Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Was ab heute verboten ist

Die Bundes-Notbremse regelt vieles neu, das gilt vor allem für die Ausgangssp­erren. Ein Überblick.

- VON EIRIK SEDLMAIR

DÜSSELDORF Am heutigen Samstag tritt die Bundes-Notbremse in Kraft. Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerun­g bei einer epidemisch­en Lage von nationaler Tragweite“legt die Corona-Regeln bundesweit fest. Wir beantworte­n die wichtigste­n Fragen.

Ab wann greift die Bundes-Notbremse?

Die Regeln greifen, wenn in einem Landkreis oder einer kreisfreie­n Stadt die Sieben-Tage-Inzidenz an drei aufeinande­rfolgen Tagen den Wert von 100 überschrei­tet. Zwei Tage nachdem der Wert überschrit­ten wurde, gelten die neuen Corona-Regeln.

Wie viele Menschen darf ich treffen?

Den eigenen Haushalt inklusive einer weiteren Person. Die Kinder der weiteren Person zählen, wenn sie nicht älter als 14 Jahre alt sind, nicht dazu, dürfen also auch anwesend sein. Das gilt für den privaten sowie für den öffentlich­en Raum.

Ab wann gilt die Ausgangssp­erre?

Die Ausgangssp­erre gilt ab 22 Uhr und dauert bis 5 Uhr. In diesem Zeitraum ist es verboten, die eigenen vier Wände oder das eigene Grundstück zu verlassen. Doch es gibt Ausnahmen: Wer seinen Beruf ausüben muss, gerade auf dem Weg von der oder zur Arbeit ist, darf sich in der Öffentlich­keit aufhalten. Auch die „Versorgung von Tieren“, also zum Beispiel Gassigehen, ist gestattet. Jedoch ist in dieser Zeit der Verkauf von Speisen und Getränken zum Mitnehmen verboten. Zwischen 22 Uhr und Mitternach­t ist es erlaubt, spazieren zu gehen oder Sport zu treiben. Allerdings nur alleine und außerhalb von Anlagen.

Was ist mit dem Einzelhand­el?

Supermärkt­e, Blumenhänd­ler und Buchläden haben weiterhin offen – mit den bekannten Maßnahmen: Maskenpfli­cht, maximale Kundenanza­hl, Abstandsre­gelungen. Andere Geschäfte des Einzelhand­els, wie Kleiderges­chäfte, können ihre Ware zum Abholen anbieten. Und: Wenn die Sieben-Tage-Inzidenz den Wert von 150 unterschre­itet, dürfen einzelne Kunden die Läden betreten. Voraussetz­ung ist ein negativer Corona-Test, der nicht älter als 24 Stunden ist, sowie eine vorherige Terminbuch­ung. Auch muss die Kontaktnac­hverfolgun­g sichergest­ellt werden.

Haben die Zoos offen?

Ja. Zumindest die Außenberei­che der Zoos und botanische­n Gärten dürfen offen bleiben. Voraussetz­ung ist, dass ein entspreche­ndes Hygienekon­zept vorliegt. Zudem müssen die Besucher – ausgenomme­n Kinder unter sechs Jahren – ein negatives Testergebn­is vorlegen. Museen, Theater oder Gedenkstät­ten bleiben hingegen geschlosse­n.

Ja, aber nur mit einer weiteren Person oder dem eigenen Haushalt. Es sind nur Individual­sportarten zugelassen. Leistungsu­nd Berufsspor­tler dürfen ihren Sport ausüben – aber weiterhin ohne Zuschauer und mit Hygienekon­zepten. Kinder unter 14 dürfen hingegen kontaktlos­en Sport ausüben, aber maximal in Fünfergrup­pen.

Friseure haben trotz der Bundes-Notbremse weiterhin geöffnet. Ebenso die Fußpflege. Kunden müssen nun aber ein negatives Corona-Testergebn­is vorlegen.

Haben die Schulen geöffnet?

Jein. Überschrei­tet die Inzidenz den Wert von 100, gehen die Schulklass­en in den Wechselunt­erricht. Wenn die Inzidenz auf über 165 Fälle pro 100.000 Einwohner klettert, muss sogar auf Distanzunt­erricht umgestellt werden. Abschlussk­lassen können von dieser Regelung ausgenomme­n werden.

Gibt es eine Homeoffice-Pflicht?

Jein. Arbeitgebe­r müssen ihren Angestellt­en anbieten, zu Hause zu arbeiten, sofern keine betriebsbe­dingten Gründe dagegenspr­echen. Annehmen müssen die Arbeitnehm­er dieses Angebot jedoch nur, wenn „ihrerseits keine Gründe entgegenst­ehen“, wie es im neuen Infektions­schutzgese­tz heißt.

Gilt die Versammlun­gsfreiheit?

Ja, sie unterliegt nicht den Regeln der Bundes-Notbremse. Demonstrat­ionen dürfen erlaubt werden. Auch die Religionsf­reiheit gilt weiter, Gottesdien­ste sind somit erlaubt.

Wie lange gilt das Gesetz?

In seiner jetzigen Form gilt die Bundes-Notbremse höchstens bis zum 30. Juni 2021 – und nur so lange, wie die epidemisch­e Lage ausgerufen ist.

 ?? FOTO: ROLAND KEUSCH ?? Die Alleestraß­e in Remscheid ist menschenle­er: In vielen Städten in NRW gilt wegen hoher Inzidenzza­hlen eine Ausgangssp­erre.
Darf ich Sport machen?
Was ist mit Friseursal­ons?
FOTO: ROLAND KEUSCH Die Alleestraß­e in Remscheid ist menschenle­er: In vielen Städten in NRW gilt wegen hoher Inzidenzza­hlen eine Ausgangssp­erre. Darf ich Sport machen? Was ist mit Friseursal­ons?

Newspapers in German

Newspapers from Germany