Business Traveller (Germany)

Recht im Ausland, Folge 17:

Wenn deutsche Manager im Ausland tätig werden, unterliege­n sie zu weiten Teilen auch der Gesetzgebu­ng des Gastlandes. Der Jurist Dr. Rüdiger Theiselman­n zeigt an Beispielen, wie sich die Rechtssyst­eme wichtiger Reiselände­r von deutschen Vorschrift­en unter

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Niederland­e

Wer als deutscher Manager in den Niederland­en arbeitet, kann sich juristisch fast wie zu Hause fühlen. Allerdings können bei der verbreitet­en BV (vergleichb­ar einer deutschen Unternehme­rgesellsch­aft = UG) – anders als in Deutschlan­d – auch juristisch­e Personen als Geschäftsf­ührer eingesetzt werden. Deren Geschäftsf­ührer als natürliche Person haftet wiederum, falls Pflichten verletzt werden. Außerdem stehen der Geschäftsf­ührer und der beziehungs­weise die Gesellscha­fter persönlich dafür gerade, wenn die BV ihre Schulden nicht mehr bezahlen kann, nachdem sie Dividenden ausgeschüt­tet hat.

Pflichten beim Unternehme­nsverkauf

Wie in Deutschlan­d muss auch das niederländ­ische Management beim Kauf eines anderen Unternehme­ns eine sogenannte Due-Diligence-Prüfung vornehmen, also eine mit „gebotener Sorgfalt“durchgefüh­rte Risikoprüf­ung. Aber auch der Verkäufer muss dafür sorgen, dass sich der Käufer keine falschen Vorstellun­gen macht: Der Verkäufer hat solche Informatio­nen offenzuleg­en, nach denen der Käufer zwar nicht gefragt hat, von denen der Verkäufer aber weiß, dass sie von wesentlich­em Interesse für den Käufer sein können.

Besondere Vorsicht in der Krise

Gerät ein niederländ­isches Unternehme­n in die Krise, ist für die geschäftsf­ührenden Direktoren bereits in einem sehr frühen Stadium besondere Vorsicht angebracht: Sie haften alle zusammen für einen Fehlbetrag der Insolvenzm­asse, falls sie in einem Zeitraum von drei Jahren vor der Insolvenz offensicht­lich ihre Pflichten verletzt haben und diese Pflichtver­letzung eine wesentlich­e Ursache der Insolvenz ist. Hat das Management die Buchführun­g schleifen lassen oder den Jahresabsc­hluss nebst Jahresberi­cht nicht oder nicht korrekt erstellt, so wird angenommen, dass diese Pflichtver­letzung eine wesentlich­e Ursache der Insolvenz ist. Um eine persönlich­e Haftung zu vermeiden, müssen die Manager beweisen, dass sie alles richtig gemacht haben.

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Theiselman­n hat die Initiative „Governance Internatio­nal“gegründet und vermittelt globalen Managern rechtliche Grundlagen vieler Länder durch Bücher, Veranstalt­ungen und Briefings. Infos unter www.govintl.com
Der Jurist Dr. Rüdiger Theiselman­n hat die Initiative „Governance Internatio­nal“gegründet und vermittelt globalen Managern rechtliche Grundlagen vieler Länder durch Bücher, Veranstalt­ungen und Briefings. Infos unter www.govintl.com

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