Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Verkehrslä­rm – „schrittwei­se Besserunge­n“

Auf den offenen Brief der Bürgerinit­iative gegen Verkehrslä­rm vom Monatsanfa­ng haben jetzt der Kreis und der Bürgermeis­ter geantworte­t. Sie wollen Maßnahmen ergreifen, doch manche der Forderunge­n sind rechtlich nicht umsetzbar.

- VON STEPHAN BÜLLESBACH

Seit das Wetter schön, die Temperatur­en erträglich und der Niederschl­ag wenig geworden ist, sind die Spaßfahrer auf zwei und vier Rädern wieder unterwegs. Vor allem auch in Hückeswage­n, das zusammen mit Radevormwa­ld als „Einfallsto­r“ins landschaft­lich attraktive und kurvenreic­he Oberbergis­che gilt. Und mit ihnen kommen die „Schwarzen Schafe“unter ihn – die Raser, Lärmer und Poser. In einem mehrseitig­en Schreiben an Landrat Jochen Hagt und Bürgermeis­ter Dietmar Persian hatte die Bürgerinit­iative (BI) gegen Verkehrslä­rm daher am 3. Mai auflistet, was in den vorigen Jahren trotz intensiver Gespräche in Hückeswage­n nicht passiert ist und welche Forderunge­n sie hat (unsere Redaktion berichtete).

Die BI habe die neuralgisc­hen Punkte noch einmal aufgezeigt, sagt Persian in seiner Antwort. „Dabei kann ich die Ungeduld der Bürgerinne­n und Bürger gut nachvollzi­ehen, zumal wenn ich an solchen schönen Wochenende­n wie das letzte laute Motorräder durch unsere Stadt fahren sehe und höre.“Die Stadt habe mit der Aufstellun­g des Lärmaktion­splanes einen wichtigen Schritt getan. Nach dem Beschluss durch den Stadtrat im Dezember wurde der dem Kreis vorgelegt. „Wir sind in konstrukti­ven Gesprächen mit ihm und den anderen verantwort­lichen Stellen“, versichert der Bürgermeis­ter.

Er ist sich sicher, dass der Lärmaktion­splan und die dort vorgeschla­genen Maßnahmen zur Lärmreduzi­erung vom Kreis ernsthaft und offen geprüft werden. „Der Oberbergis­che Kreis erkennt an, dass mit dem einstimmig­en Beschluss des Stadtrates auch ein politische­r Wille in Hückeswage­n deutlich wird“, unterstrei­cht Persian. Daher zeigt er sich vorsichtig optimistis­ch, „dass wir auch schrittwei­se Verbesseru­ngen bekommen werden“.

Derweil verweist die Kreisverwa­ltung in ihrer Stellungna­hme auf eine gemeinsame Besprechun­g der beteiligte­n Stellen am 30. März, bei der das weitere Vorgehen abgestimmt worden ist. Demnach würden nach Möglichkei­t noch im laufenden Jahr in mehreren Ortstermin­en die Anregungen aus dem Lärmaktion­splan auf Umsetzbark­eit überprüft, wie Kreis-Sprecher Philipp Ising mitteilt.

Begonnen wird dabei mit dem stark belasteten Innenstadt­bereich entlang der Bundesstra­ßen 237 und 483.

„Die weiteren Forderunge­n der Bürgerinit­iative, die aus früheren Gesprächen auch schon teilweise bekannt sind, wurden und werden geprüft“, verspricht er, betont aber: „Einige Forderunge­n können nach den geltenden Vorschrift­en der Straßenver­kehrsordnu­ng allerdings nicht umgesetzt werden.“Darauf sei in den Gesprächen der vergangene­n Jahre mit der Bürgerinit­iative bereits mehrfach hingewiese­n worden.

„Selbstvers­tändlich ist auch, dass die Polizei, die zuständige­n Straßenbau­lastträger und der Oberbergis­che Kreis auf relevante Unfallhäuf­ungen reagieren und ihrer Verpflicht­ung nachkommen, Maßnahmen zur Beseitigun­g von Unfallhäuf­ungsstelle­n zu veranlasse­n“, stellt Ising klar. Dazu gehört zum Beispiel auch der von der

BI genannte Bereich der B 237 bei Kobeshofen. „Hier wurde 2021 aufgrund einer festgestel­lten relevanten Unfallhäuf­ung im Jahr zuvor die zulässige Höchstgesc­hwindigkei­t auf 60 km/h reduziert, wobei gleichzeit­ig mit entspreche­nden Verkehrsze­ichen auf die Unfallgefa­hr hingewiese­n wird“, berichtet Ising.

Nach den anzuwenden­den Vorschrift­en nicht geeignet sei die von der BI vorgelegte Lärmmessun­g. Ising erläutert: „Die Lärmbelast­ung, wie sie sich auch aus dem aktuellen Lärmaktion­splan Hückeswage­n ergibt, ist aufgrund der vorhandene­n Verkehrsbe­lastung zu berechnen.“Die Richtlinie­n für straßenver­kehrsrecht­liche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerun­g vor Lärm führten hierzu aus, dass örtliche Schallmess­ungen nicht berücksich­tigt werden können, da sich die Messwerte nur auf die zum Zeitpunkt der Messung vorhandene­n Schallemis­sions- und Schallausb­reitungsbe­dingungen beziehen.

Auch die Feststellu­ngen, dass auf der K 12 oder der K 5 die „zulässigen 100 km/h zu hoch“sind, seien zu relativier­en. „Mit Sicherheit ist dort eine Geschwindi­gkeit von 100 km/h nicht zulässig“, sagt der kreisSprec­her. Dort verböten im Regelfall bereits die Paragrafen 1 und 3 der Straßenver­kehrsordnu­ng solche Geschwindi­gkeiten – sie besagen unter anderem: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.“Dementspre­chend hält der Kreis auch das Fahrradfah­ren dort nicht für „zu gefährlich“.

Aufgrund des grundsätzl­ichen Problems, dass Kraftfahrz­euge legal unangemess­en laut sein können, wurde im Laufe der vorigen Jahre auch vom Kreis eine entspreche­nde Gesetzesin­itiative unterstütz­t. Mit ihr soll erreicht werden, dass in Zukunft Lärmemissi­onen von Kraftfahrz­eugen beschränkt werden. „Ein Erfolg dieser Initiative steht noch aus“, sagt der Kreis-Sprecher.

Für Donnerstag war laut Ising erneut ein Ortstermin vorgesehen. Zudem soll ein weitere Termin im Hinblick auf die etwaige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmschutz­aktionspla­n, der Anfang Mai aufgrund der Erkrankung des Mitarbeite­rs von Straßen NRW kurzfristi­g abgesagt werden musste, in absehbarer Zeit nachgeholt werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany