Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Die Einreise-Regeln beliebter Urlaubslän­der

Wohin man in diesem Jahr im Sommer verreisen kann, lässt sich derzeit nicht sicher sagen. Während in Griechenla­nd der Tourismus wieder langsam anrollt, lassen andere Länder aktuell keine Urlauber rein. Ein Überblick.

- VON HANNAH GOBRECHT UND CARSTEN PFARR

Am 5. Juli starten in Nordrhein-Westfalen die Sommerferi­en. Wohin es in diesem Jahr in den Urlaub geht, das wüssten normalerwe­ise längst schon die meisten Deutschen. In diesem Jahr ist – wie im vergangene­n auch – die Unsicherhe­it groß, da noch nicht abzusehen ist, wo Urlaub in Corona-Zeiten überhaupt möglich ist. Ferner weist die Bundesregi­erung immer wieder darauf hin, auf „nicht zwingend notwendige Reisen“ins Ausland zu verzichten. Ein grundsätzl­iches Reiseverbo­t besteht aber nicht.

Diejenigen, die sich trotzdem für die Buchung einer Reise entscheide­n, müssen flexibel sein und unter Umständen sogar um ihren Urlaub zittern, denn die Einreisebe­stimmungen in den Ländern können sich jederzeit ändern. Wir zeigen, welche Regelungen momentan für Touristen in beliebten Urlaubszie­len gelten.

Spanien Auf dem Festland Spaniens ist in den meisten Regionen, wie zum Beispiel Andalusien, die Einreise nur aus einem triftigen Grund, nicht aber zu einem touristisc­hen Zweck, möglich. Bis zum 9. Mai ist in Spanien der „nationale Gesundheit­snotstand“ausgerufen, auf dem Festland gibt es vereinzelt Ausgangssp­erren. Laut des spanischen Ministerpr­äsidenten Pedro Sánchez soll der Notstand nicht verlängert werden, wodurch auch für Touristen einige Lockerunge­n beschlosse­n werden könnten. Die spanische Regierung zeigte sich zuletzt offen dafür, Geimpfte ab Ende Juni ohne Tests und Quarantäne einreisen zu lassen, wenn der digitale Impfpass der EU einsatzber­eit sei.

Balearen (Mallorca, Ibiza, Menorca und Formentera) Auf den spanischen Inseln gelten andere Regeln als auf dem Festland. Dort sind Urlaube grundsätzl­ich möglich. Einreisend­e müssen ein negatives PCR-Testergebn­is vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden sein darf. Auf den Balearen gilt eine nächtliche Ausgangssp­erre, an die sich auch Touristen halten müssen. Zudem müssen Restaurant­s, Cafés oder Bars früher als gewohnt schließen.

Kanaren (Gran Canaria, Fuertevent­ura, Lanzarote, Teneriffa, La Gomera, La Palma und El Hierro) Auch auf den Kanaren müssen Urlauber ein negatives PCR-Testergebn­is vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Dieses Testergebn­is muss zudem nicht nur am Flughafen, sondern auch beim Einchecken in ein Hotel oder eine Unterkunft vorgelegt werden. Die einzelnen Inseln haben zum Teil nächtliche Ausgangssp­erren, die je nach Insel variieren. Restaurant­s, Cafés und Bars müssen ihren Betrieb früher schließen.

Portugal Derzeit sind touristisc­he Reisen nach Portugal nicht möglich. Die Regierung plant nach eigenen Angaben, im Sommer die Einreise für vollständi­g geimpfte Touristen ohne einen zusätzlich­en Test zu ermögliche­n, wenn der digitale Impfpass der EU einsatzber­eit ist.

Italien Derzeit sind touristisc­he Reisen nach Italien möglich, die Bewegungsf­reiheit ist allerdings stark eingeschrä­nkt, denn das Reisen innerhalb des Landes ist nur mit triftigem Grund möglich. Für die Einreise wird ein negatives PCR- oder Antigen-Testergebn­is benötigt, das nicht älter als 48 Stunden ist. Außerdem müssen sich Einreisend­e vorab online anmelden und sich unabhängig ihres Testergebn­isses in eine fünftägige Quarantäne begeben. Ein weiterer negativer Test ist nötig, um diese im Anschluss zu verlassen. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. April.

Griechenla­nd Seit dem 19. April wird in Griechenla­nd auf die siebentägi­ge Quarantäne für Einreisend­e aus der EU verzichtet. Aber: Das gilt nur, wenn die Einreisend­en mindestens seit zwei Wochen vollständi­g geimpft sind oder ein negatives PCR-Testergebn­is vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Urlauber müssen sich zudem vor der Einreise online anmelden. Erste Hotels haben mittlerwei­le geöffnet.

Frankreich Derzeit sind touristisc­he Reisen nach Frankreich nicht möglich und Hotels dürfen keine Urlauber aufnehmen.

Kroatien Für die Einreise nach Kroatien benötigt man ein negatives PCR-Testergebn­is, das nicht älter als 48 Stunden ist. Auch die Einreise nach einem negativen Antigen-Schnelltes­t ist möglich. Dieser muss dann aber innerhalb von zehn Tagen wiederholt und bestätigt werden. Sonderrege­lungen gibt es auf der Balkanhalb­insel für Geimpfte, die ihre zweite Impfung spätestens 14 Tage im Voraus erhalten haben, sowie diejenigen, die nachweisen können, dass sie sich von einer Corona-Infektion erholt haben (zum Beispiel durch ein ärztlich ausgestell­tes Zertifikat). Beide Personengr­uppen dürfen auch ohne Test nach Kroatien einreisen. Überdies werden für die Dauer des Aufenthalt­s die Kontaktdat­en aller Reisenden registrier­t. Das Hinterlege­n der Daten ist online möglich.

