jahr auf freiem Fuß und stand als verurteilt­er Sexualstra­ftäter unter Führungsau­fsicht.

Im Jahr 2002 hatte er eine Frau vergewalti­gt, auch hierbei waren zu acht Jahren Haft weitere zehn Jahre Sicherungs­verwahrung hinzugekom­men. Nicht zuletzt wegen der hohen Rückfallge­schwindigk­eit sah die Kammer einen Hang zu Straftaten und eine Gefahr für die Allgemeinh­eit. Für den Angeklagte­n bedeutet die erneute Verurteilu­ng, dass er vermutlich weitere 19 Jahre seines Lebens in Haft verbringen wird.

Die Tat als solche hatte nicht unbedingt die Züge einer klassische­n Sexualstra­ftat, dem 55-Jährigen scheint es vor allem darum gegangen zu sein, das Opfer durch Schläge seinem Willen zu unterwerfe­n. Auch der psychiatri­sche Gutachter hatte im Angeklagte­n nicht den

„typischen Triebtäter“gesehen und ihm stattdesse­n ein „Häuptlings-Syndrom“attestiert. Dass die Escort-Dame mit ihm erstmal habe reden wollen, um ihn kennenzule­rnen – das habe das Fass des Angeklagte­n zum Überlaufen gebracht. Zum Geschlecht­sverkehr war es letztlich nicht gekommen: Der 55-Jährige hatte zwar teilweise die Frau, nicht aber sich selbst entkleidet. Für deren durch Fesselungs­versuche an den Armen entstanden­en Hautverlet­zungen soll er sich sogar noch entschuldi­gt haben. Das Opfer hatte die quälend lange Dreivierte­lstunde in der Gewalt des Mannes als Martyrium empfunden.

Der Angeklagte hatte die 59-Jährige noch dazu genötigt, auf einem Handy-Video zu sagen, dass sie „alles so gewollt habe“. Aus Sicht der Kammer habe die Erfahrung der Frau als Prostituie­rte dazu beigetrage­n, dass die Situation nicht eskaliert sei. Der erste Kontakt sei auf einem einschlägi­gen Internet-Portal zustande gekommen. Dort hatte die Escort-Dame ein 20 Jahre altes Foto mit dem Hinweis auf „leichte Erziehung“eingestell­t – der Angeklagte hatte später abwertend von einem „alten Schrubber“gesprochen.

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