Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Gericht: Zweifel am Verstoß gegen die Schutzverordnung
WERMELSKIRCHEN Es ist einer der ersten Fälle, die gerade vor dem Amtsgericht verhandelt wurden, die Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung zum Inhalt hatten. Es ging um einen Fall von 2020: Mitarbeiter des Ordnungsamts hatten gegen zwei 25-jährige Wermelskirchener Bußgelder verhängt, weil diese sich am 13. April des vergangenen Jahres auf dem Parkplatz an der Schwanenhalle vermeintlich in einer Dreier-Gruppe aufgehalten hatten. Das war zu dem Zeitpunkt verboten aufgrund der damals geltenden Schutzverordnung zur Verhinderung
der Verbreitung des Coronavirus. Allerdings hätten sie das gewusst – und hatten sich daher gegen das verhängte Bußgeld mittels Einspruchs vor dem Amtsgericht gewehrt. „Mein Bekannter und ich sind spazieren gegangen. Zu zwei Personen unterwegs zu sein – das war damals ja schließlich erlaubt“, sagte einer der beiden jungen Männer. Ein gemeinsamer Bekannter sei ihnen dann joggend entgegen gekommen. Man habe sich nur kurz begrüßt. „Das war ganz automatisch, weil man das ja so macht“, wie der 25-Jährige sagte. Anschließend habe man höchstens fünf Minuten zusammengestanden. Das sei aber offensichtlich lang genug gewesen, um die beiden Mitarbeiter des Wermelskirchener Ordnungsamts davon zu überzeugen, dass hier ein Verordnungs-Verstoß vorgelegen habe.
„Unser Bekannter, der joggen war, war da schon wieder weitergelaufen. Wir hatten das Auto vom Ordnungsamt gesehen – und bevor es Ärger hätte geben können, hatten wir uns verabschiedet“, sagten die beiden 25-Jährigen. Das hätten indes die städtischen Angestellten nicht geglaubt. „Ich habe denen gesagt, dass wir hier nur ein paar Minuten gestanden sind. Aber bekam nur zur Antwort: Das kann ich nicht beurteilen, ob das nun eine Minute oder eine Stunde gewesen ist“, sagte der Wermelskirchener vor dem Amtsgericht aus.
Der 48-jährige Mitarbeiter des Ordnungsamts und seine 47-jährige Kollegin seien im Rahmen der damaligen Kontrollen im Stadtgebiet auf Streife gewesen und seien dabei auch an der Schwanenhalle vorbeigekommen. „Das ist ein beliebter Treffpunkt, auch weil es dort nicht so einsichtig ist“, sagte der 48-Jährige. Sie seien vorbeigefahren, hätten dabei die drei jungen Männer gesehen – und seien dann sogar noch eine Runde um den Block gefahren. „Wir wollten ihnen die Gelegenheit geben, auseinanderzugehen“, sagte der 48-Jährige. Das sei aber bei der Rückkehr zur Schwanenhalle nicht der Fall gewesen.
Die beiden Ordnungsamtsmitarbeiter hätten den jungen Männern daraufhin gesagt, dass „Versammlungen derzeit nicht erlaubt“seien und dass sie mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen hätten. Die Richterin wollte daraufhin wissen, ob es sich dabei nicht auch um ein zufälliges Zusammentreffen – wie es die beiden 25-Jährigen geschildert hätten – gehandelt haben könnte. „Nicht an dem Ort, nein. Dort begegnet man sich nicht einfach so“, sagte der 48-Jährige Mitarbeiter des
Ordnungsamtes. Und seine Kollegin ergänzte: „Die drei Männer haben sich meiner Erinnerung nach hinter Autos versteckt, als sie uns gesehen haben“, sagte sie.
Das habe schon den Eindruck erweckt, dass man sich bei einer unerlaubten Zusammenkunft nicht habe erwischen lassen wollen. Allerdings entschied die Richterin schließlich, dass das Verfahren eingestellt werden solle. „Es ist nicht wirklich nachvollziehbar, ob es sich nicht doch um eine zufällige Begegnung gehandelt haben könnte. Und das“, so wandte sie sich an die Ordnungsamtsmitarbeiter, „ist auch in der Anzeige nicht deutlich aufgeführt.“