Ihr Traum vom entspannten LUXUS-URLAUB wird wahr!
Unsere Gewinner reisen nach im Allgäu
Was ist wahrer Luxus? In bewegten Zeiten bedeutet das für viele, den einen, richtigen Ort zur Entschleunigung zu finden – leger, exklusiv und mitten in der Natur. Dort möchte man zufrieden sein und dabei nicht auf Annehmlichkeiten verzichten, die das Leben zu Hause so schön gemütlich machen, wie WLAN, TV und Wellness. Im Oberallgäu hat jetzt in Ofterschwang so ein Ort eröffnet: „Das Talgut“(talgut.de). In einem historischen Gutshof von 1908 wurden verschiedene Wohnbereiche von 80 bis 320 m² liebevoll eingerichtet. Holz, Stein, Marmor und warme Stoffe in hellen Farben bestimmen das freundliche Bild. Alle Lodges in dem Chalet sind mit einer exklusiven Küche ausgestattet. Große, moderne Badezimmer – teilweise mit Jacuzzi oder Sauna – Wohnbereiche mit Kachelofen oder Kaminlandschaft, Terrassen und Balkone sorgen für Wohlbefinden. Die einzelnen Lodges können miteinander verbunden werden, sodass sogar ein Haus für die Großfamilie mit 20 Personen entsteht.
Gastgeberin Sabine Horlacher sorgt auch in Sachen Kulinarik mit viel Liebe für größtmöglichen Komfort und für Freiheit. Vom kleinen Brötchenservice bis zum großen „Tischlein, deck dich“Frühstück und dem Weckglas-Speiseangebot (Köstlichkeiten werden vorbereitet im Kühlschrank deponiert und müssen nur noch erhitzt werden) spricht sie alle Details mit ihren Gästen ab.
Entspannung gefällig? Physiotherapie und Wohlfühlmassagen sind ebenfalls im Angebot . Und: Ob Golfplatz oder Skipisten – zu jeder Jahreszeit sind alle Sportangebote direkt vor der Haustür. Ihr Gewinn: 7 Nächte für 2 Personen, Frühstück, Kulinarik-Service, exkl. Getränke, An-/Abreisepauschale 300 Euro. So geht’s: Gehen Sie bis zum 7. 2. 2018, 24 Uhr, auf bunte. de/gewinnspiele, geben dort das Stichwort „Talgut“, Name und E-Mail an. Oder senden Sie das Stichwort bis zum 7.2.2018 (Poststempel) auf einer ausreichend frankierten Postkarte an: BUNTE Gewinnspiel, BUNTE Entertainment Verlag GmbH, Arabellastr. 23, 81925 München. Berechtigt sind alle Personen ab 18 Jahre. Weitere Leistungen und Ausgaben, die über den genannten Gewinn hinausgehen, muss der Gewinner selbst tragen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
SO ENTSPANNEND: DER „TISCHLEIN DECK DICH“SERVICE