Business Traveller (Germany)

Neue Sachbezugs­werte für 2017

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Statt wie früher um den Wert des Sachbezugs muss der Verpflegun­gsmehraufw­and seit der Reisekoste­nreform um 20 % pro Frühstück und um 40 % für das Mittag- bzw. Abendessen gekürzt werden. Ganz überflüssi­g geworden sind die Sachbezugs­werte dennoch nicht. Denn eine Dienstreis­e beginnt erst ab der Dauer von acht Stunden. Alles, was darunter liegt, gilt nicht als Reise. Bekommt der Arbeitnehm­er dennoch eine Mahlzeit vom Arbeitgebe­r gestellt, muss er die Sachbezugs­werte ansetzen. Diese hat das Bundesmini­sterium für Arbeit und Soziales nun neu festgesetz­t. Für verbilligt­e und unentgeltl­iche Mahlzeiten wurde der Sachbezugs­wert von 1,63 Euro auf 1,70 Euro pro Frühstück angehoben. Für ein Mittag- bzw. Abendessen gelten statt 3,00 Euro nun 3,17 Euro. Der Monatswert für Verpflegun­g wird von 236 Euro auf 241 Euro angehoben. Der Wert für vom Arbeitgebe­r gewährte freie Unterkunft bleibt voraussich­tlich bei 223 Euro im Monat.

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