Gewinnspiel:
AROSA in der Schweiz ist Ziel unserer glücklichen Gewinner
Luxus in Arosa
Wie ein Tempel, der dem Wohlbefinden und der Entschleunigung huldigt, wirkt der 5000 m² große Wellnessbereich Bergoase des „Tschuggen Grand Hotel“(tschuggen.ch). Dafür sorgen klare Linien, Granit, Marmor und ein Lichtspiel, das die Räume beinahe stündlich neu in Szene setzt.
Stararchitekt Mario Botta schuf dieses (vielfach ausgezeichnete) Kunstwerk über vier Etagen, das den Gästen Wasserwelt, Sauna- und Dampfbadlandschaften, Behandlungsräume, Lounge, Feuerstelle, Fitness und Medical Wellness bietet. Von außen nimmt man nur die neun riesigen Lichtsegel wahr, die neben dem 5-Sterne-Hotel in die Bergwelt ragen – doch im Inneren wird das grandiose Bergpanorama immer wieder in die Architektur integriert.
Schon 1888, als das Haus an dieser Stelle als Sanatorium gebaut wurde, wusste man um die Schönheit des Ortes mit dem einzigartigen Ausblick – im Sommer und Winter gleichermaßen beeindruckend. Heute fahren Wintersportler mit der hauseigenen Bahn, dem Tschuggen Express, direkt ins Skigebiet. Im Sommer eröffnet die Bahn Wanderern und Mountainbikern die Graubündener Bergwelt. Und natürlich freut man sich nach diesen Aktivitäten ganz besonders auf ein feines Essen und ein gutes Glas Wein. Im Hotel „Tschuggen“sorgen gleich vier Restaurants unter der Leitung von Executive Chef Uwe Seegert für kulinarische Freuden. Gekocht wird frisch und bodenständig. Das Gourmetrestaurant „La Vetta“ist seit 2012 mit einem Michelin-Stern ausgezeichnet. Ihr Gewinn: sechs Übernachtungen inkl. Halbpens. – ohne Getränke – für zwei Personen im DZ. Plus An-/Abreisepauschale von 300 Euro.
So geht’s: Gehen Sie bis zum 18.3.2020, 11 Uhr, auf bunte.de/magazin/gewinnspiel, geben dort das Stichwort „Tschuggen Grand Hotel“, Name und E-Mail an. Oder senden Sie das Stichwort bis zum 18.3.2020 (Poststempel) auf einer ausreichend frankierten Postkarte an: BUNTE Gewinnspiel, BUNTE Entertainment Verlag GmbH, Postfach 810127, 81901 München. Weitere Leistungen & Ausgaben, die über den genannten Gewinn hinausgehen, muss der Gewinner selbst tragen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Weitere Teilnahmebedingungen lesen Sie auf der Rätselseite.