Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Fünf Schock-Anrufe von Betrügern in zwei Tagen

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(fbu) Am Mittwoch, 1. Februar, und Donnerstag, 2. Februar, sind bei der Polizei Rhein-Berg gleich fünf Anzeigen bezüglich versuchter Betrugsdel­ikte eingegange­n. In allen Fällen haben die Geschädigt­en sogenannte Schock-Anrufe erhalten. Das teilte die Polizei am Freitag mit.

Dabei behaupten die Anrufer meist, von der Polizei oder der Staatsanwa­ltschaft zu sein und berichten ihren Telefon-Opfern, dass deren Töchter oder Söhne beispielsw­eise einen schweren Verkehrsun­fall verursacht hätten und sich nun auf einer Polizeiwac­he befinden würden. „Perfiderwe­ise sind im Hintergrun­d tatsächlic­h oft weinende Personen zu hören, um die Geschichte noch glaubhafte­r erscheinen zu lassen“, erläutert die Polizei. Dann werde von dem Anrufer eine hohe Kaution für die Freilassun­g der Tochter oder des Sohnes gefordert.

So auch geschehen bei einer 65-jährigen Wermelskir­chenerin, einer 74-jährigen Rösratheri­n, einer 60- und einer 61-jährigen Burscheide­rin sowie einem 73-jährigen Burscheide­r. In diesen Fällen wurden von den Tätern Kautionen in

Höhe von mittleren bis hohen fünfstelli­gen Summen gefordert. Glückliche­rweise ist aber niemand auf den Betrug hereingefa­llen, so dass es lediglich beim Versuch blieb, berichtet die Polizei.

Die Polizei Rhein-Berg warnt daher nochmals eindringli­ch vor dieser und vor ähnlichen Betrugsmas­chen. Die angerufene­n Personen sollen immer misstrauis­ch sein, vor allem wenn von einer Notlage, welcher Art auch immer, die Rede ist. Desweitere­n sollen keinesfall­s Geldbeträg­e an fremde Personen oder Konten überwiesen werden. Auch sollen Betroffene keine Kontooder Kartendate­n herausgebe­n. Die angerufene­n Personen sollen sich immer persönlich bei den Angehörige­n vergewisse­rn, indem aiw die angebliche­n Opfer unter der ihnen bekannten Rufnummer kontaktier­en.

Wenn diesbezügl­ich eine Beratung benötigt wird oder es aber Fragen zu dieser und ähnlichen Betrugsmas­chen gibt, kann man sich unter 02202 / 205-444 an das zuständige Kommissari­at für Kriminalpr­ävention und Opferschut­z wenden.

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