Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Lange Haftstrafe für Angriff auf Escort-Dame
REMSCHEID/WUPPERTAL (mag) Neun Jahre Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung: So lautete das Urteil gegen den 55-jährigen Remscheider, der im Juli 2020 eine Escort-Dame in der leerstehenden Mannesmann-Villa an der Burger Straße sexuell genötigt haben soll. Der Angeklagte war zum Tatzeitpunkt erst ein Jahr auf freiem Fuß und stand als verurteilter Sexualstraftäter unter Führungsaufsicht.
Im Jahr 2002 hatte er eine Frau vergewaltigt, auch hierbei waren zu acht Jahren Haft weitere zehn Jahre Sicherungsverwahrung hinzugekommen. Nicht zuletzt wegen der hohen Rückfallgeschwindigkeit sah die Kammer einen Hang zu Straftaten und eine Gefahr für die Allgemeinheit. Für den Angeklagten bedeutet die erneute Verurteilung, dass er vermutlich weitere 19 Jahre seines Lebens in Haft verbringen wird.
Die Tat als solche hatte nicht unbedingt die Züge einer klassischen Sexualstraftat, dem 55-Jährigen scheint es vor allem darum gegangen zu sein, das Opfer durch Schläge seinem Willen zu unterwerfen. Auch der psychiatrische Gutachter hatte im Angeklagten nicht den
„typischen Triebtäter“gesehen und ihm stattdessen ein „Häuptlings-Syndrom“attestiert. Dass die Escort-Dame mit ihm erstmal habe reden wollen, um ihn kennenzulernen – das habe das Fass des Angeklagten zum Überlaufen gebracht. Zum Geschlechtsverkehr war es letztlich nicht gekommen: Der 55-Jährige hatte zwar teilweise die Frau, nicht aber sich selbst entkleidet. Für deren durch Fesselungsversuche an den Armen entstandenen Hautverletzungen soll er sich sogar noch entschuldigt haben. Das Opfer hatte die quälend lange Dreiviertelstunde in der Gewalt des Mannes als Martyrium empfunden.
Der Angeklagte hatte die 59-Jährige noch dazu genötigt, auf einem Handy-Video zu sagen, dass sie „alles so gewollt habe“. Aus Sicht der Kammer habe die Erfahrung der Frau als Prostituierte dazu beigetragen, dass die Situation nicht eskaliert sei. Der erste Kontakt sei auf einem einschlägigen Internet-Portal zustande gekommen. Dort hatte die Escort-Dame ein 20 Jahre altes Foto mit dem Hinweis auf „leichte Erziehung“eingestellt – der Angeklagte hatte später abwertend von einem „alten Schrubber“gesprochen.