Gericht kippt Burkini-Verbot
PARIS - Die Entscheidung gilt zunächst nur für eine Stadt, könnte allerdings einen Präzedenzfall schaffen: Frankreichs höchstes Verwaltungsgericht hat das Burkini-Verbot an französischen Stränden aufgehoben.
In einer Grundsatzentscheidung setzte der Staatsrat in Paris das im südfranzösischen Badeort Villeneuve-Loubet (bei Nizza) verhängte Verbot des muslimischen Ganzkörper-Badeanzugs aus. Begründung: Es stelle eine ernsthafte und illegale Verletzung von Grundfreiheiten dar. Die Verunsicherung nach den Terroranschlägen im Land reiche nicht aus, um die Verordnung zu begründen.
Die Verbote in den anderen französischen Gemeinden sind solange gültig, bis sie vor Gericht angefochten werden. Die Entscheidung gegen das Verbot ist jedoch generell und kann auch andernorts angewandt werden.