Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Gutachten nötig – neuer Termin wegen Trunkenhei­tsfahrt

Angeklagte­r soll mit 2,64 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren sein – hatte er erst auf dem Rastplatz nach einem Streit mit seiner Freundin getrunken oder vorher?

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Stolze 2,64 Promille Blutalkoho­lwert – die meisten Menschen könnten mit der entspreche­nden Menge Alkohol im Körper nicht mehr geradeaus gehen, geschweige denn mit dem Auto fahren. Das habe er aber auch gar nicht getan, sagte ein 49-jähriger Mann aus St. Augustin, der sich wegen Fahren unter Alkoholein­fluss vor dem Amtsgerich­t verantwort­en musste. „Ich bin an einem Freitagabe­nd im November des Vorjahres von St. Augustin zu meiner Freundin nach Hannover gefahren, als sie mir etwa auf Höhe der Raststelle Remscheid sagte, das ich doch erst am Samstag kommen sollte“, sagt der Mann. Da der Hintergrun­d ein Streit mit seiner Freundin gewesen sei, sei er entspreche­nd nicht besonders gut gelaunt gewesen. „Ich bin dann auf den Rastplatz gefahren und habe angefangen, Alkohol zu trinken. Ich habe dann beschlosse­n, auf dem Rastplatz zu übernachte­n und am nächsten Tag weiterzufa­hren“, sagte er weiter.

Was er denn dann getrunken habe – und woher er den Alkohol habe, wollte die Richterin wissen. „Ich hatte schon länger zwei Dosen Whiskey-Cola im Auto, außerdem eine Flasche Whiskey im Handschuhf­ach. Die Flasche habe ich halb geleert und mit den Dosen nachgespül­t“, sagte der Mann. Dann sei die Polizei gekommen, weil sein Auto in Schlangenl­inien fahrend beobachtet worden sei. Auch dafür habe er jedoch eine Erklärung, sagte er. „Ich habe eine Zigarette geraucht, die mir dann aus der Hand gefallen ist. Ich war in einer Baustelle unterwegs, daher konnte ich nicht rechts

„Ich habe eine Zigarette geraucht, die mir aus der Hand gefallen ist und die ich beim Fahren gesucht habe“

ranfahren und habe die brennende Zigarette beim Fahren gesucht – vermutlich bin ich dann ein wenig in Schlangenl­inien gefahren“, sagte der 49-Jährige.

Natürlich habe er nach Alkohol gerochen, weshalb die Beamten zunächst einen Atemtest gemacht und ihm daraufhin gesagt hätten, dass sie ihm den Schlüssel abnehmen und am nächsten Tag wieder vorbeibrin­gen würden. „Daraufhin habe ich noch ein Drittel der 0,7-Liter-Flasche getrunken. Allerdings kamen die Beamten dann wieder und ich musste nach Köln in die Uniklinik zum Blutalkoho­ltest“, sagte der Angeklagte.

„Haben Sie vor Beginn der Fahrt schon etwas getrunken?“, wollte die Richterin wissen. „Nein, erst auf dem Rastplatz, als mir klar war, dass ich dort übernachte­n würde“, sagte der 49-Jährige. Es sei ihm zudem eine Lehre, nicht mehr am Steuer zu rauchen und auch nicht im Auto zu trinken – auch wenn er nicht mehr fahren würde.

Für ihn sei die Angelegenh­eit allerdings nicht so einfach, sagte der Staatsanwa­lt. „Ohne Sachverstä­ndige und weitere Zeugen kommen wir hier nicht weiter“, sagte er. Er habe erhebliche Zweifel an der Menge des Alkohols, den der Angeklagte angeblich nur getrunken haben wollte. „Mit zwei Dosen Whiskey-Cola und vielleicht einem halben Liter Whiskey kommen Sie nie im Leben auf 2,64 Promille.“

Die Richterin stimmte zu und sagte: „Wir brauchen ein Gutachten und eine Begleitsto­ffanalyse, um so feststelle­n zu können, was Sie wirklich alles getrunken haben.“Allerdings werde sie das wohl nicht so schnell schaffen, dass es mit einem Fortsetzun­gstermin getan sei.

Angeklagte­r zu seiner Schlangenl­inienfahrt

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