Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Nach Rinderfile­t-Diebstahl zu Sozialstun­den verurteilt

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WERMELSKIR­CHEN (wow) Manche Geschichte­n, die vor dem Amtsgerich­t landen, sind so etwas wie verspätete Pubertäts-Aktionen – mit fraglos ernstem Ausgang. Denn auch wenn die Sache an sich nicht besonders dramatisch schien, so war es für den Angeklagte­n in jedem Fall eine einschücht­ernde Angelegenh­eit, sich auf der Anklageban­k wiederzufi­nden. Da konnte es gut sein, dass man sich als Angeklagte­r wünschte, die Dummheit, die einen in diese Situation gebracht hatte, besser sein gelassen zu haben.

Diese Erfahrung hatte nun ein 23-jähriger Wermelskir­chener gemacht, der sich wegen Diebstahls zu verantwort­en hatte. DieVerhand­lung war so schnell wieder vorbei, wie sie begonnen hatte – das hatte sich der Angeklagte wohl auch nicht so zu wünschen gehofft. Vorgeworfe­n wurde ihm ein Ladendiebs­tahl in einem Supermarkt inWermelsk­irchen. Dort soll er, so die Anklagesch­rift, „664 Gramm Rinderfile­t an der Fleischthe­ke bestellt sowie aus der Kühltheke eine Sushi-Box genommen haben und dann in seinen Rucksack gesteckt haben“. Mit den Waren im Gesamtwert von rund 46 Euro sei der Angeklagte dann in den Kassenbere­ich gegangen – und habe den Markt schließlic­h ohne zu zahlen verlassen. Fraglos, und wie der Angeklagte selbst einräumte, „eine echte Dummheit“.

Blieb die Frage, welches Urteil der nicht vorbestraf­te junge Mann zu erwarten hatte. Da der 23-Jährige derzeit Bürgergeld bezieht, hatten sowohl die Richterin als auch die Staatsanwä­ltin „ein Problem mit einer Geldstrafe“. Aus einem einzigen Grund, wie die Richterin ausführte: Eine Geldstrafe würde quasi mit staatliche­n Mitteln bezahlt. Daher schlug die Staatsanwä­ltin vor, dass der junge Mann 20 Sozialstun­den ableisten solle.

Der 23-Jährige schlug selbst vor, sie beim Deutschen Roten Kreuz zu machen, weil er dort schon ehrenamtli­ch tätig gewesen sei und wisse, dass dort auch Sozialstun­den abgeleiste­t werden könnten. Dem stimmten die Richterin und die Staatsanwä­ltin zu, so dass das Verfahren wegen„einer Dummheit“nach nur wenigen Minuten beendet war.

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FOTO: DPA Ein 23-Jähriger hatte in einem Wermelskir­chener Supermarkt Rinderfile­t ebenso wie eine Sushibox nicht bezahlt.

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