Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Verkehrslärm – „schrittweise Besserungen“
Auf den offenen Brief der Bürgerinitiative gegen Verkehrslärm vom Monatsanfang haben jetzt der Kreis und der Bürgermeister geantwortet. Sie wollen Maßnahmen ergreifen, doch manche der Forderungen sind rechtlich nicht umsetzbar.
Seit das Wetter schön, die Temperaturen erträglich und der Niederschlag wenig geworden ist, sind die Spaßfahrer auf zwei und vier Rädern wieder unterwegs. Vor allem auch in Hückeswagen, das zusammen mit Radevormwald als „Einfallstor“ins landschaftlich attraktive und kurvenreiche Oberbergische gilt. Und mit ihnen kommen die „Schwarzen Schafe“unter ihn – die Raser, Lärmer und Poser. In einem mehrseitigen Schreiben an Landrat Jochen Hagt und Bürgermeister Dietmar Persian hatte die Bürgerinitiative (BI) gegen Verkehrslärm daher am 3. Mai auflistet, was in den vorigen Jahren trotz intensiver Gespräche in Hückeswagen nicht passiert ist und welche Forderungen sie hat (unsere Redaktion berichtete).
Die BI habe die neuralgischen Punkte noch einmal aufgezeigt, sagt Persian in seiner Antwort. „Dabei kann ich die Ungeduld der Bürgerinnen und Bürger gut nachvollziehen, zumal wenn ich an solchen schönen Wochenenden wie das letzte laute Motorräder durch unsere Stadt fahren sehe und höre.“Die Stadt habe mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes einen wichtigen Schritt getan. Nach dem Beschluss durch den Stadtrat im Dezember wurde der dem Kreis vorgelegt. „Wir sind in konstruktiven Gesprächen mit ihm und den anderen verantwortlichen Stellen“, versichert der Bürgermeister.
Er ist sich sicher, dass der Lärmaktionsplan und die dort vorgeschlagenen Maßnahmen zur Lärmreduzierung vom Kreis ernsthaft und offen geprüft werden. „Der Oberbergische Kreis erkennt an, dass mit dem einstimmigen Beschluss des Stadtrates auch ein politischer Wille in Hückeswagen deutlich wird“, unterstreicht Persian. Daher zeigt er sich vorsichtig optimistisch, „dass wir auch schrittweise Verbesserungen bekommen werden“.
Derweil verweist die Kreisverwaltung in ihrer Stellungnahme auf eine gemeinsame Besprechung der beteiligten Stellen am 30. März, bei der das weitere Vorgehen abgestimmt worden ist. Demnach würden nach Möglichkeit noch im laufenden Jahr in mehreren Ortsterminen die Anregungen aus dem Lärmaktionsplan auf Umsetzbarkeit überprüft, wie Kreis-Sprecher Philipp Ising mitteilt.
Begonnen wird dabei mit dem stark belasteten Innenstadtbereich entlang der Bundesstraßen 237 und 483.
„Die weiteren Forderungen der Bürgerinitiative, die aus früheren Gesprächen auch schon teilweise bekannt sind, wurden und werden geprüft“, verspricht er, betont aber: „Einige Forderungen können nach den geltenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung allerdings nicht umgesetzt werden.“Darauf sei in den Gesprächen der vergangenen Jahre mit der Bürgerinitiative bereits mehrfach hingewiesen worden.
„Selbstverständlich ist auch, dass die Polizei, die zuständigen Straßenbaulastträger und der Oberbergische Kreis auf relevante Unfallhäufungen reagieren und ihrer Verpflichtung nachkommen, Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallhäufungsstellen zu veranlassen“, stellt Ising klar. Dazu gehört zum Beispiel auch der von der
BI genannte Bereich der B 237 bei Kobeshofen. „Hier wurde 2021 aufgrund einer festgestellten relevanten Unfallhäufung im Jahr zuvor die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h reduziert, wobei gleichzeitig mit entsprechenden Verkehrszeichen auf die Unfallgefahr hingewiesen wird“, berichtet Ising.
Nach den anzuwendenden Vorschriften nicht geeignet sei die von der BI vorgelegte Lärmmessung. Ising erläutert: „Die Lärmbelastung, wie sie sich auch aus dem aktuellen Lärmaktionsplan Hückeswagen ergibt, ist aufgrund der vorhandenen Verkehrsbelastung zu berechnen.“Die Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm führten hierzu aus, dass örtliche Schallmessungen nicht berücksichtigt werden können, da sich die Messwerte nur auf die zum Zeitpunkt der Messung vorhandenen Schallemissions- und Schallausbreitungsbedingungen beziehen.
Auch die Feststellungen, dass auf der K 12 oder der K 5 die „zulässigen 100 km/h zu hoch“sind, seien zu relativieren. „Mit Sicherheit ist dort eine Geschwindigkeit von 100 km/h nicht zulässig“, sagt der kreisSprecher. Dort verböten im Regelfall bereits die Paragrafen 1 und 3 der Straßenverkehrsordnung solche Geschwindigkeiten – sie besagen unter anderem: „Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird.“Dementsprechend hält der Kreis auch das Fahrradfahren dort nicht für „zu gefährlich“.
Aufgrund des grundsätzlichen Problems, dass Kraftfahrzeuge legal unangemessen laut sein können, wurde im Laufe der vorigen Jahre auch vom Kreis eine entsprechende Gesetzesinitiative unterstützt. Mit ihr soll erreicht werden, dass in Zukunft Lärmemissionen von Kraftfahrzeugen beschränkt werden. „Ein Erfolg dieser Initiative steht noch aus“, sagt der Kreis-Sprecher.
Für Donnerstag war laut Ising erneut ein Ortstermin vorgesehen. Zudem soll ein weitere Termin im Hinblick auf die etwaige Umsetzung der Maßnahmen aus dem Lärmschutzaktionsplan, der Anfang Mai aufgrund der Erkrankung des Mitarbeiters von Straßen NRW kurzfristig abgesagt werden musste, in absehbarer Zeit nachgeholt werden.