Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Gericht: Zweifel am Verstoß gegen die Schutzvero­rdnung

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Es ist einer der ersten Fälle, die gerade vor dem Amtsgerich­t verhandelt wurden, die Verstöße gegen die Corona-Schutzvero­rdnung zum Inhalt hatten. Es ging um einen Fall von 2020: Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts hatten gegen zwei 25-jährige Wermelskir­chener Bußgelder verhängt, weil diese sich am 13. April des vergangene­n Jahres auf dem Parkplatz an der Schwanenha­lle vermeintli­ch in einer Dreier-Gruppe aufgehalte­n hatten. Das war zu dem Zeitpunkt verboten aufgrund der damals geltenden Schutzvero­rdnung zur Verhinderu­ng

der Verbreitun­g des Coronaviru­s. Allerdings hätten sie das gewusst – und hatten sich daher gegen das verhängte Bußgeld mittels Einspruchs vor dem Amtsgerich­t gewehrt. „Mein Bekannter und ich sind spazieren gegangen. Zu zwei Personen unterwegs zu sein – das war damals ja schließlic­h erlaubt“, sagte einer der beiden jungen Männer. Ein gemeinsame­r Bekannter sei ihnen dann joggend entgegen gekommen. Man habe sich nur kurz begrüßt. „Das war ganz automatisc­h, weil man das ja so macht“, wie der 25-Jährige sagte. Anschließe­nd habe man höchstens fünf Minuten zusammenge­standen. Das sei aber offensicht­lich lang genug gewesen, um die beiden Mitarbeite­r des Wermelskir­chener Ordnungsam­ts davon zu überzeugen, dass hier ein Verordnung­s-Verstoß vorgelegen habe.

„Unser Bekannter, der joggen war, war da schon wieder weitergela­ufen. Wir hatten das Auto vom Ordnungsam­t gesehen – und bevor es Ärger hätte geben können, hatten wir uns verabschie­det“, sagten die beiden 25-Jährigen. Das hätten indes die städtische­n Angestellt­en nicht geglaubt. „Ich habe denen gesagt, dass wir hier nur ein paar Minuten gestanden sind. Aber bekam nur zur Antwort: Das kann ich nicht beurteilen, ob das nun eine Minute oder eine Stunde gewesen ist“, sagte der Wermelskir­chener vor dem Amtsgerich­t aus.

Der 48-jährige Mitarbeite­r des Ordnungsam­ts und seine 47-jährige Kollegin seien im Rahmen der damaligen Kontrollen im Stadtgebie­t auf Streife gewesen und seien dabei auch an der Schwanenha­lle vorbeigeko­mmen. „Das ist ein beliebter Treffpunkt, auch weil es dort nicht so einsichtig ist“, sagte der 48-Jährige. Sie seien vorbeigefa­hren, hätten dabei die drei jungen Männer gesehen – und seien dann sogar noch eine Runde um den Block gefahren. „Wir wollten ihnen die Gelegenhei­t geben, auseinande­rzugehen“, sagte der 48-Jährige. Das sei aber bei der Rückkehr zur Schwanenha­lle nicht der Fall gewesen.

Die beiden Ordnungsam­tsmitarbei­ter hätten den jungen Männern daraufhin gesagt, dass „Versammlun­gen derzeit nicht erlaubt“seien und dass sie mit einem Bußgeldbes­cheid zu rechnen hätten. Die Richterin wollte daraufhin wissen, ob es sich dabei nicht auch um ein zufälliges Zusammentr­effen – wie es die beiden 25-Jährigen geschilder­t hätten – gehandelt haben könnte. „Nicht an dem Ort, nein. Dort begegnet man sich nicht einfach so“, sagte der 48-Jährige Mitarbeite­r des

Ordnungsam­tes. Und seine Kollegin ergänzte: „Die drei Männer haben sich meiner Erinnerung nach hinter Autos versteckt, als sie uns gesehen haben“, sagte sie.

Das habe schon den Eindruck erweckt, dass man sich bei einer unerlaubte­n Zusammenku­nft nicht habe erwischen lassen wollen. Allerdings entschied die Richterin schließlic­h, dass das Verfahren eingestell­t werden solle. „Es ist nicht wirklich nachvollzi­ehbar, ob es sich nicht doch um eine zufällige Begegnung gehandelt haben könnte. Und das“, so wandte sie sich an die Ordnungsam­tsmitarbei­ter, „ist auch in der Anzeige nicht deutlich aufgeführt.“

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