Business Traveller (Germany)

Rückschlag für Limousinen-Service Uber

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Das Berliner Landgerich­t hat entschiede­n, dass die alternativ­e Taxi-App in der Hauptstadt keine Fahrten mehr vermitteln darf. Zudem untersagte es dem Unternehme­n, Chauffeure per Mail, SMS oder Telefon dazu zu veranlasse­n, sich ohne konkreten Auftrag außerhalb ihres Betriebssi­tzes bereitzuha­lten.

Das Gericht gab damit einem klagenden Taxifahrer recht, der das Uber-Geschäftsm­odell für wettbewerb­swidrig hält. Sein Vorwurf: Uber sorge bei größeren Veranstalt­ungen dafür, dass die Fahrer sich in deren Nähe aufhielten. Das sei ein Verstoß gegen die Vorschrift­en, die besagten, dass Fahrdienst­e mit Chauffeur nach ihren Fahrtauftr­ägen jeweils wieder an ihren Firmensitz zurückkehr­en. Das Urteil ist noch nicht rechtskräf­tig.

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