Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Bundestag bestätigt Remscheide­r Weg

Viele Maßnahmen aus dem neuen Infektions­schutzgese­tz werden in Remscheid wegen hoher Inzidenz-Werte schon praktizier­t. Veränderun­gen ergeben sich in den Kitas und bei der Ausgestalt­ung der Ausgangssp­erre.

- VON HENNING RÖSER

REMSCHEID Die Regeln des von Bundestag und Bundesrat am Donnerstag beschlosse­nen Infektions­schutzgese­tzes finden seit Freitag auch in Remscheid Anwendung. Das beschloss der Corona-Krisenstab wenig überrasche­nd am Vormittag. Die bis zum 26. April datierte eigene Allgemeinv­erfügung der Stadt wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Große Veränderun­gen ergeben sich für die Remscheide­r durch die vor allem von Bundeskanz­lerin Angela Merkel forcierte „Notbremse“nicht. Das liegt vor allem daran, dass die Stadt wegen der hohen Inzidenz-Zahlen rund um den 300erWert bereits viel von dem angeordnet hatte, was nun durch das Gesetz für alle Kreise und Kommunen in der Bundesrepu­blik verpflicht­end wird, wenn bestimmte Grenzwerte erreicht werden. Bestes Beispiel dafür ist die umstritten­e Ausgangssp­erre,

die Remscheid als erste Kommune in NRW bereits Mitte April eingeführt hatte.

Diese Beschränku­ng allerdings wird nun etwas aufgeweich­t. Sie beginnt nämlich nun erst um 22 Uhr (bisher 21 Uhr) und ermöglicht es zudem Einzelpers­onen, zwischen 22 Uhr und Mitternach­t joggen oder spazieren zu gehen. Ein sehr offen formuliert­er Zusatzpass­us, der die Kontrolle und Durchsetzu­ng der bei vielen Bürgern nicht sehr beliebten Sperre (siehe Meldung auf dieser Seite) nicht einfacher mache, sagte Ordnungsam­tchef Jürgen Beckmann auf Nachfrage unserer Redaktion.

Remscheids Krisenstab­sleiter Thomas Neuhaus begrüßt insgesamt das neue Gesetz. Es sei gut, „dass es jetzt einheitlic­he Regeln für das ganze Bundesgebi­et gibt“, betont Thomas Neuhaus. Die „Zeit der Flickentep­piche“sei damit vorbei. Das Gesetz schaffe Planungssi­cherheit.

Rückendeck­ung aus Berlin bekommt die Kommune durch die Notbremse auch in der aktuellen

Diskussion um den Umfang die Kita-Betreuung. Das Gesetz sieht einen Umstieg in den Notbetrieb bei einer Inzidenz-Zahl ab 165 vor. Da dieser Wert in der Seestadt auf dem Berge schon länger deutlich überschrit­ten wird, gilt ab Montag dort ein „Betreuungs­verbot mit bedarfsori­entierter Notbetreuu­ng“. Das Gesetz regelt, welche Familien darauf Anspruch haben.

Remscheid hatte bei diesem Thema zuletzt erfolglos um Hilfe aus Düsseldorf gebeten. Vor allem die Erzieher machten wegen der steigenden Infektions­zahlen Druck. Die erhoffte Erlaubnis, den Notbetrieb in den Kitas einführen zu dürfen, erhielt Oberbürger­meister Burkhard Mast-Weisz nicht. Erst nach dem Beschluss des Bundestags reagierte die Landesregi­erung am Donnerstag. Und kündigte zudem an, auch ihren Teil der Elternbeit­räge zu erstatten. „Hier haben wir Zeit verloren“, ärgert sich Neuhaus über die „Bummelei“.

Die neuen Regelungen aus Berlin setzen den Kommunen zwar einheitlic­he Mindeststa­ndards, lassen ihnen aber zugleich auch „Möglichkei­ten der eigenen Ausgestalt­ung“, sagt Neuhaus. „Wir wollen nicht überall einen draufsetze­n“, kündigte er an. Ein Feld, in dem eine Nachschärf­ung möglich wäre, ist der Sport. Das Gesetz sieht vor, dass Sportfreif­lächen geöffnet werden. Kontaktfre­ier Sport darf dort von Einzelpers­onen oder Familien, die zusammen wohnen, ausgeübt werden. Wegen der schlechten Erfahrunge­n mit diesem Thema behält sich die Stadt vor, ihre Sportanlag­en „im Zuge ihres Hausrechts erneut zu sperren, wenn sie missbräuch­lich genutzt werden“, heißt es in einer Pressemitt­eilung der Stadt.

Wie berichtet, war es mehrfach zu Verstößen gekommen. Größere Gruppen von Sportlern hatten Siegel aufgebroch­en und sich unerlaubt Zugang zu Sportanlag­en verschafft, um dort zu trainieren.

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FOTO: JÜRGEN MOLL Blick von der menschenle­eren Konrad-Adenauer-Straße auf Teo Otto Theater und Allee-Center während der Ausgangssp­erre.

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