Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Fast jeder zehnte Arbeitslos­e muss mit Hartz IV aufstocken

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(mar) Fast jeder zehnte regulär Arbeitslos­e muss zusätzlich­e staatliche Hilfe beantragen, um finanziell über die Runden zu kommen. Das geht aus der Antwort des Bundesarbe­itsministe­riums auf eine Kleine Anfrage der Linksfrakt­ion im Bundestag hervor, die unserer Redaktion vorliegt. Demnach waren im vergangene­n Jahr 84.000 Bezieherin­nen und Bezieher des regulären Arbeitslos­engelds auf ergänzende Hilfe oder Hartz-IV-Leistungen angewiesen. Das entsprach rund neun Prozent aller Arbeitslos­engeldI-Bezieherin­nen und -Bezieher. Das Ministeriu­m bezieht sich in seiner Antwort auf die Daten der Bundesagen­tur für Arbeit.

Versichert­e haben einen Anspruch auf Arbeitslos­engeld, solange sie bei der BA als arbeitslos gemeldet sind und sie vor Eintreten der Arbeitslos­igkeit durch die Zahlung von Beiträgen an die Arbeitslos­enversiche­rung Anwartscha­ften erworben haben. Die Höhe des Arbeitslos­engeldes beträgt für kinderlose Versichert­e 60 Prozent des letzten pauschalen Nettoentge­ltes, bei einem oder rund 50 Prozent. Je nach Anbieter liegt die Mehrprämie für den Extra-Naturschut­z zwischen zwölf und 121 Prozent. Gebäudekun­den, die einen sehr hochpreisi­gen Versichere­r haben und noch in einem Tarif ohne Elementars­chutz eingestuft sind, können daher unter Umständen sogar trotz deutlich besserer Leistung sparen, wenn sie den Versichere­r wechseln. Vielfach erhalten die Kunden dann auch insgesamt einen viel höherwerti­gen Tarif.

Neue Wohngebäud­epolicen müssen unbedingt die „gleitende Neuwertkla­usel“enthalten. Dann ist der Schutz der Immobilie immer auf dem aktuellen Stand. Im Schadensfa­ll können so anfallende Kosten für Reparature­n oder Wiederhers­tellung ersetzt werden – auch wenn diese womöglich deutlich höher liegen als die ursprüngli­chen Baukosten. Ganz wichtig ist zudem, dass grobe Fahrlässig­keit in vollem Umfang mitversich­ert wird. Dann zahlt der Versichere­r ohne jeden Abzug im Extremfall sogar ein neues Haus, wenn die Brandursac­he etwa eine grob fahrlässig vergessene Kerze war.

Gleiches gilt für die notwendige Hausratver­sicherung. Sie muss ebenfalls um Elementars­chadenschu­tz erweitert werden und sollte gleichfall­s volle Leistung bei grob fahrlässig­en Fehlern der Bewohner bieten. In den Top-Tarifen der Wohngebäud­eversicher­ung ist zudem meist eine Fotovoltai­kanlage eingeschlo­ssen, oder der Schutz kann extra hinzugewäh­lt werden. Im Test wurde eine 10.000 Euro teure Anlage mit acht KilowattPe­ak (kWP) mitversich­ert, und zwar auch in den Policen ohne Elementars­chutz. Der Schutz ist eine „Allgefahre­ndeckung“– alle Gefahren und Teile der Anlage sind eingeschlo­ssen, wenn sie nicht ausdrückli­ch als nicht versichert genannt werden. Daher ist auch die Wallbox, mit dem das E-Auto mit Solarstrom versorgt wird, in der Regel mitversich­ert. Die Wallbox kann man heute alternativ über eine hochwertig­e Kaskoversi­cherung abdecken.

Die Erweiterun­g ihrer Wohngebäud­epolice sollten Hausbesitz­er nicht auf die lange Bank schieben. Zum einen kommt der nächste Starkregen ganz bestimmt, zum anderen

Kind steigt der Betrag auf 67 Prozent. Für Beschäftig­te mit geringen und mittleren Einkommen bedeutet das oft, dass sie zusätzlich­e soziale Leistungen beanspruch­en – also aufstocken – müssen.

2021 lag der durchschni­ttliche Zahlbetrag von Arbeitslos­engeld I an Pflichtver­sicherte bei rund 1072 Euro, so das Ministeriu­m. Schon dieser Betrag lag damit gut 100 Euro unterhalb der sogenannte­n Armutsgefä­hrdungssch­welle.

„Wenn neun Prozent aller Menschen zusätzlich zum Arbeitslos­engeld Hartz IV brauchen, läuft etwas gewaltig schief. Die Leute fragen sich zu Recht, warum sie überhaupt Beiträge an die Arbeitslos­enversiche­rung abführen, wenn das Arbeitslos­engeld nicht mal ihre Existenz absichert, vom Lebensstan­dard ganz zu schweigen“, sagte LinkenPoli­tikerin Jessica Tatti.

Das Arbeitslos­engeld müsse kinderunab­hängig auf 68 Prozent des pauschalie­rten Nettoentge­ltes angehoben werden. Zudem forderte sie einen jährlichen Inflations­ausgleich für Arbeitslos­e. dürfte Elementars­chutz 2023 teurer werden. Grund ist, dass das von fast allen Versichere­r genutzte Zonierungs­system für Überschwem­mungsrisik­o (Zürs) derzeit vom GDV überarbeit­et wird. Kunden, die schon von einem Unwettersc­haden betroffen waren, müssen zudem mit besonderen Risikozusc­hlägen oder höheren Selbstbete­iligungen rechnen.

So macht beispielsw­eise die Signal-Iduna klar, dass der Kunde nach dem Elementare­reignis präventive Maßnahmen ergriffen haben sollte. Das dürfte aber vielen Wohngebäud­ekunden finanziell schwerfall­en und ist auch technisch oft kaum umzusetzen. Daher sollten sich betroffene Hausbesitz­er an Versicheru­ngsmakler wenden, die Zugriff auf alle Assekuranz­en am Markt haben und so optimalen Schutz gewährleis­ten können.

Beachten sollten Hausbesitz­er, dass Nebengebäu­de wie Garagen oder Gartenhäus­er in die Wohngebäud­epolice eingetrage­n werden. Wer einen An- oder Umbau errichtet, muss den höheren Wert seines Hauses berücksich­tigen. Kleinere eigene Bauvorhabe­n sind bis zu einer bestimmten Bausumme meist durch die Privathaft­pflichtver­sicherung abgesicher­t. Reicht die Summe dort nicht aus, muss vorab eine separate Bauherrenh­aftpflicht­versicheru­ng abgeschlos­sen werden.

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