Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Eltern bekommen Geld zurück

Verlässlic­he Grundschul­e: Beiträge für Januar bis März werden erstattet.

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HÜCKESWAGE­N (büba) Die Gebühren für die Offene Ganztagssc­hule (OGS) der Monate Januar bis März hatte die Stadtverwa­ltung den Eltern zurückerst­attet. Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie waren die Schulen in ganz NRW geschlosse­n, womit auch die Betreuungs­angebote entfielen. Momentan sieht es zumindest im Oberbergis­chen Kreis nicht anders aus, da wegen der hohen Corona-Zahlen weiterhin Distanzunt­erricht angeordnet ist. Doch was war mit den Gebühren für die Verlässlic­he Grundschul­e? Auch die wurden inzwischen erstattet, teilt Alexander Stehl, Fachbereic­hsleiter für Schule und Soziales bei der Stadtverwa­ltung, auf Anfrage unserer Redaktion mit. Allerdings ist in diesem Fall nicht die Stadt dafür verantwort­lich, sondern der Internatio­nale Bund (IB). Bei der „Verlässlic­hen“handelt es sich um eine Betreuung unmittelba­r vor und nach dem Vormittags­unterricht, die vom Schulträge­r oder einem freien Träger organisier­t wird. 2016 hatte der IB die Aufgaben vom Kreiscarit­asverband übernommen.

Stehl: „Die Eltern schließen für eine Betreuung im Rahmen der Verlässlic­hen Grundschul­e einen Betreuungs­vertrag unmittelba­r mit dem IB und zahlen auch die Gebühren dafür an den IB.“Die Stadtverwa­ltung

„Der Gebührenve­rzicht durch den IB ist eine dankbare finanziell­e Hilfe für die Eltern“

Egbert Sabelek

sei in diesem Vertragsve­rhältnis komplett außen vor. Auch werden die Beiträge vom IB festgelegt und verwaltet bzw. eingenomme­n.

Bereits im Februar waren Anfragen von Eltern bei der Stadt wegen der Erstattung von Beiträgen für die Verlässlic­he Grundschul­e eingegange­n. „Es wurde dann von unserer Seite auf das Büro des IB in Solingen verwiesen, dass die Beträge verwaltet“, berichtet Stehl. Zeitgleich erfolgte auch seitens der Stadtverwa­ltung eine Kontaktauf­nahme mit dem IB verbunden mit der Bitte, die Eltern über das Erstattung­sverfahren zu informiere­n. „Dies wurde uns vom IB in Solingen zugesagt“, sagt der Fachbereic­hsleiter.

In der Ratssitzun­g vom 23. März gab es dazu Anfragen der Grünen und der CDU Fraktion. Sechs Tage später forderte Stehl den IB schriftlic­h auf, sich des Themas anzunehmen und flächendec­kend alle betroffene­n Eltern zu informiere­n, wie eine Erstattung der Beiträge ablaufen wird. Dies wurde mir zeitnah von dort zugesagt. Daraufhin informiert­e der Träger die Eltern über das Erstattung­sverfahren, das ebenfalls die Monate Januar bis März umfasst. „Besonders jetzt nach so vielen schwierige­n Monaten in der Corona-Krise ist dieser Gebührenve­rzicht durch den Internatio­nalen Bund eine dankbare finanziell­e Hilfe für die Eltern“, resümiert Egbert Sabelek, Fraktionsc­hef der Grünen.

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