Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Bundestag bestätigt Remscheider Weg
Viele Maßnahmen aus dem neuen Infektionsschutzgesetz werden in Remscheid wegen hoher Inzidenz-Werte schon praktiziert. Veränderungen ergeben sich in den Kitas und bei der Ausgestaltung der Ausgangssperre.
REMSCHEID Die Regeln des von Bundestag und Bundesrat am Donnerstag beschlossenen Infektionsschutzgesetzes finden seit Freitag auch in Remscheid Anwendung. Das beschloss der Corona-Krisenstab wenig überraschend am Vormittag. Die bis zum 26. April datierte eigene Allgemeinverfügung der Stadt wurde mit sofortiger Wirkung aufgehoben.
Große Veränderungen ergeben sich für die Remscheider durch die vor allem von Bundeskanzlerin Angela Merkel forcierte „Notbremse“nicht. Das liegt vor allem daran, dass die Stadt wegen der hohen Inzidenz-Zahlen rund um den 300erWert bereits viel von dem angeordnet hatte, was nun durch das Gesetz für alle Kreise und Kommunen in der Bundesrepublik verpflichtend wird, wenn bestimmte Grenzwerte erreicht werden. Bestes Beispiel dafür ist die umstrittene Ausgangssperre,
die Remscheid als erste Kommune in NRW bereits Mitte April eingeführt hatte.
Diese Beschränkung allerdings wird nun etwas aufgeweicht. Sie beginnt nämlich nun erst um 22 Uhr (bisher 21 Uhr) und ermöglicht es zudem Einzelpersonen, zwischen 22 Uhr und Mitternacht joggen oder spazieren zu gehen. Ein sehr offen formulierter Zusatzpassus, der die Kontrolle und Durchsetzung der bei vielen Bürgern nicht sehr beliebten Sperre (siehe Meldung auf dieser Seite) nicht einfacher mache, sagte Ordnungsamtchef Jürgen Beckmann auf Nachfrage unserer Redaktion.
Remscheids Krisenstabsleiter Thomas Neuhaus begrüßt insgesamt das neue Gesetz. Es sei gut, „dass es jetzt einheitliche Regeln für das ganze Bundesgebiet gibt“, betont Thomas Neuhaus. Die „Zeit der Flickenteppiche“sei damit vorbei. Das Gesetz schaffe Planungssicherheit.
Rückendeckung aus Berlin bekommt die Kommune durch die Notbremse auch in der aktuellen
Diskussion um den Umfang die Kita-Betreuung. Das Gesetz sieht einen Umstieg in den Notbetrieb bei einer Inzidenz-Zahl ab 165 vor. Da dieser Wert in der Seestadt auf dem Berge schon länger deutlich überschritten wird, gilt ab Montag dort ein „Betreuungsverbot mit bedarfsorientierter Notbetreuung“. Das Gesetz regelt, welche Familien darauf Anspruch haben.
Remscheid hatte bei diesem Thema zuletzt erfolglos um Hilfe aus Düsseldorf gebeten. Vor allem die Erzieher machten wegen der steigenden Infektionszahlen Druck. Die erhoffte Erlaubnis, den Notbetrieb in den Kitas einführen zu dürfen, erhielt Oberbürgermeister Burkhard Mast-Weisz nicht. Erst nach dem Beschluss des Bundestags reagierte die Landesregierung am Donnerstag. Und kündigte zudem an, auch ihren Teil der Elternbeiträge zu erstatten. „Hier haben wir Zeit verloren“, ärgert sich Neuhaus über die „Bummelei“.
Die neuen Regelungen aus Berlin setzen den Kommunen zwar einheitliche Mindeststandards, lassen ihnen aber zugleich auch „Möglichkeiten der eigenen Ausgestaltung“, sagt Neuhaus. „Wir wollen nicht überall einen draufsetzen“, kündigte er an. Ein Feld, in dem eine Nachschärfung möglich wäre, ist der Sport. Das Gesetz sieht vor, dass Sportfreiflächen geöffnet werden. Kontaktfreier Sport darf dort von Einzelpersonen oder Familien, die zusammen wohnen, ausgeübt werden. Wegen der schlechten Erfahrungen mit diesem Thema behält sich die Stadt vor, ihre Sportanlagen „im Zuge ihres Hausrechts erneut zu sperren, wenn sie missbräuchlich genutzt werden“, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt.
Wie berichtet, war es mehrfach zu Verstößen gekommen. Größere Gruppen von Sportlern hatten Siegel aufgebrochen und sich unerlaubt Zugang zu Sportanlagen verschafft, um dort zu trainieren.