Karlsruhe kippt Einheimischen-Rabatt
KARLSRUHE - Weil er in einer deutschen Therme 2,50 Euro mehr Eintritt zahlen musste als die Einheimischen, zog ein Österreicher bis vors Bundesverfassungsgericht - mit Erfolg: Diese Preisgestaltung verstößt gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, urteilten die Richter.
Das Freizeitbad im bayerischen Berchtesgaden gewährt allen Besuchern der fünf Heimatgemeinden, die das Bad betreiben, eine Ermäßigung um etwa ein Drittel. Der Österreicher hingegen musste vollen Eintritt zahlen.
Das lasse sich „unter keinem Blickwinkel nachvollziehen“, sagten die Karlsruher Richter. Zwar könnten Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen - aber nur, wenn es dafür gute Gründe gibt, also zum Beispiel Auswärtige besonderen Aufwand verursachten.