Erol Sander:
EROL SANDER Gegen den TV-Star wurde ein Strafbefehl wegen Besitzes von Marihuana in nicht geringer Menge erlassen
Strafbefehl wegen Drogen – was bedeutet das für seine Scheidung?
Einst waren sie das Traumpaar der TV-Society: Fernseh-Kommissar Erol Sander, 49, und das schöne Ex-Model Caroline Goddet, 42. Doch im Juni 2017 zerbrach ihr Glück. Seitdem tobt ein Scheidungskrieg, in dem es auch um das Sorgerecht für ihre beiden Kinder, 7 und 14, geht. Ein hoch emotionaler Kampf, den Erol Sander wohl verlieren wird, denn gegen ihn wurde ein Strafbefehl wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge erlassen. Der, wenn kein Einspruch erfolgt, in den nächsten Tagen rechtskräftig wird.
Wie die „Bild“-Zeitung berichtet, wurde in diesem Zusammenhang ein zweites Verfahren wegen häuslicher Gewalt gegen Erol Sander eingestellt. Der TV-Star muss eine Geldstrafe von 25 200 Euro zahlen. Da das Strafmaß bei mehr als 90 Tagessätzen liegt, gilt er als vorbestraft, wenn er den Strafbefehl akzeptieren sollte.
Nach BUNTE-Informationen hatte die Polizei bei einer Hausdurchsuchung am Montag, den 3. Juli 2017, in der Wohnung des TV-Ermittlers drei Einmachgläser mit Marihuana-Anhaftungen sichergestellt, die Sanders Fingerabdrücke aufwiesen. Zudem gelangten die Fahnder in den Besitz eines Telefonmitschnitts, in dem eine Person aus seinem Umfeld zugegeben hatte, Drogen aus der Wohnung entfernt zu haben. Eine Haarprobe von der Länge eines Zentimeters (Haare wachsen im Durchschnitt 1,1 Zentimeter pro Monat), die Mitte Juli bei Erol Sander genommen wurde, wies keine Spuren von Marihuana oder anderen Drogen auf. Die Staatsanwaltschaft leitete ein Ermittlungsverfahren ein (Az 366 Js 162605/17) und beantragte einen Strafbefehl.
Erol Sanders Anwalt ließ in einer Erklärung verlauten, dass sein Mandant weder Drogen konsumiert noch besessen hat. Er werde aber die Strafe akzeptieren, um einen Prozess zu vermeiden. Im Scheidungsverfahren könnte der Strafbefehl in Bezug auf das Sorgerecht aber negative Auswirkungen haben. Und es gibt weitere Konsequenzen: