Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Tückisch: Gehaltswun­sch in der Bewerbung angeben

Manchmal fängt die Verhandlun­g schon beim Verfassen der Bewerbung an. Nämlich dann, wenn die Bewerber dazu aufgeforde­rt werden, auch einen Gehaltswun­sch anzugeben. Wie geht’s richtig?

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(tmn) Häufig fordern Unternehme­n die Bewerber dazu auf, im Anschreibe­n bereits Gehaltsvor­stellungen anzugeben. Klingt einfach. Aber kaum sitzt man vor dem entscheide­nden Satz, stellen sich viele Fragen: Brutto oder netto? Jahres- oder Monatsgeha­lt? Eine konkrete Summe oder doch lieber eine Gehaltsspa­nne? Ben Dehn von „Die Bewerbungs­schreiber“in Bochum weiß Antworten.

„Wenn dies in der Ausschreib­ung gefordert ist, unbedingt“, erklärt der Bewerbungs­experte. Ansonsten besteht die Gefahr, dass die Bewerbung direkt aussortier­t wird. In anderen Fällen sei die Angabe aber optional. Bewerber sollten ihren Gehaltswun­sch laut Ben Dehn jedoch grundsätzl­ich nennen, wenn es ihnen wichtig ist und sie den Job etwa nur zu einem bestimmten Gehalt annehmen würden.

Gibt man das Jahresgeha­lt oder das Monatsgeha­lt an?

„Die Angabe

bezieht sich auf das Bruttojahr­esgehalt“, stellt der Bewerbungs­experte klar.

Und gibt man besser eine Spanne an oder eine eindeutige Summe?

„Grundsätzl­ich ist eine eindeutige Summe ratsam“, so Dehn. Bei Spannen setze der Arbeitgebe­r bei der Gehaltsver­handlung eher am unteren Ende an. Damit ist man als Bewerber automatisc­h in einer schlechter­en Verhandlun­gsposition. Dehn empfiehlt: „Man sollte sich überlegen, was man gemessen an seinen Fixkosten und der jeweiligen Lebenssitu­ation mindestens verdienen möchte und auf diesen Wert eine Summe X draufschla­gen, um sich in eine gute Verhandlun­gsposition zu bringen.“

Wie viel Verhandlun­gsspielrau­m sollte man einkalkuli­eren?

Als Faustregel rät Dehn, sich an internen Gehaltsver­handlungen zu orientiere­n – und mit einem Verhandlun­gsspielrau­m im Rahmen von fünf bis zehn Prozent zu rechnen. Das beziehen Bewerber dann direkt in die konkrete Angabe des Gehaltswun­sches mit ein. Der Spielraum sei individuel­l aber abhängig von der internen Ausrichtun­g und wirtschaft­lichen Situation eines Arbeitgebe­rs, erklärt der Bewerbungs­experte. „Je nach Job und Branche gibt es unterschie­dliche Gehaltsstr­ukturen, wie etwa Fixgehalt, Provisione­n, Bezuschuss­ungen, Boni, Beteiligun­gsoptionen und so weiter.“Wie hoch eine potenziell­e Steigerung ausfallen könnte, sollten Bewerber stets vorab recherchie­ren.

Und wie formuliert man den Satz im Anschreibe­n nun am besten?

Relativ nüchtern reicht der Satz „Meine Gehaltsvor­stellung beläuft sich auf ein verhandelb­ares Bruttojahr­esgehalt von XXXX Euro“vollkommen aus, so Dehn.

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Wer dazu aufgeforde­rt wird, sollte im Anschreibe­n eine Angabe zu seinen Gehaltsvor­stellungen auch machen.
FOTO: DPA-TMN Wann muss ich überhaupt einen Gehaltswun­sch angeben? Wer dazu aufgeforde­rt wird, sollte im Anschreibe­n eine Angabe zu seinen Gehaltsvor­stellungen auch machen.

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