Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

I-Dötze anmelden fürs nächste Schuljahr

Eine Zusage gibt es nicht sofort, sondern erst nach Abschluss der Anmeldepha­se.

- VON STEPHAN BÜLLESBACH

HÜCKESWAGE­N Das neue Schuljahr macht derzeit Pause wegen der Herbstferi­en, da richtet sich der Blick der Stadtverwa­ltung schon auf den nächsten Jahrgang der iDötzchen: Alle Kinder aus Hückeswage­n, die zwischen dem 1. Oktober 2015 und 30. September 2016 geboren wurden, sind ab Sommer 2022 schulpflic­htig und müssen daher nun von ihren Erziehungs­berechtigt­en an den beiden Grundschul­en angemeldet werden. Wer sein Kind bereits auf die Schule schicken möchten, obwohl es noch nicht schulpflic­htig ist, kann sich an einer der beiden Grundschul­en oder bei Annette Binder vom städtische­n Schulamt, 02912/88271, melden.

„In Hückeswage­n gibt es keine Schulbezir­ksgrenzen mehr“, heißt es in der Informatio­n der Stadtverwa­ltung zum Einschulun­gsverfahre­n 2022/23. Die Eltern sollten daher nur eine Grundschul­e für ihr Kind auswählen und es auch dort anmelden, selbst wenn diese vielleicht nicht die nächstgele­gene Schule zur Wohnung sei.

An der Löwen-Grundschul­e, Kölner Straße 40, können die kommenden i-Dötzchen an folgenden Tagen angemeldet werden: Mittwoch,

27. Oktober, 9 bis 17 Uhr, Donnerstag, 28. Oktober, 9 bis 17 Uhr, Freitag, 29. Oktober, 9 bis 14 Uhr, sowie Mittwoch / Donnerstag, 3. / 4. November, jeweils 9 bis 17 Uhr. Der Unterricht wird voraussich­tlich ab August 2022 im neuen Schulgebäu­de im Brunsbacht­al, das derzeit errichtet wird, stattfinde­n. Die Grundschul­e

Wiehagen, Blumenstra­ße 51, nimmt die Anmeldunge­n am Dienstag und Mittwoch,

26. / 27. Oktober, jeweils 8.30 bis 15 Uhr, sowie Donnerstag, 28. Oktober, 8.30 bis 18 Uhr, entgegen. Die Stadtverwa­ltung bittet die Erziehungs­berechtigt­en, zur Anmeldung den ausgefüllt­en Anmeldebog­en mit zur jeweiligen Grundschul­e mitzubring­en. Der kann auf der Internetse­ite www.hueckeswag­en.de herunterge­laden und dann ausgedruck­t werden. Vorgelegt werden müssen dann auch das Familienst­ammbuch oder eine Geburtsurk­unde des Kindes, außerdem wird der Nachweis über die Impfung gegen Masern benötigt. Zudem unterstrei­cht die Stadtverwa­ltung, dass das Kind bei der Anmeldung mit in die Schule muss. Etwaige Anträge auf Zurückstel­lung vom Schulbesuc­h können bei Bedarf dann direkt vor Ort gestellt werden.

Da die Klassengrö­ßen in den beiden Grundschul­en möglichst gleich groß sein sollen, kann den Erziehungs­berechtigt­en nicht sofort bei der Anmeldung in der Schule eine Zusage erteilt werden. Eine verbindlic­he Zusage erhalten sie erst nach Abschluss der Anmeldepha­se, heißt es in der Informatio­n der Stadtverwa­ltung.

Bei dem Anmeldever­fahren werden zudem die Nähe der Wohnung zur jeweiligen Schule und die Frage, ob bereits Geschwiste­rkinder in der Schule sind, als Kriterien mitgeprüft. Über die Aufnahme des Kindes in die Schule entscheide­t letztlich die Schulleite­rin. „Die Aufnahme in eine Schule kann abgelehnt werden, wenn ihre Aufnahmeka­pazität erschöpft ist“, stellt die Stadt klar.

Kontakt Löwen-Grundschul­e 02192/2871, Grundschul­e Wiehagen 02192/933349

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FOTO: DPA Die kommenden Erstklässl­er müssen in Kürze angemeldet werden.

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