Muss Sachsen jetzt für Dorny blechen?
DRESDEN - Die Semperoper hat einen Geister-Intendanten. Denn der 2014 geschasste Serge Dorny (54) darf theoretisch sein Amt antreten. Er siegte jetzt endgültig im Streit gegen das Land.
Das Oberlandesgericht Dresden (OLG) hatte den Freistaat noch gewarnt. Es stehe schlecht um seine Beschwerde zum Fall Serge Dorny. Doch der Freistaat blieb stur. Nun der Entscheid: Das Urteil des Landgerichts Dresden von Dezember 2015 gegen den Freistaat bleibt bestehen. Es besagt, dass der Intendantenvertrag und ein Vorbereitungsvertrag Dornys im Februar 2014 nicht außerordentlich gekündigt werden durften! Zumindest hätte Dorny vorher abgemahnt werden müssen.
Dorny war als Nachfolger für die 2012 verstorbene Semperoper-Intendantin Ulrike Hessler vorgesehen. Unterschrieben hatte er im Herbst 2013 in Dresden.
Die Affäre ist eine Personalie aus der Amtszeit von Kulturministerin Sabine von Schorlemer (parteilos). Diese hatte den Künstler vor seiner Arbeitsaufnahme gefeuert – die Ausrichtung des Opernhauses war strittig. In diesem Zusammenhang gab es (auch) einen Machtkampf mit Christian Thielemann, Chefdirigent des Hausorchesters Staatskapelle.
Gegen den Spruch des OLG ist keine Revision zulässig. Aber eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof. Wichtig: Die OLG-Entscheidung meint nur das Anstellungsverhältnis. Geld muss sich Dorny, der zur Zeit wieder an der Oper in Lyon arbeitet, nun extra einklagen. Von 2015 bis 2019 sollte er 300 000 Euro jährlich erhalten.
Im Kunstministerium jedoch heißt es: „Wir rechnen nicht mit finanziellen Ansprüchen von Herrn Dorny.“Dass er andererseits tatsächlich zurückkehrt, scheint dem Ministerium ebenso unwahrscheinlich. Schließlich habe sich Dorny in den vergangenen zwei Jahren dazu nicht mehr gemeldet.