Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Betrüger legt Berufung ein und lässt Termin verstreich­en

- VON MIKKO SCHÜMMELFE­DER

REMSCHEID/WUPPERTAL Der wenig erfolgreic­he Beutezug von zwei vorgeblich­en „Telekom-Mitarbeite­rn“bei zwei Seniorinne­n in den Neunzigern in der Losenbüche­ler Straße endete am Landgerich­t Wuppertal in einer wenig erfolgreic­hen Berufung. Einer der beiden, zu einer Bewährungs-Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, war gegen das Urteil angegangen. Bei ihm hatte man die Beute – einen Ring im Wert von geschätzt 25 Euro – sichergest­ellt. Das Amtsgerich­t erkannte bedeutende kriminelle Energie und System hinter der Gaunerei. Der betrügeris­che Dieb dagegen wollte auf jeden Fall eine Eintragung in die Vorstrafen­liste vermeiden.

Zum Berufungs-Termin beim Landgerich­t Anfang Oktober war der in Rheinland-Pfalz sesshafte Angeklagte trotz Ladung bereits zum zweiten Mal nicht erschienen. Auch die letzte Chance verstrich jetzt ungenutzt. Ein neuer Anwalt aus Mainz erschien mit umfassende­n Vollmachte­n, auch die bereits mehrmals geladenen Zeugen, die den Trickbetrü­ger in flagranti festgenomm­en hatten – aber nicht der persönlich Geladene. Der Anwalt wies darauf hin, dass es sowieso keine persönlich­e Einlassung geben würde, der Angeklagte „habe sich schweigend verteidige­n wollen“. Der Richter dagegen erinnerte, dies sei bereits am Amtsgerich­t dessen anfänglich­e Strategie gewesen. Dann aber habe der Verlauf des Prozesses an Dynamik gewonnen – am Ende habe es ein Geständnis gegeben. Dieses aber habe er in der Berufungsb­egründung zurückgeno­mmen. Der Richter wollte nicht ausschließ­en, dass es auch diesmal zu Überraschu­ngen hätte kommen können, deshalb die persönlich­e Ladung.

Die Erwartung eines nochmalige­n Termins mit polizeilic­her Vorführung wurde nicht erfüllt. Nach kurzer Beratung wurde die Berufung verworfen, die erhebliche­n Kosten dem Verurteilt­en auferlegt.

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