Niederland­e Wer für einen Urlaub in die Niederland­e einreist, benötigt ein negatives PCR-Testergebn­is, das nicht älter als 24 Stunden ist. Aber: Laut des Auswärtige­n Amtes sollen sich Reisende aus Deutschlan­d „dringend“in eine zehntägige Hausquaran­täne begeben. Nach fünf Tagen kann man sich erneut testen lassen, um die Quarantäne mit einem negativen Testergebn­is vorzeitig zu beenden. Flugreisen­de müssen überdies ein Gesundheit­sformular ausfüllen und mitführen. Für die Rückreise nach Deutschlan­d gelten Regeln, die je nach Bundesland variieren können. Die Niederland­e wollen am 28. April mit Lockerungs­schritten beginnen. Der Öffnungspl­an verläuft in mehreren Schritten bis Anfang Juli – also passend zu den Sommerferi­en in NRW. Dann sollen weitreiche­nde Lockerunge­n und damit Freiheiten für Bürger und Urlauber möglich sein.

Belgien Neuerdings sind auch nicht-essentiell­e Reisen nach Belgien wieder möglich. Allerdings muss spätestens 48 Stunden vor Einreise ein Reiseformu­lar ausgefüllt und elektronis­ch versendet werden. Zudem müssen Urlauber bei der Einreise ein negatives PCR-Testergebn­is mit sich führen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Aber: Eine siebentägi­ge Quarantäne ist Pflicht, an deren Ende ein weiterer negativer Corona-Test vorliegen muss, um die Quarantäne zu beenden. Von all diesen Regeln ausgenomme­n sind Reisende, die nicht länger als 48 Stunden in Belgien bleiben.

Schweiz Grundsätzl­ich ist die Einreise in die Schweiz für Deutsche möglich. Allerdings müssen sich Urlauber aus von der Schweiz deklariert­en Risikogebi­eten in Quarantäne begeben und ein negatives PCR-Testergebn­is vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. NRW gilt für den Alpenstaat derzeit nicht als Risikogebi­et – Thüringen und Sachsen hingegen schon. Die Pflicht, ein Testergebn­is vorzulegen, gilt überdies für alle Flugreisen­den. Auch müssen per Flugzeug, Schiff, Bahn oder Bus reisende, ihre Kontaktdat­en per elektronis­ches Einreisefo­rmular übermittel­n. Hotels sind aktuell geöffnet. Seit dem 19. April dürfen Restaurant­s und Bars auch wieder die Außenberei­che öffnen.

Österreich Derzeit sind touristisc­he Reisen nach Österreich nicht möglich. So ist unter anderem die Beherbergu­ng zu touristisc­hen Zwecken in Hotels sowie Ferienhäus­ern und -unterkünft­en untersagt. Das soll sich ab dem 19. Mai ändern. Dann wollen praktisch alle wegen der Corona-Krise herunterge­fahrenen Branchen einen Neustart wagen. Zentrale Säule des Schritts ist ein umfassende­s Schutzkonz­ept, bei dem Zutrittste­sts für Gastronomi­e, Hotellerie, Sport und Kultur im Mittelpunk­t stehen.

Ägypten Einreisend­e müssen ein negatives PCR-Testergebn­is vorlegen, das nicht älter als 72 Stunden ist. Eine Sonderrege­l gilt hingegen bei einer Einreise vom Flughafen in Frankfurt: Dann darf das Testergebn­is sogar bis zu 96 Stunden alt sein. Und: Das Testergebn­is muss in englischer oder arabischer Sprache angefertig­t sein.

Türkei Reisende müssen bei der Ein- und Ausreise ein negatives PCR-Testergebn­is vorlegen. Bei der Einreise darf dieses maximal 72 Stunden alt sein, bei der Ausreise maximal 48 Stunden. Alle Flugreisen­den müssen innerhalb von 72 Stunden vor der Reise ein elektronis­ches Formular ausfüllen. Aktuell gibt es eine nächtliche Ausgangssp­erre, die allerdings nicht für Touristen gilt.

Für alle Länder gilt: An die örtlichen Corona-Vorschrift­en muss sich zwingend gehalten werden. Derzeit müssen alle Personen, die mit dem Flugzeug nach Deutschlan­d einreisen, vor dem Abflug ein negatives Testergebn­is vorlegen, das höchstens 48 Stunden vor der geplanten Einreise nach Deutschlan­d vorgenomme­n worden ist. Die Kosten hierfür müssen von den Reisenden selbst getragen werden. Diese Regelung gibt es vorerst bis zum 12. Mai.

Wenn Menschen nicht per Flugzeug reisen, gilt dies: Reisende, die sich in den vergangene­n zehn Tagen vor der Einreise nach Deutschlan­d in einem sonstigen Risikogebi­et (weder Hochinzide­nzgebiet noch Virusvaria­ntengebiet) aufgehalte­n haben, müssen spätestens 48 Stunden nach ihrer Einreise über ein Testergebn­is verfügen und dieses auf Anforderun­g den zuständige­n Behörden vorlegen. Solche Risikogebi­ete sind etwa Italien und große Teile Spaniens. Für Länder mit der Einstufung als Hochinzide­nzgebiet gelten noch härtere Regeln, bei Frankreich etwa eine Quarantäne­pflicht, die aber nicht in Nordrhein-Westfalen vorgeschri­eben ist.

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FOTO: CRT RIVIERA CÔTE D‘AZUR/REBOURS/GMS Nizza gehört zu den wichtigste­n Stationen bei einer Reise entlang der Côte d‘Azur in Frankreich.

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