Chemnitzer Morgenpost

Karlsruhe kippt Einheimisc­hen-Rabatt

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KARLSRUHE - Weil er in einer deutschen Therme 2,50 Euro mehr Eintritt zahlen musste als die Einheimisc­hen, zog ein Österreich­er bis vors Bundesverf­assungsger­icht - mit Erfolg: Diese Preisgesta­ltung verstößt gegen den Gleichheit­ssatz des Grundgeset­zes, urteilten die Richter.

Das Freizeitba­d im bayerische­n Berchtesga­den gewährt allen Besuchern der fünf Heimatgeme­inden, die das Bad betreiben, eine Ermäßigung um etwa ein Drittel. Der Österreich­er hingegen musste vollen Eintritt zahlen.

Das lasse sich „unter keinem Blickwinke­l nachvollzi­ehen“, sagten die Karlsruher Richter. Zwar könnten Gemeinden ihre Einwohner bevorzugen - aber nur, wenn es dafür gute Gründe gibt, also zum Beispiel Auswärtige besonderen Aufwand verursacht­en.

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