Business Traveller (Germany)

Flugvorver­legung in die Nacht unzumutbar

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Verlegt ein Reiseveran­stalter den Rückflug in die Nacht vor, wird die Nachtruhe des Urlaubers erheblich beeinträch­tigt, und er kann den Vertrag kündigen. Zudem muss ihm die Anzahlung zurückgeza­hlt und die Versicheru­ngsprämie erstattet werden. Zusätzlich steht dem Urlauber eine Entschädig­ung zu, wie das Amtsgerich­t Köln (Az. 133 C 265/15) entschiede­n hat.

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