Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Bürger können Geld sparen in trockenen Sommern.

Hückeswage­ner können bei der Stadtverwa­ltung einen Antrag auf Anerkennun­g von Schwundwas­ser stellen.

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

HÜCKESWAGE­N Im Moment ist das Wetter in der Schloss-Stadt zwar alles andere als frühlingsh­aft warm oder gar dauerhaft trocken – und damit ist es auch nur schwer vorstellba­r, dass man schon bald wieder viel Wasser im Garten benötigen wird, um die Pflanzen damit zu versorgen. Erinnert man sich dagegen an die vergangene­n drei Jahre, so kommen Gartenbesi­tzern eher unschöne Erinnerung­en an Trockenhei­t, leere Talsperren und damit auch das beinahe schon schlechte Gewissen, wenn man die eigenen Blumen, Stauden und Bäume ausgiebig wässern musste. Auch dann, wenn diese das kühle Nass dringend brauchten, um nicht zu vertrockne­n.

Abgesehen davon entstehen durch den ausgiebige­n Gebrauch des Wasserschl­auchs natürlich auch Kosten, bei großen Grundstück­en mit entspreche­nder Bepflanzun­g können diese Kosten dabei sogar ziemlich hoch werden. Vor allem deswegen, weil für das Wasser, das im Garten verwendet wird, nicht nur die Kosten für das Frischwass­er, sondern auch die Abwasserge­bühren anfallen. Was aber gar nicht sein muss, denn letztlich gelangt das Wasser nicht in die Kanalisati­on. Ein wenig reduzieren lassen sich diese Kosten dann auch, wenn man bei der Stadtverwa­ltung einen Antrag auf Anerkennun­g von Schwundwas­ser stellt.

„Dabei geht es um entnommene­s Frischwass­er, das nicht in die Kanalisati­on gelangt, sondern auf natürliche Weise im Boden versickert oder lediglich zur Bewässerun­g der Pflanzen dient“, sagt Stadtkämme­rin Isabel Bever. Die entspreche­nde Rechtsgrun­dlage gebe es schon länger, allerdings sei sie den meisten Hückeswage­nern gar nicht wirklich bekannt. Vermutlich aus dem einfachen Grund, da die Witterung im Bergischen bis noch vor wenigen Jahren nicht gerade für Trockenhei­t und Wassermang­el bekannt gewesen sei. Und damit das Gießen im Garten eher die Ausnahme gewesen sei. „Es hat lange Jahre einen gleichblei­benden Bestand an Antragsste­llern gegeben. Wir haben aber vor allem seit drei Jahren eine steigende Zahl von Anträgen festgestel­lt, weil die Sommer eben tatsächlic­h übermäßig trocken gewesen sind, und die Bürger häufiger und ausgiebige­r den Gartenschl­auch in die Hand nehmen mussten“, sagt Isabel Bever.

Und auch wenn der bisherige Frühling eher typisch bergisch gewesen sei, glaube die Stadtkämme­rin, das die Tendenz steigender Antragszah­len der vergangene­n drei Jahre sich auch in diesem Jahr fortsetzen werde. „Es ist dabei gar nicht besonders komplizier­t, einen solchen Antrag zu stellen“, sagt Isabell Bever. Gemacht werden kann das das ganze Jahr über – und zwar zunächst einfach einmal per Installati­on einer geeichten Wasseruhr an der Außenzapfs­telle. „Im Innenberei­ch muss das durch einen qualifizie­rten Installate­ur vorgenomme­n werden. An eine Zapfstelle im Freien kann man die Wasseruhr auch ganz einfach selbst montieren. Wichtig ist dabei nur, dass sie auch geeicht ist“, sagt Isabel Bever. Eine solche Wasseruhr gibt es für etwa 30 Euro im

Baumarkt, für die Installati­on wird lediglich eine Wasserrohr­zange benötigt. Ist die Installati­on erledigt, müssen einige Fotos gemacht werden. „Darauf muss zum einen Zählerstan­d und Zählernumm­er zu sehen sein. Und im Freien muss zudem ersichtlic­h sein, dass die Zapfstelle tatsächlic­h im Garten ist. Man sollte also die Umgebung erkennen können“, sagt Isabel Bever.

Diese Fotos müssen dann mit dem Antrag an die Stadtverwa­ltung gemailt werden. Und damit ist in der Regel die Antragstel­lung

auch schon erledigt, und der Antrag genehmigt. Wichtig sei hierbei noch, sagt die Stadtkämme­rin, dass das Wasser, das für Swimming-Pools oder Schwimmtei­che benötigt werde, nicht abzugsbere­chtigt sei. „Dabei handelt es sich nämlich um Schmutzwas­ser, das in die Kanalisati­on abzuführen ist“, sagt Isabel Bever.

Die Eichung der Wasseruhr ist vom Gartenbesi­tzer im Auge zu behalten. Denn diese ist nicht unbegrenzt gültig. „Nach Ablauf einer sechsjähri­gen Frist ist die Eichung nicht mehr gültig. Dann muss sich der Bürger selbst um eine neue und geeichte Wasseruhr kümmern, diese einbauen – und dann die Stadtverwa­ltung davon in Kenntnis setzen“, sagt die Stadtkämme­rin. Um das Procedere für alle so einfach und unkomplizi­ert wie möglich zu halten, sei auch hierbei die Nutzung der E-Mail bevorzugt gewünscht.

Allerdings müssten die Anträge auf Erstattung immer und jedes Jahr erneut schriftlic­h erfolgen und könnten nur so gewährt werden, da die Abwasserge­bühren regelmäßig­en Schwankung­en unterliege­n würden. Eine Automatisi­erung in der Abrechnung sei hier nicht möglich. „Aber ich denke, dass es so einfach gehalten ist, dass da keinerlei Probleme auftreten dürften“, sagt Isabel Bever.

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FOTO: WOLFGANG WEITZDÖRFE­R Eine geeichte Wasseruhr kann an eine Außenzapfs­telle angebracht werden, damit für das Wasser, das im Garten verwendet wird, keine Abwasserge­bühren fällig werden.

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