Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Nach Rinderfilet-Diebstahl zu Sozialstunden verurteilt
WERMELSKIRCHEN (wow) Manche Geschichten, die vor dem Amtsgericht landen, sind so etwas wie verspätete Pubertäts-Aktionen – mit fraglos ernstem Ausgang. Denn auch wenn die Sache an sich nicht besonders dramatisch schien, so war es für den Angeklagten in jedem Fall eine einschüchternde Angelegenheit, sich auf der Anklagebank wiederzufinden. Da konnte es gut sein, dass man sich als Angeklagter wünschte, die Dummheit, die einen in diese Situation gebracht hatte, besser sein gelassen zu haben.
Diese Erfahrung hatte nun ein 23-jähriger Wermelskirchener gemacht, der sich wegen Diebstahls zu verantworten hatte. DieVerhandlung war so schnell wieder vorbei, wie sie begonnen hatte – das hatte sich der Angeklagte wohl auch nicht so zu wünschen gehofft. Vorgeworfen wurde ihm ein Ladendiebstahl in einem Supermarkt inWermelskirchen. Dort soll er, so die Anklageschrift, „664 Gramm Rinderfilet an der Fleischtheke bestellt sowie aus der Kühltheke eine Sushi-Box genommen haben und dann in seinen Rucksack gesteckt haben“. Mit den Waren im Gesamtwert von rund 46 Euro sei der Angeklagte dann in den Kassenbereich gegangen – und habe den Markt schließlich ohne zu zahlen verlassen. Fraglos, und wie der Angeklagte selbst einräumte, „eine echte Dummheit“.
Blieb die Frage, welches Urteil der nicht vorbestrafte junge Mann zu erwarten hatte. Da der 23-Jährige derzeit Bürgergeld bezieht, hatten sowohl die Richterin als auch die Staatsanwältin „ein Problem mit einer Geldstrafe“. Aus einem einzigen Grund, wie die Richterin ausführte: Eine Geldstrafe würde quasi mit staatlichen Mitteln bezahlt. Daher schlug die Staatsanwältin vor, dass der junge Mann 20 Sozialstunden ableisten solle.
Der 23-Jährige schlug selbst vor, sie beim Deutschen Roten Kreuz zu machen, weil er dort schon ehrenamtlich tätig gewesen sei und wisse, dass dort auch Sozialstunden abgeleistet werden könnten. Dem stimmten die Richterin und die Staatsanwältin zu, so dass das Verfahren wegen„einer Dummheit“nach nur wenigen Minuten beendet war.