Neue Sachbezugswerte für 2017
Statt wie früher um den Wert des Sachbezugs muss der Verpflegungsmehraufwand seit der Reisekostenreform um 20 % pro Frühstück und um 40 % für das Mittag- bzw. Abendessen gekürzt werden. Ganz überflüssig geworden sind die Sachbezugswerte dennoch nicht. Denn eine Dienstreise beginnt erst ab der Dauer von acht Stunden. Alles, was darunter liegt, gilt nicht als Reise. Bekommt der Arbeitnehmer dennoch eine Mahlzeit vom Arbeitgeber gestellt, muss er die Sachbezugswerte ansetzen. Diese hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nun neu festgesetzt. Für verbilligte und unentgeltliche Mahlzeiten wurde der Sachbezugswert von 1,63 Euro auf 1,70 Euro pro Frühstück angehoben. Für ein Mittag- bzw. Abendessen gelten statt 3,00 Euro nun 3,17 Euro. Der Monatswert für Verpflegung wird von 236 Euro auf 241 Euro angehoben. Der Wert für vom Arbeitgeber gewährte freie Unterkunft bleibt voraussichtlich bei 223 Euro im Monat.