Recht im Ausland, Folge 17:
Wenn deutsche Manager im Ausland tätig werden, unterliegen sie zu weiten Teilen auch der Gesetzgebung des Gastlandes. Der Jurist Dr. Rüdiger Theiselmann zeigt an Beispielen, wie sich die Rechtssysteme wichtiger Reiseländer von deutschen Vorschriften unter
Niederlande
Wer als deutscher Manager in den Niederlanden arbeitet, kann sich juristisch fast wie zu Hause fühlen. Allerdings können bei der verbreiteten BV (vergleichbar einer deutschen Unternehmergesellschaft = UG) – anders als in Deutschland – auch juristische Personen als Geschäftsführer eingesetzt werden. Deren Geschäftsführer als natürliche Person haftet wiederum, falls Pflichten verletzt werden. Außerdem stehen der Geschäftsführer und der beziehungsweise die Gesellschafter persönlich dafür gerade, wenn die BV ihre Schulden nicht mehr bezahlen kann, nachdem sie Dividenden ausgeschüttet hat.
Pflichten beim Unternehmensverkauf
Wie in Deutschland muss auch das niederländische Management beim Kauf eines anderen Unternehmens eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung vornehmen, also eine mit „gebotener Sorgfalt“durchgeführte Risikoprüfung. Aber auch der Verkäufer muss dafür sorgen, dass sich der Käufer keine falschen Vorstellungen macht: Der Verkäufer hat solche Informationen offenzulegen, nach denen der Käufer zwar nicht gefragt hat, von denen der Verkäufer aber weiß, dass sie von wesentlichem Interesse für den Käufer sein können.
Besondere Vorsicht in der Krise
Gerät ein niederländisches Unternehmen in die Krise, ist für die geschäftsführenden Direktoren bereits in einem sehr frühen Stadium besondere Vorsicht angebracht: Sie haften alle zusammen für einen Fehlbetrag der Insolvenzmasse, falls sie in einem Zeitraum von drei Jahren vor der Insolvenz offensichtlich ihre Pflichten verletzt haben und diese Pflichtverletzung eine wesentliche Ursache der Insolvenz ist. Hat das Management die Buchführung schleifen lassen oder den Jahresabschluss nebst Jahresbericht nicht oder nicht korrekt erstellt, so wird angenommen, dass diese Pflichtverletzung eine wesentliche Ursache der Insolvenz ist. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, müssen die Manager beweisen, dass sie alles richtig gemacht haben.