Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Gutachten nötig – neuer Termin wegen Trunkenheitsfahrt
Angeklagter soll mit 2,64 Promille Alkohol im Blut Auto gefahren sein – hatte er erst auf dem Rastplatz nach einem Streit mit seiner Freundin getrunken oder vorher?
WERMELSKIRCHEN Stolze 2,64 Promille Blutalkoholwert – die meisten Menschen könnten mit der entsprechenden Menge Alkohol im Körper nicht mehr geradeaus gehen, geschweige denn mit dem Auto fahren. Das habe er aber auch gar nicht getan, sagte ein 49-jähriger Mann aus St. Augustin, der sich wegen Fahren unter Alkoholeinfluss vor dem Amtsgericht verantworten musste. „Ich bin an einem Freitagabend im November des Vorjahres von St. Augustin zu meiner Freundin nach Hannover gefahren, als sie mir etwa auf Höhe der Raststelle Remscheid sagte, das ich doch erst am Samstag kommen sollte“, sagt der Mann. Da der Hintergrund ein Streit mit seiner Freundin gewesen sei, sei er entsprechend nicht besonders gut gelaunt gewesen. „Ich bin dann auf den Rastplatz gefahren und habe angefangen, Alkohol zu trinken. Ich habe dann beschlossen, auf dem Rastplatz zu übernachten und am nächsten Tag weiterzufahren“, sagte er weiter.
Was er denn dann getrunken habe – und woher er den Alkohol habe, wollte die Richterin wissen. „Ich hatte schon länger zwei Dosen Whiskey-Cola im Auto, außerdem eine Flasche Whiskey im Handschuhfach. Die Flasche habe ich halb geleert und mit den Dosen nachgespült“, sagte der Mann. Dann sei die Polizei gekommen, weil sein Auto in Schlangenlinien fahrend beobachtet worden sei. Auch dafür habe er jedoch eine Erklärung, sagte er. „Ich habe eine Zigarette geraucht, die mir dann aus der Hand gefallen ist. Ich war in einer Baustelle unterwegs, daher konnte ich nicht rechts
„Ich habe eine Zigarette geraucht, die mir aus der Hand gefallen ist und die ich beim Fahren gesucht habe“
ranfahren und habe die brennende Zigarette beim Fahren gesucht – vermutlich bin ich dann ein wenig in Schlangenlinien gefahren“, sagte der 49-Jährige.
Natürlich habe er nach Alkohol gerochen, weshalb die Beamten zunächst einen Atemtest gemacht und ihm daraufhin gesagt hätten, dass sie ihm den Schlüssel abnehmen und am nächsten Tag wieder vorbeibringen würden. „Daraufhin habe ich noch ein Drittel der 0,7-Liter-Flasche getrunken. Allerdings kamen die Beamten dann wieder und ich musste nach Köln in die Uniklinik zum Blutalkoholtest“, sagte der Angeklagte.
„Haben Sie vor Beginn der Fahrt schon etwas getrunken?“, wollte die Richterin wissen. „Nein, erst auf dem Rastplatz, als mir klar war, dass ich dort übernachten würde“, sagte der 49-Jährige. Es sei ihm zudem eine Lehre, nicht mehr am Steuer zu rauchen und auch nicht im Auto zu trinken – auch wenn er nicht mehr fahren würde.
Für ihn sei die Angelegenheit allerdings nicht so einfach, sagte der Staatsanwalt. „Ohne Sachverständige und weitere Zeugen kommen wir hier nicht weiter“, sagte er. Er habe erhebliche Zweifel an der Menge des Alkohols, den der Angeklagte angeblich nur getrunken haben wollte. „Mit zwei Dosen Whiskey-Cola und vielleicht einem halben Liter Whiskey kommen Sie nie im Leben auf 2,64 Promille.“
Die Richterin stimmte zu und sagte: „Wir brauchen ein Gutachten und eine Begleitstoffanalyse, um so feststellen zu können, was Sie wirklich alles getrunken haben.“Allerdings werde sie das wohl nicht so schnell schaffen, dass es mit einem Fortsetzungstermin getan sei.
Angeklagter zu seiner Schlangenlinienfahrt