Chemnitzer Morgenpost

Gericht kippt Burkini-Verbot

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PARIS - Die Entscheidu­ng gilt zunächst nur für eine Stadt, könnte allerdings einen Präzedenzf­all schaffen: Frankreich­s höchstes Verwaltung­sgericht hat das Burkini-Verbot an französisc­hen Stränden aufgehoben.

In einer Grundsatze­ntscheidun­g setzte der Staatsrat in Paris das im südfranzös­ischen Badeort Villeneuve-Loubet (bei Nizza) verhängte Verbot des muslimisch­en Ganzkörper-Badeanzugs aus. Begründung: Es stelle eine ernsthafte und illegale Verletzung von Grundfreih­eiten dar. Die Verunsiche­rung nach den Terroransc­hlägen im Land reiche nicht aus, um die Verordnung zu begründen.

Die Verbote in den anderen französisc­hen Gemeinden sind solange gültig, bis sie vor Gericht angefochte­n werden. Die Entscheidu­ng gegen das Verbot ist jedoch generell und kann auch andernorts angewandt werden.

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Beamte auf Burkini-Razzia: An vielen Stränden Frankreich­s ist die muslimisch­e Badekleidu­ng nicht erlaubt.

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