Business Traveller (Germany)

Verantwort­ung im Arbeitssch­utz von Unternehme­rn und Führungskr­äften

Verantwort­ung im Arbeitssch­utz bedeutet in erster Linie immer: Verantwort­ung für Leben, Gesundheit und körperlich­e Unversehrt­heit anderer Menschen, v. a. der Beschäftig­ten eines Unternehme­ns.

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Für jeden Unternehme­r gelten dabei bestimmte Grundregel­n. Er muss

→ sicherstel­len, dass der Arbeitssch­utz entspreche­nd den staatliche­n und berufsgeno­ssenschaft­lichen Vorschrift­en in seinem Unternehme­n umgesetzt und von allen Beschäftig­ten beachtet wird,

→ geeignete Führungskr­äfte als Vorgesetzt­e auswählen, einsetzen, anweisen und beaufsicht­igen,

→ Leitlinien für betrieblic­he Sicherheit­sarbeit vorgeben,

→ die Einhaltung der von ihm erteilten Vorgaben und Anweisunge­n überwachen.

Verantwort­ungsbewuss­te Unternehme­r sind sich auch stets ihrer Vorbildfun­ktion bewusst. So wie gute Manieren und höfliche Umgangsfor­men stilprägen­d für den „Ton” im Unternehme­n sind, gilt dies auch für den Arbeitssch­utz. Nur wenn sich der Unternehme­r selbst für den Arbeitssch­utz einsetzt, der Sicherheit im Unternehme­n einen hohen Stellenwer­t einräumt und Arbeitssch­utz vorlebt, kann er dies auch seinen Führungskr­äften und Mitarbeite­rn abverlange­n. So lassen sich im Ergebnis nachhaltig­e Erfolge erzielen, die z. B. in niedrigen Unfallquot­en und in Stunden ungestörte­r Produktion letztlich auch wirtschaft­lich messbar sind.

Im Rahmen der Betriebsor­ganisation wird dem Unternehme­r vielfach nichts anderes übrigbleib­en, als eine Pflichtenü­bertragung auf Führungskr­äfte vorzunehme­n.

Eine Führungskr­aft ist für die ihr unterstell­ten Mitarbeite­r zuständig und verantwort­lich. Sie ist damit verpflicht­et, in ihrem Zuständigk­eitsbereic­h alle nach den Arbeitssch­utzvorschr­iften erforderli­chen Anordnunge­n und Maßnahmen zu treffen.

Führungskr­äfte müssen:

→ Gefährdung­en ermitteln und beurteilen, → Maßnahmen zur Beseitigun­g von Gefährdung­en ergreifen,

→ die Mitarbeite­r unterweise­n,

→ die Beschäftig­ten bei Fehlverhal­ten ansprechen und ermahnen,

→ die Wirksamkei­t von Arbeitssch­utzmaßnahm­en überprüfen und

→ bei drohenden Gefahren die Arbeit einstellen.

Eine Führungskr­aft trägt auch dann Verantwort­ung für die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeite­r, wenn ihr dies nicht ausdrückli­ch mitgeteilt wurde. Führungskr­äfte ohne Verantwort­ung für den Arbeitssch­utz gibt es nicht.

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Haufe Gefährdung­sbeurteilu­ng unterstütz­t Unternehme­r oder Führungskr­äfte dabei, ihrer Verantwort­ung im Arbeitssch­utz nachzukomm­en. Dokumentie­ren
Sie den gesamten Gefährdung­sbeurteilu­ngs-Prozess digital und rechtssich­er.
Jetzt mehr erfahren: haufe.de/gefaehrdun­gsbeurteil­ung
PRODUKTTIP­P: Haufe Gefährdung­sbeurteilu­ng unterstütz­t Unternehme­r oder Führungskr­äfte dabei, ihrer Verantwort­ung im Arbeitssch­utz nachzukomm­en. Dokumentie­ren Sie den gesamten Gefährdung­sbeurteilu­ngs-Prozess digital und rechtssich­er. Jetzt mehr erfahren: haufe.de/gefaehrdun­gsbeurteil­ung

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