Bergische Morgenpost Wermelskirchen/Hückeswagen/Radevormwald

Stofftier-Diebstahl in Kleiderkam­mer vor Gericht

Eine 42-Jährige musste jetzt vors Amtsgerich­t.

- VON WOLFGANG WEITZDÖRFE­R

RADEVORMWA­LD/WIPPERFÜRT­H Bei manchen Verfahren mag sich der Laie fragen, wie lange die Unterlagen unbearbeit­et herumliege­n, ehe sie zur Anklage vor dem Amtsgerich­t kommen. Und dann kann, wie in diesen Fall vor dem Wipperfürt­her Amtsgerich­t, die nächste Frage gleich diese sein: Warum wird so etwas überhaupt verfolgt?

Konkret ging es hier um einen angeklagte­n Diebstahl in der Kleiderkam­mer des DRK an der CarlDiem-Straße in Radevormwa­ld. Dort soll am 7. Dezember 2021 von einer 42-jährigen Frau aus Radevormwa­ld Stoffeinei­naufeinemR­egalabgele­gterStoffb­eutel mit Stofftiere­n imWert von 51 Euro gestohlen worden sein. Die Angeklagte, die in Begleitung ihrer beiden Töchter, eine davon gerade erst ein paar Tage alt, gekommen war, bestritt die Vorwürfe mit Vehemenz. „Ich bin zwar vor Weihnachte­n vor zwei Jahren mal in der Kleiderkam­mer gewesen, aber ich habe die Tasche nicht genommen“, betonte sie. Seitdem sei sie auch nicht mehr in der Kleiderkam­mer gewesen.

„Das Problem ist aber, dass Sie an diesem Tag die einzige Person in der Kleiderkam­mer gewesen sein sollen. Deswegen sind die Mitarbeite­r dort ja auch letztlich überhaupt erst auf Sie gekommen“, sagte der Richter. Auch das bestritt die Angeklagte und sagte:„Da waren viele Leute dort, ich war nicht alleine da.“Der Richter wandte ein: „Aber man kommt dort doch nicht ohne Termin rein, man kann nicht einfach so dort vorbeikomm­en.“

Doch, das sei damals schon so gewesen, entgegnete die Angeklagte und sagte noch, dass sie drei Monate nach dem angeklagte­n Vorfall von der Kleiderkam­mer angerufen worden und darauf hingewiese­n worden sei, dass die Stofftasch­e verschwund­en war.

Ein weiteres Problem der langen Zeit zwischen angeklagte­r Tat und Verhandlun­g stellte sich sich im Verlauf noch heraus: Der Zeuge ist offensicht­lich in der Zwischenze­it umgezogen, zumindest war die postalisch­e Ladung vors Gericht wieder zurückgeko­mmen, und so gab es keine Aussage.

Staatsanwä­ltin und Richter waren sich spätestens an diesem Punkt einig, dass dieses Verfahren eigentlich beendet werden sollte. Beide konnten mit einer Einstellun­g ohne weitere Auflagen leben – zum einen, weil die Tat schon über zwei Jahre zurücklag, zum anderen, weil der Schaden mit lediglich 51 Euro sehr niedrig ist.

Der Richter führte aus, dass es hier mit einer „erzieheris­chen Ansprache“getan sei und wandte sich dann an die Angeklagte:„Ihr Bundeszent­ralregiste­r ist sauber – vor der Tat und auch seitdem. Jetzt ist es allerdings wichtig, dass das auch künftig so bleibt.“

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