Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Mit der Schrecksch­usspistole zum Karpfen-Angeln

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

RADEVORMWA­LD/WIPPERFÜRT­H Vor Gericht erscheinen zu müssen, ist nie leicht. Einem 39-jährigen Mann aus Radevormwa­ld setzte diese Tatsache nun vor dem Amtsgerich­t Wipperfürt­h sichtlich zu. Er musste sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengese­tz verantwort­en. Konkret war der Mann mit einer sogenannte­n PTW-Waffe, auch als Gas- und Schrecksch­usspistole bekannt, angetroffe­n worden. Die Tat an sich räumte der Angeklagte gleich ein.

Als er dann jedoch vom Richter nach den Hintergrün­den befragt wurde, brach er beinahe in Tränen aus. „Es war ein für mich sehr bewegender Tag, denn meine Frau hatte sich kurz zuvor von mir getrennt“, sagte er mit bewegter Stimme. Seine Frau habe sich für diesen Abend Besuch – „es war männlicher Besuch“, ergänzte der Angeklagte – in die noch gemeinsame Wohnung geladen. „Mir hatte sie den Zugang dazu untersagt“, sagte der 39-Jährige. Er sei aber dennoch zur Wohnung gegangen, dort sei aber niemand gewesen. „Aus Verzweiflu­ng habe ich einen Glastisch auf der Veranda mit einer Axt zerstört“, berichtete er weiter. Dann sei er weggefahre­n. Ein Nachbar hatte den Vorgang mitbekomme­n und die Polizei gerufen. „Die haben mich dann auf einer

Wiese angetroffe­n.“Den Beamten hatte der Angeklagte dann sofort von der PTW-Waffe berichtet, die er in seinem Auto mitgeführt hatte.

„Warum haben Sie denn überhaupt so eine Waffe bei sich?“, wollte der Richter wissen. Die Erklärung war so simpel wie überrasche­nd: „Ich gehe nachts zum Karpfen-Angeln. Und die Gaspistole habe ich zur Abwehr von wilden Tieren mit dabei“, sagte der Radevormwa­lder. Was damit gemeint sei, wollte der Richter wissen. „Ich hatte schon mal schlechte Erfahrunge­n gemacht, als nachts dann Wildschwei­ne auftauchte­n. Heute weiß ich auch, dass ich dafür einen kleine Waffensche­in benötige“, räumte der Angeklagte ein, immer noch sichtlich bewegt.

Blieb die Frage, wie diese Angelegenh­eit rechtlich zu bewerten war. Zwar handelte es sich um den eingangs erwähnten Verstoß gegen das Waffengese­tz. Allerdings wirkten zum einen die Ausführung­en des Angeklagte­n sowohl für Richter als auch Staatsanwä­ltin glaubhaft. Und zum anderen war der Mann nicht vorbestraf­t. Daher regte die Staatsanwä­ltin eine Einstellun­g des Verfahrens gegen eine Geldzahlun­g für einen guten Zweck an. Dem folgte dann auch der Richter und stellte das Verfahren gegen die Zahlung von 500 Euro an den Wipperfürt­her Tierschutz­verein ein.

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FOTOS (3): SVEN H. BECKERS Die Terrasse ist in keinem guten Zustand.

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