Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Betrüger legt Berufung ein und lässt Termin verstreichen
REMSCHEID/WUPPERTAL Der wenig erfolgreiche Beutezug von zwei vorgeblichen „Telekom-Mitarbeitern“bei zwei Seniorinnen in den Neunzigern in der Losenbücheler Straße endete am Landgericht Wuppertal in einer wenig erfolgreichen Berufung. Einer der beiden, zu einer Bewährungs-Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt, war gegen das Urteil angegangen. Bei ihm hatte man die Beute – einen Ring im Wert von geschätzt 25 Euro – sichergestellt. Das Amtsgericht erkannte bedeutende kriminelle Energie und System hinter der Gaunerei. Der betrügerische Dieb dagegen wollte auf jeden Fall eine Eintragung in die Vorstrafenliste vermeiden.
Zum Berufungs-Termin beim Landgericht Anfang Oktober war der in Rheinland-Pfalz sesshafte Angeklagte trotz Ladung bereits zum zweiten Mal nicht erschienen. Auch die letzte Chance verstrich jetzt ungenutzt. Ein neuer Anwalt aus Mainz erschien mit umfassenden Vollmachten, auch die bereits mehrmals geladenen Zeugen, die den Trickbetrüger in flagranti festgenommen hatten – aber nicht der persönlich Geladene. Der Anwalt wies darauf hin, dass es sowieso keine persönliche Einlassung geben würde, der Angeklagte „habe sich schweigend verteidigen wollen“. Der Richter dagegen erinnerte, dies sei bereits am Amtsgericht dessen anfängliche Strategie gewesen. Dann aber habe der Verlauf des Prozesses an Dynamik gewonnen – am Ende habe es ein Geständnis gegeben. Dieses aber habe er in der Berufungsbegründung zurückgenommen. Der Richter wollte nicht ausschließen, dass es auch diesmal zu Überraschungen hätte kommen können, deshalb die persönliche Ladung.
Die Erwartung eines nochmaligen Termins mit polizeilicher Vorführung wurde nicht erfüllt. Nach kurzer Beratung wurde die Berufung verworfen, die erheblichen Kosten dem Verurteilten auferlegt.