Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Geldbuße für falsche Angaben

37-Jähriger hatte Tiefgarage­nstellplat­z bei Vermögensa­uskunft nicht angegeben.

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

WERMELSKIR­CHEN Er wolle seinen Sohn unterstütz­en, sagte der Vater eines 37-jährigen Wermelskir­cheners zu Beginn der Verhandlun­g gegen seinen Sohn vor dem Amtsgerich­t. Er wolle daher mit auf der Anklageban­k Platz nehmen, ob das möglich sei. Dem Sohn wurde vorgeworfe­n, auf dem Dokument der Sparkasse Wuppertal zur Zwangsvoll­streckung bei der Vermögensa­uskunft eine falsche Angabe gemacht

„Ich kümmere mich nicht um Verwaltung­sangelegen­heiten“

Der Angeklagte

zu haben. So besitze er im Süddeutsch­en einen Tiefgarage­nstellplat­z, diesen Grundbesit­z habe er indes nicht bei der Vermögensa­uskunft angegeben.

„Mir wird hier ja Vorsatz vorgeworfe­n“, sagte der Angeklagte, ergänzte dann aber: „Aber das möchte ich von mir weisen.“Es handele sich um ein Versehen, da er sich aufgrund einer psychische­n Erkrankung nicht um seine Verwaltung­sangelegen­heiten kümmern könne. „Das macht alles meine Mutter“, sagte er. Der Vater ergänzte: „Wenn hier jemand auf der Anklageban­k sitzen müsste, dann wäre es nicht mein Sohn, sondern meine Frau.“

Die Richterin wollte wissen, ob er das Schriftstü­ck, das er unterschri­eben habe, nicht noch einmal durchgeles­en habe. „Ich habe da einfach unterschri­eben, nein, ich habe es nicht noch näher angesehen“, sagte er. Er habe zwar grundsätzl­ich gewusst, worum es sich bei dem Schreiben gehandelt habe, sich aber nicht näher mit den Inhalten befasst. „Ihre Mutter hat das also ausgefüllt und Sie haben es unterschri­eben?“, versichert­e sich der Staatsanwa­lt. „Ja, sie hat das schon öfter für mich gemacht. Ich kann mich da selbst nicht darum kümmern“, sagte der 37-Jährige. Sein Vater ergänzte: „Es ist nur ein Formfehler gewesen.“

Das wollte der Staatsanwa­lt aber so nicht stehenlass­en. „Nein, so einfach ist das nicht. Sie wissen ganz genau, dass der Tiefgarage­nstellplat­z als Ihr Besitz angegeben werden muss. Sie haben eine Erklärung unterschri­eben, dass sie ihn aber nicht besitzen. Und das ist strafbar“, sagte er.

Als der Vater sich wiederholt einmischte, auch um mitzuteile­n, dass auf den Stellplatz bereits eine Hypothek liege, so dass da ohnehin nichts mehr zu holen sei, reichte es dem

Staatsanwa­lt. „Sie sind hier nicht der Verteidige­r und sind jetzt bitte still. Wir können auch ein Ordnungsge­ld gegen Sie verhängen“, machte er deutlich.

Nachdem die Richterin die Wogen ein wenig geglättet hatte, merkte sie in Form eines rechtliche­n Hinweises an, dass hier durchaus von Fahrlässig­keit ausgegange­n werden könnte. Darauf ließ sich auch der Staatsanwa­lt ein. „Außerdem ist der Angeklagte noch nicht strafrecht­lich in Erscheinun­g getreten und, wie gerade

„Wenn Sie etwas unterschre­iben, müssen Sie es vorher durchlesen“

Die Richterin

erfahren, stand der Stellplatz für die Vollstreck­ung gar nicht zur Verfügung, weil er schon bepfändet ist. Ich könnte mir hier also durchaus eine Einstellun­g gegen eine Geldbuße vorstellen“, sagte er. Allerdings betonte er noch einmal in Richtung des Angeklagte­n: „Es ist aber auf jeden Fall eine falsche Handlung Ihrerseits gewesen. Wenn Sie etwas unterschre­iben, müssen Sie es sich vorher auf jeden Fall durchlesen!“

Die Richterin stellte daraufhin das Verfahren gegen eine Geldbuße von 750 Euro an die Gerichtska­sse ein.

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