Rückschlag für Limousinen-Service Uber
Das Berliner Landgericht hat entschieden, dass die alternative Taxi-App in der Hauptstadt keine Fahrten mehr vermitteln darf. Zudem untersagte es dem Unternehmen, Chauffeure per Mail, SMS oder Telefon dazu zu veranlassen, sich ohne konkreten Auftrag außerhalb ihres Betriebssitzes bereitzuhalten.
Das Gericht gab damit einem klagenden Taxifahrer recht, der das Uber-Geschäftsmodell für wettbewerbswidrig hält. Sein Vorwurf: Uber sorge bei größeren Veranstaltungen dafür, dass die Fahrer sich in deren Nähe aufhielten. Das sei ein Verstoß gegen die Vorschriften, die besagten, dass Fahrdienste mit Chauffeur nach ihren Fahrtaufträgen jeweils wieder an ihren Firmensitz zurückkehren. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.