Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Bürger können Geld sparen in trockenen Sommern.
Hückeswagener können bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Anerkennung von Schwundwasser stellen.
HÜCKESWAGEN Im Moment ist das Wetter in der Schloss-Stadt zwar alles andere als frühlingshaft warm oder gar dauerhaft trocken – und damit ist es auch nur schwer vorstellbar, dass man schon bald wieder viel Wasser im Garten benötigen wird, um die Pflanzen damit zu versorgen. Erinnert man sich dagegen an die vergangenen drei Jahre, so kommen Gartenbesitzern eher unschöne Erinnerungen an Trockenheit, leere Talsperren und damit auch das beinahe schon schlechte Gewissen, wenn man die eigenen Blumen, Stauden und Bäume ausgiebig wässern musste. Auch dann, wenn diese das kühle Nass dringend brauchten, um nicht zu vertrocknen.
Abgesehen davon entstehen durch den ausgiebigen Gebrauch des Wasserschlauchs natürlich auch Kosten, bei großen Grundstücken mit entsprechender Bepflanzung können diese Kosten dabei sogar ziemlich hoch werden. Vor allem deswegen, weil für das Wasser, das im Garten verwendet wird, nicht nur die Kosten für das Frischwasser, sondern auch die Abwassergebühren anfallen. Was aber gar nicht sein muss, denn letztlich gelangt das Wasser nicht in die Kanalisation. Ein wenig reduzieren lassen sich diese Kosten dann auch, wenn man bei der Stadtverwaltung einen Antrag auf Anerkennung von Schwundwasser stellt.
„Dabei geht es um entnommenes Frischwasser, das nicht in die Kanalisation gelangt, sondern auf natürliche Weise im Boden versickert oder lediglich zur Bewässerung der Pflanzen dient“, sagt Stadtkämmerin Isabel Bever. Die entsprechende Rechtsgrundlage gebe es schon länger, allerdings sei sie den meisten Hückeswagenern gar nicht wirklich bekannt. Vermutlich aus dem einfachen Grund, da die Witterung im Bergischen bis noch vor wenigen Jahren nicht gerade für Trockenheit und Wassermangel bekannt gewesen sei. Und damit das Gießen im Garten eher die Ausnahme gewesen sei. „Es hat lange Jahre einen gleichbleibenden Bestand an Antragsstellern gegeben. Wir haben aber vor allem seit drei Jahren eine steigende Zahl von Anträgen festgestellt, weil die Sommer eben tatsächlich übermäßig trocken gewesen sind, und die Bürger häufiger und ausgiebiger den Gartenschlauch in die Hand nehmen mussten“, sagt Isabel Bever.
Und auch wenn der bisherige Frühling eher typisch bergisch gewesen sei, glaube die Stadtkämmerin, das die Tendenz steigender Antragszahlen der vergangenen drei Jahre sich auch in diesem Jahr fortsetzen werde. „Es ist dabei gar nicht besonders kompliziert, einen solchen Antrag zu stellen“, sagt Isabell Bever. Gemacht werden kann das das ganze Jahr über – und zwar zunächst einfach einmal per Installation einer geeichten Wasseruhr an der Außenzapfstelle. „Im Innenbereich muss das durch einen qualifizierten Installateur vorgenommen werden. An eine Zapfstelle im Freien kann man die Wasseruhr auch ganz einfach selbst montieren. Wichtig ist dabei nur, dass sie auch geeicht ist“, sagt Isabel Bever. Eine solche Wasseruhr gibt es für etwa 30 Euro im
Baumarkt, für die Installation wird lediglich eine Wasserrohrzange benötigt. Ist die Installation erledigt, müssen einige Fotos gemacht werden. „Darauf muss zum einen Zählerstand und Zählernummer zu sehen sein. Und im Freien muss zudem ersichtlich sein, dass die Zapfstelle tatsächlich im Garten ist. Man sollte also die Umgebung erkennen können“, sagt Isabel Bever.
Diese Fotos müssen dann mit dem Antrag an die Stadtverwaltung gemailt werden. Und damit ist in der Regel die Antragstellung
auch schon erledigt, und der Antrag genehmigt. Wichtig sei hierbei noch, sagt die Stadtkämmerin, dass das Wasser, das für Swimming-Pools oder Schwimmteiche benötigt werde, nicht abzugsberechtigt sei. „Dabei handelt es sich nämlich um Schmutzwasser, das in die Kanalisation abzuführen ist“, sagt Isabel Bever.
Die Eichung der Wasseruhr ist vom Gartenbesitzer im Auge zu behalten. Denn diese ist nicht unbegrenzt gültig. „Nach Ablauf einer sechsjährigen Frist ist die Eichung nicht mehr gültig. Dann muss sich der Bürger selbst um eine neue und geeichte Wasseruhr kümmern, diese einbauen – und dann die Stadtverwaltung davon in Kenntnis setzen“, sagt die Stadtkämmerin. Um das Procedere für alle so einfach und unkompliziert wie möglich zu halten, sei auch hierbei die Nutzung der E-Mail bevorzugt gewünscht.
Allerdings müssten die Anträge auf Erstattung immer und jedes Jahr erneut schriftlich erfolgen und könnten nur so gewährt werden, da die Abwassergebühren regelmäßigen Schwankungen unterliegen würden. Eine Automatisierung in der Abrechnung sei hier nicht möglich. „Aber ich denke, dass es so einfach gehalten ist, dass da keinerlei Probleme auftreten dürften“, sagt Isabel Bever.