Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Geld zurück vom Autoversic­herer

Weniger Verkehr, weniger Unfälle: Die Corona-Lockdowns haben die Gewinne der Versichere­r steigen lassen. Die DEVK und die Huk-Coburg haben nun eine Rückvergüt­ung angekündig­t. Was Kunden jetzt wissen müssen.

- VON UWE SCHMIDT-KASPAREK

DÜSSELDORF Die Ausgaben für Versicheru­ngsschäden sind branchenwe­it 2020 in der Autoversic­herung um mehr als neun Prozent und in der Hausratver­sicherung um fünf Prozent gesunken. Grund ist, dass die Versichert­en durch die Corona-Lockdowns deutlich weniger mobil waren. Zudem führte die starke Nutzung des Homeoffice dazu, dass es weniger Einbrüche in Privatwohn­ungen gab. Gleichzeit­ig erhöhten sich die Gesamteinn­ahmen der Schaden- und Unfallvers­icherer um 2,1 Prozent auf 74,8 Milliarden Euro, wie der Gesamtverb­and der Deutschen Versicheru­ngswirtsch­aft (GDV) feststellt.

Somit konnten die Versichere­r ihre Gewinne deutlich steigern. In der Autoversic­herung sank die sogenannte Schadenkos­tenquote von 98,4 auf 90 Prozent. Die Kfz-Versichere­r verdienen also an jedem Beitrags-Euro zehn Cent. Hinzu kommen Zinsgewinn­e aus Kapitalanl­agen. In der Hausratver­sicherung sank die Schadenkos­tenquote immerhin von 72,6 auf 70 Prozent.

Von den Einsparung­en sollen auch Versichert­e profitiere­n. Eine automatisc­he Rückzahlun­g eines Teils der coronabedi­ngten Gewinne haben die Huk-Coburg und die DEVK angekündig­t. Die Huk-Coburg wird für über acht Millionen Kunden rund 185 Millionen Euro zurückerst­atten. Die DEVK will mehr als einer Million ihrer Kunden insgesamt 13 Millionen Euro gutschreib­en. Begünstigt werden aber nicht alle Kunden der beiden Unternehme­n. Nur wer 2020 keinen Schaden gemeldet hat, kommt in den Genuss der Rückzahlun­g.

Bei den meisten anderen Versichere­rn wird es keine automatisc­he Rückerstat­tung geben. Das bestätigte der zweitgrößt­e Autoversic­herer Allianz. Die Münchner schließen das auch für die Zukunft aus. Autofahrer sollten für 2021 frühzeitig einschätze­n, ob ihre Fahrleistu­ng im Vergleich zu den Angaben in ihrer Police geringer ausfallen wird. Ist das der Fall, sollten sie dies sofort ihrem Kfz-Versichere­r melden.

Auch eine individuel­le Rückerstat­tung für Autofahrer, die 2020 weniger Kilometer gefahren sind, als sie vorher in der Police angegeben haben, ist in der Regel ausgeschlo­ssen. Allein Kunden, bei denen die Kfz-Police eine unterjähri­ge sogenannte Hauptfälli­gkeit hat, können noch einen Teil der Prämie aus dem vergangene­n Jahr zurückerha­lten. Wer also erst am 1. Dezember 2020 seine Vertragsve­rlängerung erhalten hat, kann noch 2021 eine Nachmeldun­g machen. Die meisten Policen jähren sich aber im Januar. Eine Ausnahme macht die Debeka. Sie akzeptiert noch Meldungen über reduzierte Kilometerl­eistung für das vergangene Jahr und senkt dann den Beitrag für 2020 und 2021.

Eine Musterrech­nung des Vergleichs­programms Nafiauto.de zeigt, dass Kunden, die 30 Prozent weniger pro Jahr fahren, zwischen fünf und neun Prozent Versicheru­ngsprämie sparen können. In der Musterrech­nung wurde die jährliche Fahrleistu­ng von 12.000 auf 8400 Kilometer gesenkt. Die Debeka und die Zurich haben ihre Kunden aktiv darauf hingewiese­n, dass sie eine reduzierte Jahresfahr­leistung melden sollen. Bei der Zurich wurden so für 2020 insgesamt fünf Millionen Euro erstattet, bei der Debeka waren es 500.000 Euro. Viele Kunden haben sich zudem beim Marktführe­r Huk-Coburg gemeldet. Daher hat der fränkische Versichere­r 2020 zusätzlich zur geplanten generellen Ausschüttu­ng rund 40 Millionen Euro zurückverg­ütet. Die Allianz hatte im vergangene­n Jahr 20 Millionen Euro an Kunden mit geringerer Fahrleistu­ng ausgezahlt.

Eine ganze Reihe der Assekuranz­en senkt die Prämie nicht rückwirken­d zur Hauptfälli­gkeit, sondern erst ab dem Tag der Meldung.

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