Chemnitzer Morgenpost

Lebensläng­lich für Kindermörd­er Silvio S.

Höchststra­fe - aber keine Sicherungs­verwahrung

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POTSDAM - Für die grausamen Sexualmord­e an Elias (6) und Mohammed (4) ist Silvio S. (33) zu lebenslang­er Haft verurteilt worden. Das Landgerich­t Potsdam stellte außerdem eine besondere Schwere der Schuld fest, was eine Entlassung nach 15 Jahren Gefängnis deutlich erschwert. Eine nachträgli­che Sicherungs­verwahrung lehnten die Richter aber ab.

„Sie haben sie entführt, der Freiheit beraubt, sexuell missbrauch­t und in der Absicht getötet, ihre Taten zu verdecken“, begründete der Vorsitzend­e Richter sein Urteil. „Sie haben die beiden Kinder im wahrsten Sinne des Wortes ihrer Unschuld beraubt.“Drei Stunden lang begründete die Kammer, warum sie gegen den Brandenbur­ger Wachmann die „äußerst harte Strafe“verhängen musste. Silvio S. habe die zwei Kinder missbrauch­t, weil er zu schüchtern war, etwas mit einer Frau anzufangen. „Was hier stattgefun­den hat, war sexuelle Bedürfnisb­efriedigun­g.“

Eine spätere Sicherungs­verwahrung ordnete das Gericht jedoch nicht an, der Täter sei nicht pädophil. Der Gerichtsps­ychiater konnte keinen Hang zu weiteren Straftaten erkennen.

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Vor der Verkündung des Urteils bedeckte Kindermörd­er Silvio S. (33) sein Gesicht mit einer Gerichtsak­te.

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