Verantwortung im Arbeitsschutz von Unternehmern und Führungskräften
Verantwortung im Arbeitsschutz bedeutet in erster Linie immer: Verantwortung für Leben, Gesundheit und körperliche Unversehrtheit anderer Menschen, v. a. der Beschäftigten eines Unternehmens.
Für jeden Unternehmer gelten dabei bestimmte Grundregeln. Er muss
→ sicherstellen, dass der Arbeitsschutz entsprechend den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften in seinem Unternehmen umgesetzt und von allen Beschäftigten beachtet wird,
→ geeignete Führungskräfte als Vorgesetzte auswählen, einsetzen, anweisen und beaufsichtigen,
→ Leitlinien für betriebliche Sicherheitsarbeit vorgeben,
→ die Einhaltung der von ihm erteilten Vorgaben und Anweisungen überwachen.
Verantwortungsbewusste Unternehmer sind sich auch stets ihrer Vorbildfunktion bewusst. So wie gute Manieren und höfliche Umgangsformen stilprägend für den „Ton” im Unternehmen sind, gilt dies auch für den Arbeitsschutz. Nur wenn sich der Unternehmer selbst für den Arbeitsschutz einsetzt, der Sicherheit im Unternehmen einen hohen Stellenwert einräumt und Arbeitsschutz vorlebt, kann er dies auch seinen Führungskräften und Mitarbeitern abverlangen. So lassen sich im Ergebnis nachhaltige Erfolge erzielen, die z. B. in niedrigen Unfallquoten und in Stunden ungestörter Produktion letztlich auch wirtschaftlich messbar sind.
Im Rahmen der Betriebsorganisation wird dem Unternehmer vielfach nichts anderes übrigbleiben, als eine Pflichtenübertragung auf Führungskräfte vorzunehmen.
Eine Führungskraft ist für die ihr unterstellten Mitarbeiter zuständig und verantwortlich. Sie ist damit verpflichtet, in ihrem Zuständigkeitsbereich alle nach den Arbeitsschutzvorschriften erforderlichen Anordnungen und Maßnahmen zu treffen.
Führungskräfte müssen:
→ Gefährdungen ermitteln und beurteilen, → Maßnahmen zur Beseitigung von Gefährdungen ergreifen,
→ die Mitarbeiter unterweisen,
→ die Beschäftigten bei Fehlverhalten ansprechen und ermahnen,
→ die Wirksamkeit von Arbeitsschutzmaßnahmen überprüfen und
→ bei drohenden Gefahren die Arbeit einstellen.
Eine Führungskraft trägt auch dann Verantwortung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter, wenn ihr dies nicht ausdrücklich mitgeteilt wurde. Führungskräfte ohne Verantwortung für den Arbeitsschutz gibt es nicht.