Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald
Stofftier-Diebstahl in Kleiderkammer vor Gericht
Eine 42-Jährige musste jetzt vors Amtsgericht.
RADEVORMWALD/WIPPERFÜRTH Bei manchen Verfahren mag sich der Laie fragen, wie lange die Unterlagen unbearbeitet herumliegen, ehe sie zur Anklage vor dem Amtsgericht kommen. Und dann kann, wie in diesen Fall vor dem Wipperfürther Amtsgericht, die nächste Frage gleich diese sein: Warum wird so etwas überhaupt verfolgt?
Konkret ging es hier um einen angeklagten Diebstahl in der Kleiderkammer des DRK an der CarlDiem-Straße in Radevormwald. Dort soll am 7. Dezember 2021 von einer 42-jährigen Frau aus Radevormwald StoffeineinaufeinemRegalabgelegterStoffbeutel mit Stofftieren imWert von 51 Euro gestohlen worden sein. Die Angeklagte, die in Begleitung ihrer beiden Töchter, eine davon gerade erst ein paar Tage alt, gekommen war, bestritt die Vorwürfe mit Vehemenz. „Ich bin zwar vor Weihnachten vor zwei Jahren mal in der Kleiderkammer gewesen, aber ich habe die Tasche nicht genommen“, betonte sie. Seitdem sei sie auch nicht mehr in der Kleiderkammer gewesen.
„Das Problem ist aber, dass Sie an diesem Tag die einzige Person in der Kleiderkammer gewesen sein sollen. Deswegen sind die Mitarbeiter dort ja auch letztlich überhaupt erst auf Sie gekommen“, sagte der Richter. Auch das bestritt die Angeklagte und sagte:„Da waren viele Leute dort, ich war nicht alleine da.“Der Richter wandte ein: „Aber man kommt dort doch nicht ohne Termin rein, man kann nicht einfach so dort vorbeikommen.“
Doch, das sei damals schon so gewesen, entgegnete die Angeklagte und sagte noch, dass sie drei Monate nach dem angeklagten Vorfall von der Kleiderkammer angerufen worden und darauf hingewiesen worden sei, dass die Stofftasche verschwunden war.
Ein weiteres Problem der langen Zeit zwischen angeklagter Tat und Verhandlung stellte sich sich im Verlauf noch heraus: Der Zeuge ist offensichtlich in der Zwischenzeit umgezogen, zumindest war die postalische Ladung vors Gericht wieder zurückgekommen, und so gab es keine Aussage.
Staatsanwältin und Richter waren sich spätestens an diesem Punkt einig, dass dieses Verfahren eigentlich beendet werden sollte. Beide konnten mit einer Einstellung ohne weitere Auflagen leben – zum einen, weil die Tat schon über zwei Jahre zurücklag, zum anderen, weil der Schaden mit lediglich 51 Euro sehr niedrig ist.
Der Richter führte aus, dass es hier mit einer „erzieherischen Ansprache“getan sei und wandte sich dann an die Angeklagte:„Ihr Bundeszentralregister ist sauber – vor der Tat und auch seitdem. Jetzt ist es allerdings wichtig, dass das auch künftig so bleibt.“