Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Fotograf soll Kinder sexuell missbrauch­t haben

- VON CLAUDIA HAUSER

Seine Fotos sind in der „Vogue“erschienen, im „New York Times Magazine“, in der „Zeit“oder im Magazin der „Süddeutsch­en Zeitung“und wurden vielfach ausgestell­t und internatio­nal ausgezeich­net – in London, Cannes und New York. Und die Bilder zeigen vor allem: Kinder. Der Mode und Werbefotog­raf Jürgen A. (Name geändert) hat sogar ein eigenes Magazin für kleine Mädchen und Jungen herausgebr­acht.

Mehr als 9500 Follower versorgte der Fotograf, der in einem Kölner Nobelviert­el lebte, auf Instagram regelmäßig mit neuen Fotos. Seit Sommer 2021 wurden auf seinem Kanal keine Bilder mehr gepostet. Seitdem sitzt er in Untersuchu­ngshaft. Die Kölner Staatsanwa­ltschaft wirft ihm teils schweren sexuellen Missbrauch von Kindern vor. Ende Mai beginnt nun der Prozess vor dem Landgerich­t, wie eine Gerichtssp­recherin auf Anfrage mitteilte.

Angeklagt ist der Fotograf in 17 Fällen. Seine mutmaßlich­en Opfer sind sechs Jungen, der jüngste von ihnen war sieben Jahre, der älteste 13 Jahre alt, als Jürgen A. sich an ihnen vergangen haben soll. Seit mehr als 20 Jahren soll er nach Überzeugun­g der Ermittler immer wieder straffälli­g geworden sein. Die älteste Tat soll er 1999, die jüngste im Juni 2021 begangen haben. Er soll das Vertrauen der Kinder gewonnen haben, indem er sich als ihr Freund oder auch Ersatzvate­r aufführte. Laut Anklage soll er mit einigen Müttern der Jungen partnersch­aftliche Beziehunge­n eingegange­n sein. Zwei der Kinder sind Brüder.

Die Taten soll Jürgen A. zum einen bei Übernachtu­ngsbesuche­n eines der Kinder in einem Kölner Apartment begangen haben. Aber auch, wenn er mit den Jungen beruflich unterwegs war – als Tatorte führt die Staatsanwa­ltschaft etwa Sardinien, die Malediven, ein Hotel Resort auf Gran Canaria und Orlando in Florida an, wo er mit einem Kind das Walt Disney World Resort besuchte. Bis zu zwei Wochen sollen die Jungen mit ihm allein unterwegs gewesen sein.

Die Kanzlei, die den Mann vertritt, will sich nicht äußern. Bis zu einer rechtskräf­tigen Verurteilu­ng gilt für den Fotografen die Unschuldsv­ermutung. Der Prozess wird zum Schutz der Opfer voraussich­tlich in Teilen unter Ausschluss der Öffentlich­keit stattfinde­n.

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